EU-Beobachtung

Was bedeutet die Artikel 7 Abstimmung im EU-Parlament für Ungarns Regierung?

Das Europäische Parlament hat gerade beschlossen, ein Dringlichkeitsverfahren zur Gewährleistung des grundlegenden Schutzes der Demokratie und der bürgerlichen Freiheiten einzuleiten.

by Israel Butler

Das Verfahren wird als "Artikel 7" bezeichnet, weil es in Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt ist. Das Parlament hat nicht direkt über Sanktionen gegen die Regierung Ungarns abgestimmt, dazu fehlt ihm die Befugnis. Die Abstimmung ist nur ein Auslöser, um das Verfahren nach Artikel 7 einzuleiten.

Warum hat Orban den Schutz der Mitte-Rechts Fraktion im Europäischen Parlament verloren?

Die Abgeordneten von Orbans Fidesz-Partei gehören der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) an, die wiederum die größte Einzelgruppe im Europäischen Parlament ist. Bis vor kurzem hat die EVP-Fraktion, aus Loyalität gegenüber ihrem Mitglied Fidesz, immer als Block gegen Entschließungen gestimmt, die die ungarische Regierung kritisieren.

Allerdings wurden den Abgeordneten der EVP Orbans unverhohlene Angriffe auf Rechte und Demokratie immer unangenehmer und bis wenige Tage vor der Abstimmung blieb unklar, ob die Führung der EVP ihm die Unterstützung entziehen würde. Aber schließlich beschloss die Fraktionsführung, die Aktivierung von Artikel 7 gegen die ungarische Regierung zu unterstützen.

Es ist unklar, was innerhalb der EVP schließlich den Ausschlag gegen Fidesz gegeben hat. In jüngster Zeit hat Orban engere Beziehungen zu autoritären populistischen politischen Parteien aufgebaut, wie der polnischen PiS und der italienischen Lega, die beide nicht der EVP-Fraktion angehören. Es ist wahrscheinlich, dass Orban der Führung der EVP gedroht hat, die EVP zu verlassen und sich zusammen mit seinen 12 Abgeordneten diesen autoritären Populisten anzuschließen, wenn die EVP für Artikel 7 stimmt. Aber die EVP hat beschlossen, Orbans Drohung als Bluff abzutun, weil sie offensichtlich damit rechnet, dass Fidesz die größte Fraktion im Europäischen Parlament nicht verlassen möchte. Darüber hinaus sah Manfred Weber, der die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament leitet, die Abstimmung vielleicht als Chance, seine Kritiker zum Schweigen zu bringen. Weber möchte nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im nächsten Jahr zum nächsten Vorsitzenden der Europäischen Kommission werden. Aber er wurde dafür kritisiert, in der Vergangenheit trotz dessen flagranter Verletzung europäischer Werte konsequent zu Orban gehalten zu haben. Weber kann nun auf seine Zustimmung zu Artikel 7 verweisen, als Beweis dafür, dass er bereit ist, die Einhaltung der grundlegenden EU-Regeln über die Parteipolitik zu stellen.

Und was kommt jetzt?

Nun wird Ungarn auf die Tagesordnung des Rates der EU gesetzt. Im Rat treffen sich die Minister der einzelnen EU-Länder. Das Verfahren nach Artikel 7 wird sich wahrscheinlich sehr lange hinziehen. Um zu dem Punkt zu gelangen, an dem es Sanktionen geben wird, sind in drei verschiedenen Phasen mindestens drei Abstimmungen im Rat erforderlich.

Erste Stufe

Dreiundzwanzig der 28 Regierungen der EU müssen für eine Erklärung stimmen, in der sie sich einig sind, dass eine "eindeutige Gefahr einer schweren" Verletzung der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Unionaufgeführten Grundrechte und -freiheiten besteht. Die Regierungen im Rat können der ungarischen Regierung auch Empfehlungen vorlegen, bevor sie diese Abstimmung durchführen.

Jeder, der mit der Situation in Ungarn vertraut ist, weiß, dass die Situation in Ungarn die Phase in der nur die Gefahr besteht, dass es zu einer Verletzung der Werte von Artikel 2 kommt, längst einer tatsächlichen und nachweisbaren Verletzung dieses Artikels gewichen ist. Aber es ist trotzdem wahrscheinlich, dass der Rat mit der ersten Stufe beginnen wird.

Es gibt keine zeitliche Begrenzung, wie lange der Rat für diese Phase brauchen wird. Die Regierungen könnten beschließen, das Thema einfach auf ihrer Tagesordnung zu belassen und die Gespräche über Monate hinaus zu verzögern. Genau das haben wir mit der polnischen Regierung erlebt, die auch gemäß Artikel 7 auf der Tagesordnung des Rates steht.

Aber warum sollten die Regierungen zulassen, dass das Verfahren hier stecken bleibt? Regierungen, die die Werte von Artikel 2 schützen wollen, fürchten sich davor, eine Abstimmung voranzutreiben, weil sie nicht sicher sind, ob es 23 Regierungen gibt, die bereit sind, Artikel 7 anzuwenden. Das liegt daran, dass einige Regierungen befürchten, dass die Reihe eines Tages an ihnen sein könnte. Regierungen, die sich ernsthaft Sorgen um Ungarn und Polen machen, könnten also die Dinge in der ersten Phase in der Schwebe halten, damit sie die politischen Diskussionen im Rat fortsetzen können, ohne eine formelle Entscheidung treffen zu müssen.

Zweite Stufe

Stimmt der Rat mit der erforderlichen Mehrheit für die erste Stufe und kommt es zu keiner wesentlichen Verbesserung der Situation in Ungarn, kann der Rat beschließen, zur zweiten Stufe überzugehen und erneut abzustimmen. Diesmal müssen die Ratsmitglieder sich darauf einigen, dass die Situation in Ungarn eine "schwere und anhaltende" Verletzung der Grundrechte und -freiheiten darstellt. Aber diese Abstimmung muss einstimmig erfolgen (abzüglich des Landes, das untersucht wird, in diesem Fall Ungarn).

Das ist der besonders knifflige Teil. Vielleicht können Regierungen, die der Anwendung von Artikel 7 skeptisch gegenüberstehen, davon überzeugt werden, ihre Meinung zu ändern. Aber Polen und Ungarn haben versprochen, sich gegenseitig zu schützen und diese Abstimmung zu blockieren, wenn der Tag kommt. Einige Experten haben vorgeschlagen, der Rat könne dies umgehen, indem er in dieser zweiten Stufe von Artikel 7 über beide Länder gleichzeitig abstimmt. Das würde sie beide gleichzeitig von der Abstimmung ausschließen, so dass sie sich nicht gegenseitig schützen können. Ob dieses Vorgehen legal wäre ist allerdings nicht eindeutig geklärt.

Dritte Stufe

Wenn es in der zweiten Stufe zu einer erfolgreichen Abstimmung kommt und sich die Dinge in Ungarn immer noch nicht verbessern, dann könnte der Rat in die dritte Stufe übergehen. In dieser Phase könnte er schließlich entscheiden, Sanktionen gegen Ungarn zu verhängen. Die Entscheidung muss mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden - im Grunde genommen also mit den Stimmen von 16 der insgesamt 28 Regierungen.

Eine Sanktion nach Artikel 7 kann jede Maßnahme sein, die einem Land ein Recht entzieht, das es bei seinem Beitritt zur EU erhält. Das am häufigsten genannte Beispiel ist, dass eine Regierung ihr Stimmrecht verlieren könnte, wodurch es nicht mehr mitbestimmen könnte, welche Gesetze die EU verabschiedet. Aber die Regierungen erhalten noch viel mehr Privilegien, wenn sie der EU beitreten, dazu gehören der Freihandel über die europäischen Grenzen hinweg, die Möglichkeit, Geld zu bewegen und Dienstleistungen überall in der EU zu kaufen und zu verkaufen, ganz zu schweigen davon, dass sie an Hunderten von Treffen teilnehmen können, bei denen Gesetze und Richtlinien beschlossen werden. Sanktionen könnten aber auch etwas Symbolischeres sein, wie z.B. die Nichtübersetzung von EU-Dokumenten in die Sprache der Zielregierung oder das EU-Funktkionäre des Ziellandes nicht mehr zu Spitzenpositionen berufen werden.

Kann die Abstimmung des Europäischen Parlaments etwas bewirken?

Selbst wenn der Rat dieses Verfahren bis zur dritten Stufe beschleunigt vorantreibt und Sanktionen verhängt, ist nur schwer vorstellbar, was er tun könnte, um dazu beizutragen, dass Rechte und Demokratie in Ungarn wieder auf den richtigen Weg gebracht werden. Die Abstimmung kommt ein paar Jahre zu spät. Inzwischen sind die ungarischen Medien fast ausschließlich regierungsfreundlich, kritische Bürgerrechtsgruppen werden zum Schweigen gebracht, das Wahlsystem wurde zugunsten der Regierungspartei manipuliert und es fehlt eine geeinte politische Opposition. Läge Ungarn außerhalb der EU, könnte die Union direkt dort eingreifen und mit der Finanzierung unabhängiger Medien, NGOs und oppositioneller politischer Parteien beginnen. Aber Ungarn ist EU-Mitglied, und es ist der EU nicht erlaubt, sich innerhalb ihrer eigenen Mitgliedsländer in diese Angelegenheiten einzumischen.

Liberties hat sich dafür ausgesprochen, dass die EU einen neuen Fonds (ein Instrument für europäische Werte) einrichten sollte, um Bürgerrechtsaktivisten innerhalb der EU finanziell zu unterstützen - ähnlich wie sie es bei Aktivisten außerhalb Europas bereits praktiziert. Dies könnte dazu beitragen, die Unterstützung für Rechte und Demokratie in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Aber die Europäische Kommission scheint von der Idee nicht begeistert zu sein.

Liberties hat auch argumentiert, dass die EU die europäischen Mittel für Regierungen kürzen sollte, die gegen ihre Grundwerte verstoßen. Die Kommission hat diesen Vorschlag aufgegriffen, und ein neues Gesetz steht noch vor der Verabschiedung im Rat. Ungarn ist stark auf EU-Mittel angewiesen, so dass eine Kürzung der finanziellen Unterstützung die Regierung zwingen könnte, ihre Haltung zu ändern. Aber die EU muss einen Weg finden, dies zu tun, der die Regierung trifft, ohne unschuldige Bürger zu schädigen. Deshalb hat Liberties vorgeschlagen, dass die EU die Auszahlungen von EU-Geldern direkt verwalten könnte, um sicherzustellen, dass diese weiterhin an die Menschen an der Basis fließen, aber die Kommission hielt auch das für keine gute Idee.

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