EU-Beobachtung

Konsolidierung der EU-Rechtsstaatlichkeitsberichte: Sechs Jahre später – was wurde erreicht und wie geht es weiter?

Liberties und das Regionalbüro für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Europa haben gemeinsam eine Diskussion veranstaltet, um die aktuelle Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union zu bewerten.

by Liberties.EU

Der jährliche Rechtsstaatlichkeitszyklus der EU wurde 2020 von der Europäischen Kommission als präventives Instrument eingerichtet, das darauf abzielt, „die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und Herausforderungen zu verhindern oder deren Verschärfung zu verhindern“. Nun, im sechsten Jahr seines Bestehens, mit einer neuen Kommission und einem Schwerpunkt auf Konsolidierung und Umsetzung, ist es ein wichtiger Moment, um inne zu halten und zu reflektieren. Zu diesem Zweck organisierten Liberties und das regionale Büro der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) am 30. April 2025 eine Diskussion, um Bilanz zu ziehen und Möglichkeiten für Reformen zu erörtern.

Das Fachpublikum setzte sich hauptsächlich aus Vertretern internationaler und EU-Institutionen sowie aus Brüssel ansässigen und europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen. Christina Meinecke, Regionalvertreterin des Regionalbüros für Menschenrechte der Vereinten Nationen für Europa (OHCHR), und Balazs Denes, Geschäftsführer von Liberties, eröffneten die Veranstaltung.

Sinkende Rechtsstaatlichkeitsstandards in der EU

Auf der Grundlage des Liberties-Berichts „Rule of Law 2025“ und anderer wichtiger Rechtsstaatlichkeitsindizes ist die Entwicklung klar: Der Mittelwert der Rechtsstaatlichkeit ist gesunken, die schlechtesten Werte haben sich weiter vom Zentrum entfernt, und strukturelle Probleme sind offensichtlich. Die Europäische Kommission hob hervor, dass ihre eigenen Berichte zu tieferen Erkenntnissen geführt haben und einen wichtigen jährlichen Bezugspunkt darstellen. Aus Sicht der Zivilgesellschaft hat die Diagnose jedoch nicht zu Maßnahmen geführt – es ist bezeichnend, dass Länder, die zuvor als Vorreiter galten, nun ins Straucheln geraten. Unsere belgischen und slowakischen Mitglieder, die Ligue des Droits Humains und VIA IURIS, lieferten klare Beispiele für demokratische Rückschritte. In Belgien weigerte sich die Regierung offen, Urteile umzusetzen, während in der Slowakei die Exekutive einen Frontalangriff auf den Gesetzgebungsprozess, Institutionen und NGOs startete.

Die Verbindung zwischen Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit

Im Rahmen des Dialogs wurde untersucht, wie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte miteinander verknüpft sind. Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit hob hervor, wie sich beide gegenseitig verstärken: Die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards stärkt die Menschenrechte und umgekehrt. Das bedeutet, dass ein Rückschritt in der Rechtsstaatlichkeit oft zu Angriffen auf die Menschenrechte führt. Wir haben uns mit der Rolle befasst, die nationale Menschenrechtsinstitutionen und die Zivilgesellschaft spielen können, um den Abbau von Demokratie und Menschenrechten zu verlangsamen. Wenn Institutionen jedoch aufgrund politischer Einmischung der Exekutive unterworfen werden, wird der Widerstand gegen den demokratischen Abbau durch den Staat zu einem mühsamen Kampf für die Zivilgesellschaft, wie die Schwierigkeiten des Ungarischen Helsinki-Komitees zeigen, Orbán daran zu hindern, die Demokratie in Ungarn zu zerstören. Polen ist ein warnendes Beispiel dafür, dass selbst mit politischem Willen tief verwurzelte Rechtsstaatlichkeitsverletzungen nur schwer rückgängig zu machen sind.

Verbesserung des EU-Ansatzes zur Rechtsstaatlichkeit

Die Schlussfolgerungen der Veranstaltung wiesen auf die Bedeutung einer Stärkung und Verfeinerung des Ansatzes der EU zur Rechtsstaatlichkeit hin. Die Europäische Kommission plant, die zentrale Rolle der Rechtsstaatlichkeitsberichte beizubehalten, ihre Qualität zu verbessern und die Wirkung der Empfehlungen zu verstärken, indem sie diese mit der Zuweisung von EU-Mitteln verknüpft. Künftige Anstrengungen werden sich auf die Vertiefung der länderspezifischen Kenntnisse, die Förderung des Dialogs innerhalb des Rates, die Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit und die Gewährleistung der vollständigen Nutzung des gesamten Rechtsstaatlichkeitsinstrumentariums konzentrieren.

In der Diskussion wurde betont, wie wichtig SMART-Empfehlungen (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant, terminiert) sind, um Klarheit zu schaffen, die Weiterverfolgung zu erleichtern und Maßnahmen zu ermöglichen, wenn Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Es wurde auch vorgeschlagen, eine Gruppe unabhängiger Sachverständiger wieder einzusetzen, um fundierte Bewertungen vorzunehmen. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit angesprochen, bei dringenden Entwicklungen während des Zyklus Warnungen auszusprechen.

Zu den wichtigsten Meilensteinen für die Zukunft zählen die Pläne für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der nächste Rechtsstaatlichkeitszyklus und die EU-Erweiterung, die Fragen aufwerfen, ob das derzeitige System ausreichend wirksam ist, um die Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu bewältigen.

Weiterführende Literatur

Bildnachweis: UN-Menschenrechte

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