Die Europäische Kommission stellte heute ihren Aktionsplan für Demokratie in Europa (EDAP) vor, mit dem faire Wahlprozesse unterstützt, sowie Freiheit und Pluralismus der Medien geschützt werden sollen. Der Zeitpunkt ist gut gewählt.
Korrupte Politiker und mächtige Unternehmen nutzen sogenannte SLAPPs, um kritische Stimmen abzustrafen und gefährden damit europäische Werte und die Rechtsstaatlichkeit. Aber die EU-Kommission könnte Journalisten und NGOs davor schützen.
Die Vertreter der EU haben ihre Verhandlungen über einen Entwurf des EU-Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet fast abgeschlossen. Engagiere Dich – schicke einen Brief an die Verhandlungsteilnehmer.
Upload-Filter. Klingt das bekannt? Erinnerst Du Dich an die Debatte über die Urheberrechtsrichtlinie, bei der es unter Anderem um obligatorische Upload-Filter zum Schutz der kreativen Werke der RechteinhaberInnen ging? Jetzt sind sie wieder da.
Das es eine unerträgliche Beleidigung der Opfer und eine dreiste Lüge ist, den Holocaust zu leugnen, steht außer Frage. Trotzdem hat Facebook etwas falsch verstanden.
Die Studentin hatte in einer Petition dazu aufgerufen, einen Radiomoderator wegen Hassreden gegen Minderheiten zu entlassen, worauf dieser mit einer Verleumdungsklage reagierte.
Das belgische Monitoring-Komitee zur Terrorismusbekämpfung (T-Ausschuss) hat vor dem Senat seinen Jahresbericht veröffentlicht und dabei betont, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht auf Kosten der Menschenrechte geführt werden darf.
Die Europäische Kommission hat der Forderung von Liberties nach mehr Transparenz zugestimmt und sich bereit erklärt, den Entwurf der Richtlinien zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie mit den Mitgliedern des Stakeholder-Dialogs zu teilen.
Automatisierung scheint für den Umgang mit der großen Menge an Inhalten, die Online geteilt werden, unverzichtbar zu sein, aber die daraus resultierenden Fehler können weitreichende Folgen für unsere Rechte und das Wohlergehen der Gesellschaft haben.
Im Fall Kusaite v Lithuania befand das UNHCR, dass Litauen das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung einer wegen Terrordelikten angeklagten Jugendlichen verletzt habe.