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Belgien beschließt strenge neue Anti-Terror Maßnahmen

Das Abgeordnetenhaus hat die ersten drei der zwölf in Reaktion auf den Charlie Hebdo Anschlag sowie den Anti-Terror Einsatz in Verviers im Januar 2015 angekündigten Maßnahmen verabschiedet.

by David Morelli

Angesichts der angespannten aktuellen Situation sind Wachsamkeit und Prävention angebracht und die belgische Regierung muss dem legitimen Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit gerecht werden.

Genauso wichtig ist es, dass die getroffenen Maßnahmen die Bürgerrechte nicht überproportional beeinträchtigen und, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt.

In diesem Sinne gelingt es den vom Parlament bestätigten Maßnahmen gegen den Terrorismus nicht ganz dieses schwierige aber unverzichtbare Gleichgewicht zu wahren. Schauen wir uns die drei verabschiedeten Maßnahmen genauer an.

Die Erweiterung der Liste der terroristischen Straftaten

Das Abgeordnetenhaus hat neue Straftatbestände eingeführt, nämlich um die Bestrafung von Menschen die Belgien betreten oder verlassen, um an Terroristischen Aktionen teilzunehmen, zu ermöglichen. Diese neuen Straftatbestände wirken eher wie politische Manöver als dass sie tatsächlich die Arbeit der Sicherheitsorgane beeinflussen könnten.

Der Staatsrat bemerkte denn auch in seiner Stellungnahme, dass diese Ergänzung wenig zum Kampf gegen den Terrorismus beitrage, da dieses Verhalten bereits durch andere terroristische Straftatbestände abgedeckt sei, wie etwa Mitgliedschaft in einer Vereinigung, Anwerbungsversuche und Provokation.

Ausweitung der Möglichkeit des Entzugs der Staatsbürgerschaft

Dies Maßnahme stellt womöglich die schlechteste aller möglichen Antworten dar und zwar aus zwei Gründen. Erstens, weil sie potentiell zu zwei Kategorien von Belgischen Bürgern führt: Jene, deren Staatsbürgerschaft niemals entzogen werden kann und jene, die diese jederzeit verlieren können.

Diese Maßnahme richtet sich gegen eben jenes "Zusammenleben", das die Regierung eingefordert hat. Es schafft eine Spaltung, eine Ungleichbehandlung von Bürgern auf Basis ihrer Herkunft und macht aus den "Neuen Belgiern" Bürger zweiter Klasse.

Diese Maßnahme untergräbt die Inklusion neuer Belgier und von Kindern, deren Eltern Ausländer sind, die aber in Belgien geboren wurden. Diese Regelung erscheint besonders ausschließend, schikanös und sogar noch weniger hilfreich, denn von den Menschen, die in den Mittleren Osten gereist sind, um zu kämpfen, ist fast keiner betroffen.

Zweitens, weil der Entzug der Staatsbürgerschaft konterproduktiv in Bezug auf die effektive Bekämpfung des Terrorismus ist. LDH teilt diese Ansicht mit verschiedenen Magistraten, die auf den Kampf gegen den Terrorismus spezialisiert sind. Er wird zwar Menschen, die immer noch in die Gesellschaft reintegriert werden könnten davon abhalten, nach Hause zurückzukehren, aber er wird niemals eine Person, die entschlossen ist einen Terroranschlag zu verüben, davon abhalten, zurück nach Belgien zu kommen.

Ganz im Gegenteil, Menschen der zweiten Kategorie, die eine tatsächliche Bedrohung der Sicherheit der Bürger darstellen, werden leichter untertauchen können und es wird schwieriger, diese Personen zu beobachten oder abzufangen. Daran wird klar, dass die belgische Regierung eher daran interessiert ist Effizienz zu demonstrieren, als daran, den Terrorismus tatsächlich zu bekämpfen.

Entzug der Ausweispapiere

Die Belgische Menschenrechtsorganisation LDH besteht darauf, dass die genannten Maßnahmen die Rechte des Einzelnen sowie geltende Rechtsprinzipien respektieren. Anders ausgedrückt: Während die Regierung die Ansicht vertritt, dass diese Maßnahmen von Sicherheits- und Innenministern nach begründeter Einschätzung durch OCAM (Der Organisation, die in Belgien die Terroralarmstufe festlegt) ergriffen werden können, geht LDH davon aus, dass ihnen jeweils eine Kontrolle durch einen unabhängigen und unparteiischen Richter vorausgehen sollte und, dass die Legitimation der Entscheidung im Nachhinein durch das Recht auf Berufung festgestellt werden können muss.

Dieser juristische Prozess sollte auch die Belange des betroffenen Bürgers berücksichtigen. So gesehen, erscheint die Abwesenheit jeglichen Bezugs auf juristische Vorgehensweisen in dem vom Parlament verabschiedeten Text unbefriedigend.

Die beunruhigenden Umstände sollten auf keinen Fall dazu führen, die willkürliche Untergrabung des Grundgesetzes weiter voranzutreiben. Das Abgeordnetenhaus sollte endlich die längst überfällige Überprüfung und Bewertung der Anti-Terror-Gesetze des Landes angehen.

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