Wenn Polens autokratische Regierung ein Abtreibungsverbot verhängt, die Freiheit der Gerichte gefährdet und LGBTQ-Menschen bedroht, dann ist das ein Angriff auf Demokratie und Menschenrechte. Die EU muss eingreifen.
Drei polnische Frauen stehen vor Gericht, weil sie angeblich religiöse Gefühle verletzt haben, indem sie Plakate von Polens heiligster Marienikone mit einem Regenbogen-Heiligenschein anfertigten.
Die interpretative Erklärung mag wie ein unbedeutendes Zugeständnis erscheinen, da sie nicht rechtsverbindlich ist. In der Praxis würde sie den Mechanismus der Konditionalität aber wahrscheinlich aushebeln. Zum Glück sind wir nicht auf sie angewiesen.
Warum sind Fidesz und PiS so vehement gegen die Bindung an die Rechtsstaatlichkeit? Und kann die EU ihr Haushalts- und Korona-Konjunkturpaket auch ohne Polen und Ungarn durchbringen?
Die Europäische Kommission hat ihren ersten EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht veröffentlicht. Liberties begrüßt den Bericht, warnt aber auch, dass solche Berichte mehr sein müssen als ein bloßes Abhaken von Kästchen.
Ziel der Istanbul-Konvention ist ausschliesslich die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Die Klage Tschetschenischer Asylbewerber, denen der polnische Grenzschutz wiederholt die Möglichkeit verweigert hatte, Anträge auf internationalen Schutz zu stellen, war Erfolgreich.
Die polnische Regierung hat die Wahl um mindestens einen Monat verschoben. Aber ihr Plan für eine rein postalische Abstimmung würde immer noch bedeuten, dass die Wähler die Stimmzettel persönlich abgeben und dadurch die öffentliche Gesundheit gefährden.
Polens Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) will ihren Präsidentschaftskandidaten unbedingt wiedergewählt sehen, deshalb will sie die Menschen inmitten der Pandemie zur Wahl zwingen. Aber die EU könnte einschreiten und Hoffnung bringen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die polnische Regierung aufgefordert, zu erklären, warum ihre Geheimdienste ihre Bürger unkontrolliert überwachen.