Technologie & Rechte

Begnadigung von lebenslänglich Verurteilten in den Niederlande völlig undurchsichtig

Ein Richter in Den Haag hat die Regierung aufgefordert, spezifische Anforderungen aufzustellen, die zu lebenslänglich verurteilte Gefangene erfüllen sollten, um für eine Begnadigung in Betracht gezogen werden zu können.

by PILP

Das Bezirksgericht von Den Haag hat am 14. April sein Urteil in einem Fall gesprochen, in dem ein Mann, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, eine Klarstellung über die Richtlinien für seine Begnadigung suchte.

Der Richter entschied, dass die Regierung besondere Anforderungen aufstellen sollte, die Gefangene erfüllen müssen, um für eine Begnadigung in Frage zu kommen.

Der Mann wurde 1989 für Raub und den Mord an einer chinesischen Familie in Rotterdam im Jahre 1987 zu lebenslänglich verurteilt. Er ist seit fast dreißig Jahren inhaftiert und hat bereits fünfmal darum ersucht, begnadigt zu werden, aber alle Anfragen wurden bisher abgelehnt. Der sechste Antrag steht noch aus und eine Entscheidung wurde noch nicht gefällt.

Der Richter in Den Haag entschied, dass es dem Mann nicht ausreichend klar ist, was von ihm gefordert wird und wie es um seine Begnadigung steht. Das bedeutet nicht, dass, er automatisch begnadigt und freigelassen wird, wenn mehr diese Klarstellung erfolgt ist.
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