Technologie & Rechte

Kein Asyl in den Niederlande für LGBTI aus Kuba

Die Weigerung des niederländischen Ministers für Justiz und Sicherheit, drei Transgender-Personen aus Kuba Asyl zu gewähren, war legal.

by PILP

Die Verwaltungsrechtsabteilung des niederländischen Staatsrates hat am 4. Juli entschieden, dass Justiz- und Sicherheitsminister Ferdinand Grapperhaus rechtmäßig gehandelt hat, als er drei Transgender-Personen aus Kuba den Asylstatus verweigerte.

Die Ausländer gaben an, dass sie nicht nach Kuba zurückkehren können, weil sie dort verfolgt würden. Auf dem Papier sieht es so aus, als sei Kuba ein fortschrittliches Land, aber in der Praxis werden die Rechte von Lesben, Homosexuellen, Bisexuellen und Transgender- und Intersexuellen (LGBTI) nicht respektiert.

Grapperhaus beurteilt die Situation in Kuba anders und hat sich deshalb geweigert, eine Asylgenehmigung zu erteilen.

Verbesserung der LGBTI-Situation in Kuba

In ihrem Urteil argumentiert die Verwaltungsrechtsabteilung, die eingereichten Dokumente könnten nicht belegen, dass die Situation der LGBTI in Kuba so schlecht sei, dass man davon ausgehen müsse, dass sie als Gruppe verfolgt werden.

Die Situation für LGBTI sei nicht einfach, habe sich aber in den letzten Jahren deutlich verbessert. So hätten die Behörden die Gay Pride Parade und eine Demonstration für die Ehe von homosexuellen genehmigt, außerdem seien Operationen zur Geschlechtsumwandlung möglich.

Es sei zutreffend, dass die Dokumente auch zeigen, dass LGBTI-Menschen nicht immer von der Gesellschaft akzeptiert werden und ein leichtes Ziel für Intoleranz, Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt sind, aber, so das Verwaltungsgericht, die Dokumente weisen nicht darauf hin, dass die Art und Weise, in der die Behörden die Rechte von LGBTI fördern, unaufrichtig sei. Auch die Tatsache, dass LGBTI die Möglichkeit haben, sich bei staatlichen Institutionen über polizeiliche Misshandlungen und andere Probleme zu beschweren, wurde betont.

Soziales Funktionieren

Außerdem konnten die Ausländer nach Auffassung des Gerichts nicht nachweisen, dass sie allein aus dem Grund, dass sie Teil der LGBTI-Community sind, mit Verhaftungen und Geldstrafen konfrontiert waren.

So würde die Polizei zum Beispiel Orte aufsuchen, an denen sich LGBTI treffen, weil diese Orte auch als Zonen bekannt seien, in denen Prostitution praktiziert werde. Es gebe aber auch legale Clubs für LGBTI, in denen sie sich treffen können.

Es sei daher nicht der Fall, so die Verwaltungsrechtsabteilung, dass die Ausländer in ihrem Alltag so stark eingeschränkt sind, dass sie sozial nicht funktionieren können und deshalb bestehe keine rechtliche Verpflichtung für den Minister, die Asylgenehmigungen zu erteilen.

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