Das Human Rights Monitoring Institute hat mit "Human Rights in Lithuania 2018-2019" seinen zehnten Überblick über die Menschenrechtssituation in dem südlichtsten der drei baltischen Staaten veröffentlicht.
Im Januar dieses Jahres verkündete der EGMR sein Urteil in dem Fall Pijus Beizaras and Mangirdas Levickas vs. Lithuania. Die Weigerung litauischer Behörden, Hassreden gegen zwei Männer in den sozialen Medien zu untersuchen, war Diskriminierung.
Im Jahr 2019 konzentrierte sich das HRMI auf den Schutz der grundlegenden Menschenrechte in Litauen, den Kampf gegen häusliche Gewalt, den Schutz der Rechte der Opfer, das Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz und die psychische Gesundheit.
Im Herbst 2019 hat das Human Rights Monitoring Institute zusammen mit dem Büro der Ombudsperson für Chancengleichheit die Kampagne Opportunities Wings gestartet, die das Bewusstsein von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für Diskriminierung schärfen will.
In Litauen scheint es immer noch eine akzeptable Vorstellung zu sein, dass eine Frau die Pflicht hat, ihrem Mann zu gehorchen. Ein Gleichstellungsexperte meint, die verzerrte Sicht auf die Geschlechterrollen erhöht das Risiko von Gewalt.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung von Artikel 167¹ in das Strafgesetzbuch vor, wonach eine systematische Verfolgung von Personen durch den Versuch, sie direkt, über andere, schriftlich oder über elektronische Kommunikationsmittel zu kontaktieren, ein
Im Fall Kusaite v Lithuania befand das UNHCR, dass Litauen das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung einer wegen Terrordelikten angeklagten Jugendlichen verletzt habe.
Nach seinem Besuch in litauischen Gefängnissen im Jahr 2018 stellte der Ausschuss gegen Folter des Europarats fest, dass der Staat dort weiterhin die Rechte der Gefangenen verletzt.
Eine neue Studie in Litauen zeigt, dass die Menschen dort generell eher positiv gegenüber Transgender Menschen eingestellt sind, aber insgesamt schlecht bis wenig informiert sind über das Thema.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil in der Rechtssache Kosaitė-Čypienė and others v. Lithuania gefällt, in der es um das Recht von Frauen geht, mit Hilfe von medizinischen Fachkräften zu Hause zu gebären.