Das Bezirksgericht von Den Haag hat die niederländische Regierung aufgefordert, einem zu einer lebenslänglichen Haftstrafe Verurteilten zu ermöglichen, 1,5 Jahre vor der vorgesehenen Revision an einem Resozialisierungsprogramm teilzunehmen. Der Mann, der 23,5 Jahre im Gefängnis war, berief sich auf das Vinter Urteildes EGMR, dass eine lebenslängliche Strafe für unmenschlich erklärt, wenn es "keine Aussicht auf Entlassung" gibt und die Mitgliedstaaten verpflichtet, lebenslange Haftstrafen nach 25 Jahren zu überprüfen. Staatssekretär Dijkhoff arbeitet an einem entsprechenden Verfahren.