Technologie & Rechte

Sieg für die Pressefreiheit in Ungarn

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt die Pressefreiheit in Ungarn: Unabhängige Journalisten, die aus dem Parlament verbannt wurden, gewinnen ihren Prozess gegen ungarische Regierung.

by Eva Simon

In einem wegweisenden Urteil zum Schutz der Pressefreiheit in der EU hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute entschieden, dass Journalisten das Recht eingeräumt werden muss, aus den Räumlichkeiten des ungarischen Parlaments zu berichten. Liberties hat sein ungarisches Mitglied HCLU in diesem Fall seit 2016 unterstützt, indem wir Daten aus 18 EU-Mitgliedstaaten gesammelt und übermittelt haben.

Im Jahr 2016 erhielt eine Reihe ungarischer Journalisten Briefe des Pressechefs des Parlaments, in denen sie über die Aussetzung ihrer Akkreditierung als Journalisten informiert wurden. Diese Journalisten wurden für unbestimmte Zeit aus dem Parlament verbannt, weil sie sich zuvor geweigert hatten, bestimmte Teile der Räumlichkeiten zu verlassen, in denen sie nicht filmen durften. Die Journalisten hatten jenen Teil des Parlamentsgebäudes betreten, um den Abgeordneten Fragen zu stellen, da sie in dem dafür vorgesehenen Bereich nicht an die Abgeordneten herantreten konnten. Die Hungarian Civil Liberties Union vertrat die sechs Journalisten in dem Verfahren, das sie gegen ihren Ausschluss angestrengt hatten.

Seit 2010 hat die ungarische Regierung eine Reihe von Schritten unternommen, um die Medien unter Kontrolle zu bringen. Dazu gehören die Übernahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Erwerb von Medienkanälen über Geschäftspartner und die Ausübung von finanziellem Druck, wie etwa die Androhung von Geldstrafen oder der mögliche Verlust staatlicher Werbeeinnahmen. Daher gibt es nur noch eine begrenzte Anzahl unabhängiger Medien, die kritische Berichterstattung über die Regierung veröffentlichen. Die Regierung sucht weiterhin nach Wegen, um unabhängige Journalisten zu diskreditieren und zum Schweigen zu bringen, z.B. durch den Ausschluss von Journalisten vom Zugang zum ungarischen Parlament.

Pressefreiheit ist eine Voraussetzung für ein gutes Funktionieren der Demokratie. Parlamente sind einzigartige Foren für die politische Debatte in demokratischen Gesellschaften. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass es im höchsten Interesse der Öffentlichkeit liegt, dass die Presse angemessenen Zugang zu den Parlamentsgebäuden hat. Wenn es der Presse nicht möglich ist, die Parlamentsgebäude zu betreten und direkt und regelmäßig mit den Parlamentsmitgliedern in Kontakt zu treten, werden Journalisten nicht in der Lage sein, eine informierte öffentliche Debatte über alle Fragen von öffentlichem Interesse zu ermöglichen. Journalisten müssen die Möglichkeit haben, sich aus erster Hand und direkt Informationen zu verschaffen, die auf ihren persönlichen Erfahrungen mit den Ereignissen in den Parlamentsgebäuden beruhen. In das Recht von Journalisten, ihren Beruf in einem Parlament auszuüben, darf nur dann eingegriffen werden, wenn es dafür einen zwingenden Grund gibt.

Liberties hat zu diesem Zweck mit Unterstützung seiner Mitglieder rechtliche Argumente vorgebracht, um dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bei der Entscheidungsfindung behilflich zu sein (amicus curiae [pdf]). Wir argumentierten, dass die Aussetzung der Akkreditierung, die fehlende Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, und die Begründung der Behörden eine Verletzung von Artikel 10 der Konvention darstellen. Unsere Intervention stützte sich teilweise auf Recherchen, in denen die Rechte von Journalisten auf Zugang zu den nationalen Parlamenten dargelegt wurden. Wir sammelten Informationen aus Belgien, Bulgarien, Kroatien, der Tschechischen Republik, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Diese Untersuchung zeigt, dass es ungewöhnlich und unverhältnismäßig ist, dass das ungarische Parlament den Ausschluss von Journalisten zulässt.

Das heute veröffentlichte Urteil greift die Argumente von Liberties auf.

Die Analyse des Gerichtsurteils finden Sie hier.

Amicus Curiae kann hier heruntergeladen werden.

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