EU-Beobachtung

Die unmittelbaren Auswirkungen des Konflikts zwischen Israel und der Hamas auf die Menschenrechte in der EU

Frangen & Antworten

by Liberties.EU

Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am: 08/11/23

Haftungsausschluss: Liberties ist ein sogenannter EU-Watchdog, dessen Aufgabe es ist, die Menschenrechte für alle Menschen in der Europäischen Union zu schützen. Wir setzen uns insbesondere für Menschenrechte und Demokratie ein und erheben unsere Stimme, wenn die Rechte und Freiheiten der in der EU lebenden Menschen verletzt oder bedroht werden, und fordern die politischen Entscheidungsträger der EU und der Mitgliedstaaten auf, diese zu respektieren und zu schützen. Aufgrund unseres Mandats und unseres Schwerpunkts beobachten wir keine Menschenrechtsverletzungen, humanitären Krisen oder andere menschenrechtsbezogene Themen, die sich außerhalb der Europäischen Union ereignen, und reagieren auch nicht auf diese. Wir beschäftigen uns jedoch mit den Auswirkungen solcher Ereignisse und Themen auf die Menschenrechte in der EU, um die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte zu informieren und aufzuklären.

Welche Folgen haben die jüngsten Entwicklungen im Konflikt zwischen Israel und der Hamas für die Bevölkerung in der Europäischen Union aus Sicht der Menschenrechte?

Die jüngsten Entwicklungen des Konflikts zwischen Israel und der Hamas haben eine Reihe wichtiger Auswirkungen auf die Menschenrechte in der EU, da nationale, regionale und internationale Gremien zu dem Konflikt Stellung nehmen und die Menschen offline an Protesten und online an Debatten teilnehmen, die weit heftiger geführt werden als sonst. Nachfolgend stellen wir einige der wichtigsten Entwicklungen und Bedenken vor, die Liberties beobachtet hat.

Antisemitismus und Islamophobie nehmen stark zu: In mehreren Mitgliedstaaten wurde ein deutlicher Anstieg von Hassreden, insbesondere antisemitischer und islamfeindlicher Natur, auf Online-Plattformen beobachtet. In Deutschland verzeichnete eine staatlich finanzierte Forschungsstelle für Antisemitismus zwischen dem 7. und 15. Oktober 202 antisemitische Vorfälle, verglichen mit 59 in der gleichen Woche im Jahr 2022. In Frankreich wurden seit dem 7. Oktober in drei Wochen über 1000 antisemitische Vorfälle gemeldet, das sind mehr als im gesamten letzten Jahr.

Eine neue Analyse des Institute For Strategic Dialogue (ISD) stellt fest, dass die absolute Zahl der antisemitischen Kommentare auf YouTube-Videos nach den Anschlägen der Hamas um das 50-fache gestiegen ist. Eine weitere ISD-Untersuchung ergab einen Anstieg der mit antimuslimischem Hass verbundenen Äußerungen auf der Plattform X um 422 %. Seit dem 7. Oktober verzeichnete eine Gemeindeorganisation im Vereinigten Königreich einen sechsfachen Anstieg antimuslimischer Kommentare.

Das EU-Recht stellt die öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt unter Strafe und schreibt einen gemeinsamen Ansatz zur Bekämpfung von rassistischen und fremdenfeindlichen Hassreden und Hassverbrechen vor.

Desinformation: Seit dem 7. Oktober kursieren besonders viele Fehlinformationen und Desinformationen über den Konflikt. Diese Falsch- und Desinformationen verbreiten sich über soziale Medien wie X, das frühere Twitter, und verwirren unser Verständnis der Geschehnisse.

Die fact-checking unit, die Faktenprüfer*innen von Reuters, haben zahlreiche Fälle von Social-Media-Posts mit gefälschten Bildern und Informationen über den Konflikt zwischen Israel und der Hamas identifiziert, aber auch andere Fälle, in denen eher Verwirrung als absichtliche Desinformation die Spannungen verschärft hat.

Auf der anderen Seite behaupten Faktenprüfer, dass die Crowd-sourced Fact Checking-Funktion von X, Community Notes, die Anzahl der falschen Posts nicht bewältigen konnte.

Proteste und Einschränkungen: In ganz Europa wurden seit dem 7. Oktober mehrere friedliche Demonstrationen in den Hauptstädten organisiert, an denen Zehntausende Menschen teilnahmen. Angesichts dieser Protestwelle haben die Behörden in verschiedenen europäischen Ländern Beschränkungen verhängt, angeblich aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung. Ausgehend von einer allgemeinen Erfassung und Analyse öffentlich zugänglicher Informationen hat Liberties Hinweise darauf gefunden, dass sich diese Beschränkungen vor allem gegen Pro-Palästina-Proteste richteten.

In mehreren Ländern wurde berichtet, dass pro-palästinensische Demonstrationen verboten (in Frankreich, Ungarn oder Österreich) oder eingeschränkt wurden (Deutschland). In Deutschland und Frankreich ging die Polizei gewaltsam gegen die protestierenden Menschen vor.

In mehreren Fällen griff die Polizei Berichten zufolge mit der Begründung ein, dass der Slogan "Vom Fluss zum Meer" ‘From the river to the sea’eine Aufforderung zur Gewalt oder Verherrlichung von Gewalt, Hassreden oder die Verwendung verbotener Symbole darstellen könnte. Dazu gehörte in Deutschland auch ein Verbot einer von einer jüdischen Organisation organisierten Pro-Palästina-Demonstration mit der Begründung, dass Antisemitismus zu erwarten sei. Liberties wird die Situation weiterhin genau beobachten und sich dafür einsetzen, zu beurteilen, ob ähnliche Einschränkungen als gerechtfertigt angesehen werden können oder einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf friedliche Versammlung darstellen.

Recht auf freie Meinungsäußerung und Zensur: Laut einem Brief, den Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch am 13. Oktober an Berliner Schulen verschickt hat, wurde den Schulleitern die Möglichkeit eingeräumt, Schülerinnen und Schülern das Tragen von "pro-palästinensischen Symbolen" wie der Kufiya ("Palituch"), Landkarten Israels in den Farben der palästinensischen Flagge und Aufkleber mit der Aufschrift "Free Palestine" zu verbieten, um Handlungen oder Meinungsäußerungen zu verhindern, "die als Befürwortung oder Billigung der Angriffe gegen Israel verstanden werden können" und somit "eine Bedrohung für den Schulfrieden darstellen".

Aus menschenrechtlicher Sicht müssen die zuständigen Behörden nachweisen, dass eine tatsächliche Bedrohung des Schulfriedens vorliegt, dass das Tragen von palästinensischen Symbolen eine der Ursachen für diese Bedrohung ist und dass keine weniger restriktiven Maßnahmen zur Verfügung stehen, um das Ziel des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in der Schule zu erreichen. Da wir die relevanten Details nicht kennen, können wir nicht sagen, ob dieser konkrete Fall von Einschränkungen gerechtfertigt war.

Warum ist das Recht auf freie Meinungsäußerung wichtig?

Meinungsfreiheit bedeutet, dass du das Recht hast, Meinungen und Ideen zu äußern, ohne staatliche Interventionen oder Repressalien befürchten zu müssen. Du kannst (und solltest) dich frei fühlen, die Arbeit deiner gewählten Politiker*innen zu kritisieren. Allerdings ist das kein Freibrief für laute Proteste bis spät in die Nacht, denn das könnte das Recht deiner Nachbarn auf Privatsphäre verletzen.

Deshalb ist die Redefreiheit so wesentlich für die Demokratie. Der freie Austausch von Ideen, Meinungen und Informationen versorgt uns mit dem Wissen, das wir brauchen, wenn wir unsere Stimme abgeben. Das ist auch der Grund, warum die freie Meinungsäußerung und die Organe, die sie unterstützen, wie z. B. freie Medien und die Zivilgesellschaft, oft das Erste sind, was in Autokratien verschwindet. Und weil es ohne freie Meinungsäußerung keine Demokratie geben kann, müssen wir bei allen Maßnahmen, die diese einschränken könnten, vorsichtig sein.

Damit Einschränkungen der Meinungsfreiheit gerechtfertigt sind, müssen sie 1) gesetzlich vorgeschrieben sein, 2) ein legitimes Ziel verfolgen und 3) in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig sein. Zu den legitimen Zielen gehören die Achtung der Rechte anderer und der Schutz der öffentlichen Ordnung oder Moral. Das Erfordernis der Notwendigkeit verpflichtet den Staat, nachzuweisen, dass eine Bedrohung besteht, dass die ergriffenen Maßnahmen notwendig und verhältnismäßig sind und dass ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Äußerung und der Bedrohung besteht.

Warum ist Hassrede nicht das Gleiche wie freie Meinungsäußerung?

Hassrede ist verletzend, und wenn sie eine Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt darstellt, ist sie nach internationalen Menschenrechtsstandards nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt. In der EU verpflichten die zwischen allen Mitgliedstaaten vereinbarten Regeln die Regierungen dazu, dafür Sorge zu tragen, dass alle, die vorsätzlich und öffentlich zu Gewalt oder Hass gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer solchen Gruppe, die durch Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definiert ist, aufstacheln, auch wenn dies durch die Verbreitung oder Verteilung von schriftlichem Material geschieht, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Auf EU-Ebene müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten sicherstellen, dass jeder, der vorsätzlich und öffentlich zu Gewalt oder Hass gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer solchen Gruppe, die durch Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definiert ist, aufstachelt, auch durch die Verbreitung oder Verteilung von schriftlichem Material, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Dazu kann auch die Aufstachelung zu solcher Gewalt oder solchem Hass gehören, indem Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wie sie in internationalen Instrumenten definiert sind, öffentlich gebilligt, geleugnet oder grob verharmlost werden.

Daher ist jede Äußerung, die eine Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen jüdische Menschen oder Muslime darstellt, rechtlich nicht geschützt und muss in der EU als Straftatbestand gelten.

Dagegen fallen Äußerungen, die nicht zu Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt aufstacheln, grundsätzlich unter das Recht auf freie Meinungsäußerung, auch wenn sie "den Staat oder einen Teil der Bevölkerung beleidigen, schockieren oder verstören", wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder festgestellt hat.

Warum ist die Versammlungsfreiheit wichtig?

Das Recht auf friedlichen Protest, auch "Versammlungsfreiheit" genannt, ist ein Grundrecht. Es bedeutet, dass wir als Bürgerinnen und Bürger uns friedlich versammeln und unsere Meinung zu einer Sache äußern dürfen, z. B. zu einem Gesetz, einer Politik oder einer öffentlichen Person. Die Tatsache, dass es sich um ein Grundrecht handelt, bedeutet, dass eine Regierung es nicht einfach wegnehmen und Menschen daran hindern kann, zu protestieren, wenn dies gegen die Interessen der Regierung gerichtet ist. Vielmehr verpflichtet unser Recht auf Protest die Regierung dazu, Proteste zu erleichtern, indem sie zum Beispiel den Verkehr umleitet oder medizinische Versorgung bereitstellt.

Friedliche Proteste können als eine Form der öffentlichen Debatte betrachtet werden, bei der Menschen ihre Ansichten oder Gefühle gegenüber ihrer Regierung und deren Politik zum Ausdruck bringen. Sie helfen der Regierung auch, die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Bürgerinnen und Bürger besser zu verstehen und herauszufinden, wie viel Unterstützung bestimmte Ansichten oder Meinungen haben. Das kommt allen zugute.

Friedliche Proteste sind auch ein wichtiges Instrument, um Minderheitenstimmen in einer Demokratie Gehör zu verschaffen. Demokratie bedeutet nicht, dass die Mehrheit auf Kosten aller anderen regiert. Minderheitenmeinungen und -völker müssen gehört werden, damit eine Demokratie stark bleibt und alle, die in ihr leben, schützt. Andernfalls fallen wir der "Tyrannei der Mehrheit" zum Opfer.

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen dafür sorgen, dass das Recht auf friedlichen Protest respektiert und geschützt wird. Dazu muss der rechtliche Rahmen, der die Ausübung des Rechts auf Protest regelt, im Lichte der internationalen Menschenrechtsstandards überprüft und willkürliche oder unrechtmäßige Einschränkungen oder Sanktionen, die von den Behörden gegen friedliche Demonstranten verhängt werden, untersucht werden. Systematisch angewandte willkürliche und unverhältnismäßige Einschränkungen des Demonstrationsrechts müssen von den EU-Institutionen als Indikator für eine Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit betrachtet werden.

Proteste können nach internationalen und regionalen Menschenrechtsstandards nur unter bestimmten Bedingungen und zur Verfolgung bestimmter legitimer Ziele eingeschränkt werden. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention gehören dazu die Verhinderung von Unruhen oder Verbrechen, der Schutz der nationalen Sicherheit und der Schutz der Freiheiten und Rechte anderer.

Um das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu schützen, sollten die Behörden Demonstrationsverbote vermeiden, es sei denn, sie sind notwendig, es gibt keine anderen, weniger restriktiven Maßnahmen und sie werden ohne Diskriminierung angewendet. Wenn sie verhängt werden, müssen sie rechtmäßig und streng verhältnismäßig sein und auf einer Prüfung im Einzelfall beruhen. Demonstrationsverbote dürfen nur als letztes Mittel verhängt werden und Einschränkungen können durch eine gerichtliche Überprüfung angefochten werden. Gegen Demonstranten darf keine Gewalt angewendet werden, auch nicht in Form von Verhaftungen oder des Einsatzes nicht-tödlicher Waffen, es sei denn, sie wird eingesetzt, um eine gewalttätige Person oder Gruppe zu entfernen, um sicherzustellen, dass friedliche Demonstranten ihre Kundgebung fortsetzen können, oder sie ist aus anderen Gründen notwendig. Wenn Gewalt als notwendig erachtet wird, muss sie verhältnismäßig sein und die am wenigsten gewalttätige Form der Gewaltanwendung muss zuerst angewendet werden.

Damit die Verbote von pro-palästinensischen Protesten in Europa rechtmäßig sind, muss der Staat nachweisen, dass die Einschränkung der Versammlungsfreiheit diese Kriterien erfüllt. Er muss also nachweisen, dass das Verbot des Protests eine verhältnismäßige Reaktion ist und dass es keine alternativen Maßnahmen gibt. Ein Verbot ist von Fall zu Fall gerechtfertigt, wenn die Morde vom 7. Oktober oder die Hamas oder eine andere terroristische Organisation verherrlicht werden, wenn Demonstranten offen Hassreden führen oder zur Gewalt gegen eine Gruppe von Menschen aufrufen oder wenn friedliche Proteste in Gewalt umschlagen.

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