Demokratie & Gerechtigkeit

Zweijähriges Kind aus Elfenbeinküste wieder bei seinen Eltern in Italien

Bereits im Juli hatte ein Gericht in Palermo entschieden, dass ein zweijähriges Kind, das von seiner Familie in Europa getrennt worden war, sofort aus der Elfenbeinküste zu seinen Eltern nach Italien zurückgebracht werden darf.

by Flaminia Delle Cese

Ein bürokratischer Albtraum

In dem Fall geht es um ein Paar aus der Elfenbeinküste, das sich seit einigen Jahren rechtmäßig in Palermo, Sizilien, aufhält, und ihren Sohn, der vor zwei Jahren in Italien geboren wurde. Nach der Geburt des Kindes beschloss seine Mutter, mit ihm nach Deutschland zu ziehen, um Arbeit zu finden. Sie wurde jedoch schon sehr bald von den deutschen Behörden ausgewiesen und zurück in die Elfenbeinküste geschickt. Das war genauso überraschend wie rechtswidrig, denn solange ihr Mann sich legal in Palermo aufhielt, hatte die Frau aus familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis.

Nach ihrer Ankunft in der Elfenbeinküste entschied sich die Mutter bald, nach Italien zurückzukehren. Die italienische Botschaft erlaubte ihr dies, erteilte ihrem Sohn aber keine Aufenthaltserlaubnis. Trotz der Tatsache, dass das Kind in Italien geboren wurde, bat die Botschaft das ivorische Paar, die formale Prozeduren des Familiennachzugs einzuhalten, damit das Kind wieder nach Italien einreisen könne. Dieses Verfahren war für sie jedoch unerschwinglich.

Erfolg nach wiederholten Anfragen

Das Paar bat die Botschaft wiederholt, ihrem Kind angesichts seines jungen Alters und seines schlechten Gesundheitszustands die Erlaubnis zu erteilen, nach Italien einzureisen, da eine für ihn spezifisch notwendige medizinische Versorgung in der Elfenbeinküste nicht garantiert werden könne. Die Situation hat sich jedoch nicht verbessert, und in Anbetracht dessen hat der Anwalt der Vereinigung Progetto Diritti, Gaetano Mario Pasqualino, den Fall vor den Gerichtshof von Palermo gebracht, um ein Urteil zu erwirken, das die sofortige Wiedereinreise des Kindes nach Italien ermöglicht.

Bei der Prüfung der Anträge des Paares hat das Gericht das Alter des Kindes, gesundheitliche Probleme und die Tatsache berücksichtigt, dass die Eltern zu Recht einen Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis in Italien gestellt haben. Dementsprechend akzeptierte das Gericht die Anträge des Paares und wies die italienische Botschaft in der Elfenbeinküste an, eine Einreisegenehmigung nach Italien für das Kind auszustellen.

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