Technologie & Rechte

Spaniens lockerer Umgang mit dem Europäischen Haftbefehl

In Spanien werden Europäische Haftbefehle häufig schon wegen geringfügiger Vergehen erlassen, wie z.B. dem Diebstahl von CD-Playern aus Autos.

by Rights International Spain

"Beyond Surrender" ist ein EU-weites Projekt, das in den letzten zwei Jahren die Anwendung des Europäischen Haftbefehls (EAW) und seine Auswirkungen auf das Leben der ausgelieferten Menschen und deren Familien untersucht hat.

Ein Europäischer Haftbefehl wird von einem Richter oder Staatsanwalt in einem EU-Mitgliedstaat (dem "ausstellenden Mitgliedstaat") erlassen, um die Festnahme und Übergabe einer Person zu beantragen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat (dem "vollstreckenden Mitgliedstaat") aufhält, damit diese Person vor Gericht gestellt oder bestraft werden kann.

Das Liberties-Mitglied Rights International Spain (RIS) ist die Partnerorganisation in Spanien, die mit der Untersuchung, Identifizierung und Überwachung von Fällen von übergebenen Personen in Spanien (gemäß den von den spanischen Justizbehörden herausgegebenen EAWs) beauftragt wurde. Der vollständige Untersuchungsbericht kann hier eingesehen werden.

Ergebnisse

Trotz einer intensiven Suche konnte RIS keine Belege dafür finden, dass Gerichte vor der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls eine Maßnahme ergriffen hätten, um eine Anhörung von Verdächtigen durch andere im Gesetz vorgesehene Mittel, wie z.B. Videokonferenzen, zu ermöglichen.

Das bedeutet, dass der Europäische Haftbefehl in vielen Fällen unverhältnismäßig schnell zum Einsatz kommt, obwohl die Gerichte über alternative Maßnahmen (z.B. justizielle Zusammenarbeit) verfügen. RIS erfuhr von zwei Fällen, in denen der Verdächtige nicht in der Lage war, ein spanisches Gericht davon zu überzeugen, Videokonferenzen statt einer Überstellung für eine Anhörung zuzulassen. RIS fand auch einen Fall, in dem eine Person aus Rumänien überstellt wurde und dann der Prozess in Spanien dennoch per Videokonferenz durchgeführt wurde, weil die überstellte Person in einem Gefängnis in einer anderen Stadt festgehalten wurde.

Die Untersuchung kam auch zu dem Schluss, dass Europäische Haftbefehle für geringfügige Verstöße und ohne angemessene Berücksichtigung ihrer Verhältnismäßigkeit ausgegeben werden. Die Untersuchung ergab zum Beispiel, dass ein EAW für eine Person ausgestellt wurde, der vorgeworfen wurde zwei Radio-CD-Player aus zwei Autos gestohlen zu haben.

Verteidiger ausgeschlossen

Immer noch werden Europäische Haftbefehle überproportional häufig auch in der Anfangsphase von Ermittlungen eingesetzt, um sicherzustellen, dass Verdächtige befragt werden können, oder um eine Person zu lokalisieren und vor Gericht zu stellen, auch wenn das Gesetz dies nicht zulässt. RIS fand Fälle von Überstellungen nach Spanien nur für Verhöre, nach denen die überstellte Person wieder freigelassen wurde, ohne Möglichkeit nach Hause zurückzukehren.

Während der Recherche fand RIS keine Fälle, in denen die Anwälte vor der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls am Prozess beteiligt waren. Die Beteiligung der Anwälte ist von grundlegender Bedeutung, um eine wirksame Verteidigung zu gewährleisten, insbesondere durch die Anfechtung der Erteilung eines Europäischen Haftbefehls in einer frühen Phase oder durch die Forderung alternative Maßnahmen zuzulassen.

Weitere (englischsprachige) Ressourcen zu diesem Thema:

Regional comparative booklet.

Other national research reports.

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