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NGOs klagen gegen ein Bettelverbot im schwedischen Vellinge

Der Rat der schwedischen Gemeinde Vellinge hat letzte Woche ein Verbot des Bettelns beschlossen. Liberties Mitglied Civil Rights Defenders klagt gegen die Entscheidung, die gegen die Menschenrechten und das Gesetz über die öffentliche Ordnung verstößt

by Civil Rights Defenders

Der Vorschlag führt ein Verbot der passiven Geldsammlung an mehreren Standorten in der Gemeinde ein. Civil Rights Defenders und das Centre for Social Rights werden gemeinsam vor dem Verwaltungsgericht in Malmö gegen das Verbot in Berufung gehen, da es gegen das Gesetz über die öffentliche Ordnung, die Europäische Menschenrechtskonvention und das ‚Instrument of Government’ verstößt.

"Das Verbot des Bettelns verursacht ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Beschränkungen der Grundrechte und Freiheiten der Menschen und sollte daher aufgehoben werden", sagt John Stauffer, Rechtsdirektor bei Civil Rights Defenders.

Ist Bettelei störend?

Eine Gemeinde kann besondere Regelungen zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in einem öffentlichen Raum aufstellen, aber um Geld zu bitten stellt keine Störung in einem Ausmaß dar, dass ein Verbot rechtfertigen könnte. Civil Rights Defenders und das Centre for Social Rights fragen, ob das Sitzen oder Stehen an einem Ort und dabei eine andere Person um Hilfe in Form von Geld zu bitten, verbal oder mit Hilfe eines Schildes, überhaupt als eine Störung von Recht und Ordnung angesehen werden kann.

In den Medien hat der Vorsitzende des Exekutivrats der Gemeinde Vellinge die Gründe für die Entscheidung skizziert und erklärt, dass sich die Bewohner der Gemeinde von denen, die um Geld bitten, angegriffen fühlen und dass sie diese Menschen als Problem erleben.

"Der Zweck dieser Verordnungen besteht nicht darin, die Menschen vor irgendwelchen Unannehmlichkeiten zu verschonen, die sie beim Anblick von Armut und Hilfsbedürftigkeit empfinden können. Das Gesetz über die öffentliche Ordnung sollte nicht für politische Ziele verwendet werden", sagt John Stauffer.

Ein unnötiges und diskriminierendes Verbot

Darüber hinaus wird die Entscheidung der Gemeinde, ein lokales Verbot des Bettelns zu verhängen, in der Praxis vor allem der Roma-Minderheit angehörende Obdachlose treffen, was diskriminierend und damit ein Verbrechen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das ‚Instrument of Government‘ ist. Die Durchsetzung des Verbots ist außerdem mit schwierigen Abgrenzungsproblemen verbunden.

"Wie ist es möglich zu bestimmen, wer passiv bettelt und wer auf andere Weise Hilfe sucht oder einfach nur in der Gegend anwesend ist? Das Verbot beinhaltet ein unmittelbar bevorstehendes Risiko für willkürliche Urteile und dafür, dass Roma einer Diskriminierung ausgesetzt sein können", sagt John Stauffer.

Abschließend argumentieren Civil Rights Defenders und das Centre for Social Rights, dass das Verbot des Bettelns in der Gemeinde Vellinge aufgehoben werden sollte, weil es:

  • das Recht auf freie Meinungsäußerung und persönliche Freiheit verletzt;
  • nicht notwendig ist, da das Betteln Recht und Ordnung nicht beeinträchtigt;
  • nicht verhältnismäßig ist in Bezug auf die Beschränkungen der Menschenrechte, die es bringen wird;
  • ein Abgrenzungsproblem darstellt, wen das Verbot betreffen soll, was zu willkürlichen Urteilen führen kann;
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