EU-Beobachtung

Zu lange Untersuchungshaft bleibt ein Problem in Polen

Die HFHR hat ihren Standpunkt dem Ausschuss vorgelegt und vertritt die Auffassung, dass das Ministerkomitee des Europarats die Umsetzung des Straßburger Urteils weiterhin überwachen sollte.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Im September soll das Ministerkomitee des Europarates erneut über die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beraten. Der Ausschuss überwacht derzeit die Vollstreckung von Urteilen in 94 Fällen, die Polen betreffen. Einer von ihnen ist das Urteil in Burża v. Poland, einem Fall, der die Frage der langen Untersuchungshaft betrifft.

Die HFHR hat ihren Standpunkt dem Ausschuss vorgelegt und vertritt die Auffassung, dass das Ministerkomitee des Europarats die Umsetzung des Straßburger Urteils weiterhin überwachen sollte.

EGMR urteilt, dass eine so lange Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt war.

Im Fall Burża v. Poland stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass aufgrund der übermäßigen Dauer der Untersuchungshaft der Antragsteller, die drei Jahre, zwei Monate und neun Tage dauerte, ein Verstoß gegen Artikel 5 § 3 der Konvention vorliegt. Der EGMR stellte fest, dass: ".... in allen Entscheidungen, mit denen die Haft des Antragstellers verlängert wird, ist keine weitere spezifische Begründung für das Risiko, dass der Antragsteller Beweismittel manipulieren würde, aufgetreten, andere Personen davon zu überzeugen, zu seinen Gunsten auszusagen, das Verfahren zu unterbrechen oder anderweitig zu stören. Darüber hinaus waren die Gründe für die Inhaftierung bei allen Mitangeklagten sehr oft identisch und enthielten keine Argumente, die sich speziell auf den Antragsteller bezogen ... Daher wurden die geltend gemachten Gründe im Laufe der Zeit weniger relevant und können nicht den gesamten Zeitraum von mehr als drei Jahren und zwei Monaten rechtfertigen, in dem die schwerwiegendste Vorbeugemaßnahme gegen den Antragsteller ergriffen wurde."

Urteile aus Straßburg müssen im Inland umgesetzt werden.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist das Ministerkomitee des Europarats für die Überwachung der Vollstreckung des Urteils zuständig. In diesem Stadium können NRO ihre Meldungen an den Ausschuss weiterleiten. HFHR tut dies regelmäßig, um das Ministerkomitee über alle Maßnahmen auf nationaler Ebene nach Erlass des Urteils zu informieren und den nationalen Behörden Leitlinien und Empfehlungen zu geben.

HFHR ersucht das Ministerkomitee des Europarats, weiterhin zu überwachen, wie das Urteil ausgeführt wird.

HFHR hat dem Ministerkomitee des Europarates eine Mitteilung über den Fall Burża zugesandt. In der Mitteilung wird empfohlen, dass der Ausschuss die Vollstreckung des Urteils in Burża weiterhin überwacht, da das Problem der Anwendung einer Freiheitsstrafe von den polnischen Behörden nicht gelöst wurde.

"In unserer Mitteilung zitierten wir die im September bekannt gegebenen Ergebnisse des Ausschusses gegen Folter, in denen auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, legislative Änderungen am polnischen Rechtssystem vorzunehmen, die dazu beitragen könnten, die Verhängung von Untersuchungshaft im Allgemeinen zu verringern und das Problem der verlängerten Untersuchungshaft anzugehen", sagte Katarzyna Wiśniewska, ein Anwalt, der mit HFHR zusammenarbeitet.

HFHR stützte sich auch auf Statistiken über Untersuchungshaft aus den letzten 10 Jahren. Diese deuten darauf hin, dass die Zahl der in Untersuchungshaft befindlichen Personen zwischen Dezember 2015 und Mai 2019 von 4.162 auf 8.365 gestiegen ist.

"Wir wollten den Ausschuss darauf aufmerksam machen, dass in anhängigen Verfahren vor Landgerichten die Zahl der Personen, die sich für einen Zeitraum von einem Jahr bis zwei Jahren in Untersuchungshaft befinden, von 490 im Jahr 2016 auf 727 im Jahr 2018 gestiegen ist. Auch in den vor Landgerichten anhängigen Verfahren hat sich die Zahl der Personen, deren Untersuchungshaft mehr als zwei Jahre betrug, erhöht: von 221 im Jahr 2017 auf 261 im Jahr 2018", sagte Adam Klepczyński, ein Mitglied des HFHR Legal-Teams.

HFHR hat auch darauf hingewiesen, dass die kürzlich verabschiedete Änderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung auch Auswirkungen auf die Anwendung der Untersuchungshaft haben wird.

Ausschuss tritt im September zusammen

Im September werden Vertreter der Mitgliedstaaten des Europarates prüfen, wie die Urteile des Straßburger Gerichtshofs umgesetzt werden.

Am 25. September wird das Ministerkomitee des Europarates bekannt geben, welche Urteile des EGMR seiner Ansicht nach umgesetzt worden sind. Gleichzeitig werden die Delegierten des Ausschusses die Fälle angeben, in denen ihrer Meinung nach zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um weitere Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verhindern.

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