Technologie & Rechte

Litauens Verfassungsgericht stellt klar, dass der Familienbegriff geschlechtsneutral ist

Nach vier Jahren Prozessführung ist der Fall eines weißrussischen Mannes, der in Dänemark einen litauischen Mann geheiratet hatte und dem in Litauen eine Aufenthaltserlaubnis verweigert wurde, endgültig abgeschlossen.

by Human Rights Monitoring Institute

Aufenthaltserlaubnis verweigert

Bereits 2015 hatten ein weißrussischer und ein litauischer Mann ihre Ehe in Dänemark eintragen lassen. Noch im gleichen Jahr beantragte der Weißrusse bei der litauischen Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis als Familienmitglied. Sein Antrag wurde von den Behörden mit der Begründung abgelehnt, dass gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften in Litauen nicht möglich seien, weshalb sie die Ehe nicht registrieren und dem weißrussischen Mann auch keinen Familienstatus zubilligen könnten.

Bereits 2011 hatte das litauische Verfassungsgericht entschieden, dass die Verfassung auch Familienmodelle anerkenne, die nicht auf dem Modell der Ehe beruhen. Als Ehe wurde dabei definiert: eine Beziehung zwischen zwei Personen, die auf "permanenter emotionaler Bindung, gegenseitigem Verständnis, Verantwortung, Respekt, gemeinsamen elterlichen und anderen Pflichten, sowie einer freiwilligen Entscheidung, gegenseitig bestimmte Rechte und Pflichten zu übernehmen, basiert".

Und obwohl das Urteil gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht direkt betraf, hatten Menschenrechtsorganisationen gehofft, dass das Ergebnis des Falles um das litauisch - weißrussische Paar das Urteil von 2011 endgültig klären würde.

Verfassungsgericht entscheidet zugunsten des Paares

Das am 11. Januar gefällte Urteil ist in mehrfacher Hinsicht wichtig. Erstens stellte das Verfassungsgericht fest, dass die Verfassung Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und/oder der Geschlechtsidentität verbietet und somit eine Diskriminierung von LGBT-Personen gegen ihre Bestimmungen verstößt. Obwohl es sich um gleichgeschlechtliche Ehepartner handelt, stellte das Gericht auch fest, dass auch eine Diskriminierung von Transgender-personen nicht zulässig ist. Das ist deshalb sehr wichtig, weil es in Litauen noch kein gesetzliches Verfahren zur Anerkennung der Geschlechter gibt.

Zweitens betont das Gericht, dass die Verfassung, alsgegenmajoritäres Dokument, den Schutz des Einzelnen zum Ziel habe. Die zu einem bestimmten Zeitpunkt vorherrschenden Überzeugungen und Stereotypen können nicht dazu benutzt werden, Diskriminierung aus Gründen der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung zu rechtfertigen oder das Recht auf Privat- und Familienleben einzuschränken, indem (als Beispiel) die Verteidigung einer spezifischen öffentliche Ordnung gefordert wird. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, "Verletzungen der Persönlichkeitsrechte und -freiheiten zu verhindern und damit die Würde der Person zu schützen" und sollte sich nicht auf öffentliche Stereotypen und Missverständnisse stützen.

Drittens betonte das Gericht, dass der in der Verfassung verankerte Begriff der Familie geschlechtsneutral ist. Die Verfassung besage, dass alle Familien, die auf "gegenseitiger Verantwortung, Verständnis, emotionaler Bindung, Unterstützung und anderen Bindungen sowie einer freiwilligen Entscheidung zur Übernahme bestimmter Rechte und Pflichten" beruhen, geschützt werden müssen. Das bedeutet, dass gleichgeschlechtliche Paare das Recht haben, sich als Familie zu bezeichnen, und der Status von Individuen als Familienmitglieder nicht in Frage gestellt werden kann.

Litauen ist nun verpflichtet, seine Verfahren zu ändern.

Damit geht das Urteil über die einfache Erlaubnis hinaus, dass ein bestimmtes Paar eine Familie in Litauen gründen darf. Von nun an ist Litauen verpflichtet, Drittstaatsangehörigen, die Bürger Litauens in anderen Ländern heiraten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, und der Gesetzgeber des Landes muss unverzüglich nach Wegen suchen, um in Litauen lebende gleichgeschlechtliche Familien rechtlich zu schützen und die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität, die seit über einem Jahrzehnt ins Stocken geraten ist, zu regeln.

Für weitere Informationen siehe hier und hier.

Donate to liberties

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Mach mit beim Schutz unserer Freiheiten

Wir haben
► Den größten Fonds für Demokratieinitiativen in der EU geschaffen
► Neue Befugnisse geschaffen, um Autokraten die EU
► Finanzierung zu entziehen
► neue EU-Regeln verfasst, um Journalisten und Aktivisten vor Scheinklagen zu schützen

► Über 400 Menschenrechtsverteidiger/innen ausgebildet, um die Kampagnen, die dir am Herzen liegen, zu unterstützen.


Weitere Meilensteine

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Aboniere den Newsletter, um

dabei zu sein

Warum sollte ich?

Du bekommst die neuesten Berichte vor allen anderen!

Du kannst miterleben, wie wir uns für Deine Rechte einsetzen!

Du wirst sehen, was wir erreicht haben!

Zeig mir ältere Ausgaben des Newsletters