Demokratie & Gerechtigkeit

Was is aktives und passives Wahlrecht? Wie funktioniert das Wahlsystem?

Was ist aktives und passives Wahlrecht? Was regelt und wie hat sich das Wahlsystem in Deutschland entwickelt? Wie frei und fair ist eine Wahl in Deutschland?

by Franziska Otto

Was ist das Wahlrecht?

Mit “Wahlrecht” sind alle gesetzlichen Bestimmungen gemeint, die die Verfahren für demokratische Wahlen festlegen. Es regelt also, wer wählen und wer gewählt werden darf, wie oft es Wahlen geben soll und wie Wahlen ablaufen.

Im deutschen Grundgesetz sind fünf Grundsätze festgehalten, die Wahlen auszeichnen. Wahlen sollen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Aber was bedeutet das in der Realität? “Allgemein” sind Wahlen, wenn alle Bürgerinnen und Bürger ein Stimmrecht besitzen - und zwar unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Religion oder politischer Einstellung. Trotzdem gibt es ein paar Einschränkungen, zum Beispiel dürfen Personen bei Bundestagswahlen erst ab 18, bei manchen Landtagswahlen bereits ab 16 wählen.

“Unmittelbar” bedeutet, dass Wähler*innen ihre Abgeordneten direkt wählen. Auf dem Stimmzettel machen sie ihr Kreuz direkt bei der Person, die sie im Bundestag vertreten soll. Es gibt also keine Zwischeninstanz, wie zum Beispiel in den USA, wo Wähler*innen erst für sogenannte Wahlleute stimmen, die dann wiederum den Präsidenten oder die Präsidentin wählen.

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Wählerinnen und Wähler werden in ihrer Entscheidung nicht beeinflusst (sie kriegen also z.B. kein Geld, um für einen bestimmten Kandidaten zu stimmen) oder unter Druck gesetzt, deshalb sind Wahlen “frei”.

“Gleich” sind Wahlen, da jede Stimme gleich viel zählt und es keine Gewichtung gibt.

“Geheim” bedeutet, dass der Stimmzettel unbeobachtet ausgefüllt wird. Aus diesem Grund gibt es in Wahllokalen Kabinen, in denen man sein Kreuz macht.

Unterschieden wird außerdem in passives und aktives Wahlrecht.

Was ist passives Wahlrecht?

Bürgerinnen und Bürger haben das Recht darauf, als Volksvertreter*innen in ein Parlament gewählt zu werden. Dieses Recht wird auch als “passives Wahlrecht” bezeichnet. Um selber Abgeordnete*r zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Um etwa in den deutschen Bundestag gewählt werden zu können, muss eine Person mindestens 18 Jahre alt und und deutsche*r Staatsbürger*in sein. Für die Wahl zum Bundespräsidenten oder zur Bundespräsidentin muss eine Person das vierzigste Lebensjahr vollendet haben.

Die meisten Kandidaten für ein Abgeordnetenamt werden von ihrer Partei aufgestellt; man muss aber keiner Partei angehören, um wählbar zu sein. In jedem Fall müssen sie durch einen Wahlvorschlag benannt werden.

Außerdem muss eine politische Partei den Kandidaten oder die Kandidatin vorgeschlagen haben.

Was ist aktives Wahlrecht?

“Aktives Wahlrecht” ist vermutlich das, was den meisten Personen in den Sinn kommt, wenn sie an “Wahlen” denken. Es ist das Recht zu wählen. Um dieses Recht wahrnehmen zu können, müssen Wahlberechtigte mindestens 18 Jahre alt sein, bei manchen Landtagswahlen darf schon ab 16 gewählt werden. Außerdem darf nur in dem Wahlbezirk gewählt werden, in dem man auf der sogenannten Wählerliste geführt wird. In extremen Fällen kann eine Person durch ein Urteil eines Richters vom Wahlrecht ausgeschlossen werden (etwa wegen Hochverrats oder Wahlbetrugs).

In manchen Staaten, wie etwa Belgien oder Griechenland, gilt darüber hinaus eine Wahlpflicht. In der Praxis heißt dies, dass Menschen, die nicht zur Wahl gehen, eine Geldstrafe droht (in Belgien z.B. bis zu 80 Euro). Was passiert aber, wenn man am Wahltag krank ist? In diesem Fall kann man eine Vollmacht beantragen, damit eine andere Person für einen wählen kann. Der Effekt auf die Wahlbeteiligung ist recht gemischt. Während in Belgien mit 90 % der Berechtigten tatsächlich deutlich mehr Menschen zum Urnengang gehen als in Deutschland (zum Vergleich, die Wahlbeteiligung bei der letzten Bundestagswahl lag bei 76,6 %), waren es in Griechenland bei der letzten Parlamentswahl 2019 nur 57,92 %.

Wie hat sich die Geschichte des Wahlrechts entwickelt?

Das Wahlrecht hat in vielen Ländern eine äußerst bewegte Geschichte hinter sich. Meist wurde, wenn es denn in einem Land überhaupt demokratische Wahlen gab, dieses Recht nur einer kleinen Gruppe von privilegierten Personen eingeräumt. Über die Jahre und durch unterschiedliche Reformen und auch Revolutionen wurde es dann immer mehr Menschen erlaubt, für ihre Vertreter*innen zu stimmen.

Genauso war es auch in Deutschland. So wurde zum Beispiel am 30. Mai 1849 in Preußen ein Dreiklassenwahlrecht für das Abgeordnetenhaus eingeführt. Je nachdem, wie viele Steuern ein Mann zahlte (Frauen durften grundsätzlich nicht wählen), wurde er in eine von drei Klassen eingeteilt. Zur ersten Klasse zählten vor allem Großgrundbesitzer und Adelige, zur zweiten Klasse Kaufleute und zur dritten Klasse alle anderen Wahlberechtigten. Letzterer machte 83 % der Wähler aus. Jede dieser Klassen bestimmte wiederum ein Drittel der Wahlmänner, was natürlich bedeutete, dass reiche Bürger viel mehr Entscheidungsmacht hatten als solche mit geringem Einkommen.

Erst nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Abdankung des deutschen Kaisers kam es in Deutschland zu größeren Veränderungen des Wahlrechts.

Seit wann haben Frauen in Deutschland das Wahlrecht?

Der Weg zum Wahlrecht für Frauen in Deutschland war lang. Lange Zeit war es für Frauen verboten oder zumindest sehr schwierig, sich an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Tatsächlich war ihnen bis 1908 die Mitgliedschaft in einer politischen Partei durch das preußische Vereinsrecht komplett verboten. Auch später war es durch Vereins- und Versammlungsverbote für Frauen in vielen Bundesstaaten beinah unmöglich, sich in Parteien oder politischen Organisationen zu engagieren.

Geändert hat sich dies erst mit dem Reichswahlgesetz vom 30. November 1918. Mit diesem Gesetz wurde allen deutschen Bürgern über 20, und damit erstmals auch Frauen, das aktive und passive Wahlrecht zugesichert. Die erste Wahl, bei der diese Änderung zum Zuge kam, war die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919. 37 Frauen wurden damals in das neue Parlament gewählt, was einem Anteil von 8,7 % entsprach. Dieser geringe Anteil hing auch damit zusammen, dass zwar viele Parteien durchaus auch Frauen auf ihren Wahllisten hatten, diesen allerdings nur Plätze sehr weit unten zukommen ließen, wodurch es für sie wesentlich schwieriger wurde, tatsächlich einen Abgeordnetensitz zu erhalten.

Und auch noch heute im aktuellen Bundestag, der 2021 gewählt wurde, sind Frauen mit einem Anteil von nur 34,7 % deutlich unterrepräsentiert.

Wodurch wird das Wahlrecht in Deutschland geregelt?

In Deutschland ist das Wahlrecht im Grundgesetz in Artikel 38 verankert. Es schreibt vor, welchen Grundsätzen Wahlen folgen müssen, und dass Abgeordnete des Bundestages als Vertreter*innen des Volkes nur ihrem Gewissen unterworfen sind.

Wie funktioniert das Wahlsystem?

Das Wahlsystem regelt die Art und Weise, wie Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben und wie sich diese Stimmen dann auf die Zusammensetzung des Parlaments auswirken.

In Deutschland herrscht ein gemischtes Wahlsystem, welches Verhältniswahl und Mehrheitswahl kombiniert. Bei jeder Wahl, egal ob auf Bundesebene oder regional, haben Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme in der linken Spalte wird ein Kandidat oder eine Kandidatin aus dem eigenen Wahlkreis direkt gewählt. Mit der zweiten Stimme, in der rechten Spalte, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Anzahl dieser Stimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze die jeweilige Partei im finalen Abgeordnetenhaus erhält. In dem Fall, in dem durch die erste Stimme mehr Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden, als durch die zweite Stimme Sitze erzielt wurden, wird dies durch sogenannte Überhangmandate ausgeglichen.

Die beiden Wahlentscheidungen können völlig unabhängig voneinander sein, was heißt, dass ein Wähler z.B. mit der Erststimme eine Direktkandidatin der SPD wählen kann und mit der Zweitstimme die Landesliste der CDU.

Nachdem die Wahllokale am Wahltag schließen, werden die Stimmzettel gezählt. Sobald das Ergebnis in einem Bezirk feststeht, wird dieses von der Wahlleitung an die Gemeindebehörde gegeben. Diese leitet es an die Kreiswahlleitung weiter, dann geht es an die Landeswahlleitung und schlussendlich an den Bundeswahlleiter.

Wie frei und fair ist eine Wahl in Deutschland?

Wahlen in Deutschland werde gemeinhin als frei und fair angesehen. Politische Kampagnen zeichnen sich durch starken Wettbewerb aus. Dies gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eine Partei zu finden, die ihre Interessen vertritt. Laut Wahlgesetz sind Wahlen öffentlich und Bürgerinnen und Bürger haben Zugang zu allen Phasen des Verfahrens.

Trotzdem gibt es auch im deutschen Wahlrecht Verbesserungsbedarf. So gibt es gerade auf kommunaler Ebene große Unterschiede in den Regeln zur Durchführung einer politischen Kampagne. Dies macht es besonders kleineren Parteien schwer, die Anforderungen komplett zu erfüllen.

Auch in Bezug auf die Wahlkampffinanzierung gibt es Defizite, hier fehlt es nämlich an einer gesetzlichen Definition des Konzepts. Das verhindert, dass nachvollzogen werden kann, welche Privatpersonen und Unternehmen oder Verbände, die bestimmte Interessen vertreten wie etwa der Verband der Automobilindustrie), sich an der Finanzierung beteiligt haben. Außerdem können dadurch die Ausgaben nicht analysiert werden. Hier wäre mehr Transparenz durchaus nötig, nicht nur weil das zu einer Rechenschaftspflicht führt, sondern weil Transparenz auch das Vertrauen in Wahlen stärkt - und damit schlussendlich auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in demokratische Prozesse allgemein.

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