Technologie & Rechte

Tschechische Gerichte tolerieren Gewalt in der Geburtshilfe

Eine erste Klage gegen Gewalt in der Geburtshilfe wurde von tschechischen Gerichten abgewiesen und die Klägerin muss dem Krankenhaus in Nachod (Tschechische Republik) 2.200 Euro Prozesskosten erstatten.

by The League of Human Rights

Anna war mit ihrer Klage gegen das gewalttätige Vorgehen des Regionalkrankenhauses Náchod bei ihrer Entbindung im Jahr 2009 nicht erfolgreich. Gegen ihren ausdrücklichen Wunsch hatte das Krankenhauspersonal eine Episiotomie und andere unerwünschte Interventionen durchgeführt.

Die Mutter wird mit Unterstützung der Liga für Menschenrechte Berufung vor dem Obersten Gerichtshof einreichen, sie wurde jedoch verpflichtet, die Prozesskosten des Krankenhauses in Höhe von 60 000 CZK zu bezahlen. Die Liga hat deshalb eine Kampagne für ihre Unterstützung gestartet.

Gerichte sieht keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Nach Auffassung des Landgerichts in Hradec Králové sowie des Hohen Gerichts in Prag wurden die Persönlichkeitsrechte der Frau nicht verletzt und das medizinische Personal war wegen einer angeblichen Fürsorgepflicht gegenüber dem Fötusauch nicht verpflichtet, ihre Wünsche zu respektieren.

"Die Gerichte haben ihre Rolle, werdende Mütter vor Gewalt von Seiten des Krankenhauspersonals zu schützen und das Recht auf informierte Zustimmung zu verteidigen, vollständig aufgegeben und zwar unter dem Vorwand einer angeblichen Rettung des Fötus", sagte Annas Anwältin Susan Candigliota. "Die Statistiken zeigen eine erschreckende Überbeanspruchung der Episiotomie in diesem Krankenhaus: Während die Weltgesundheitsorganisation davon ausgeht, dass die Episiotomie in nur 10 Prozent der Fälle gerechtfertigt ist, werden dort fast alle Erstgebärenden dieser Behandlung unterzogen. Die Gerichte haben die Tatsache, dass das Krankenhaus Frauen systematisch in nicht zu rechtfertigender Weise verletzt, ignoriert und nur die Schlussfolgerungen voreingenommener forensischer Experten zu Rate gezogen, die das Verhalten des Personals als "lege artis“ bewerteten. "Die gleichen Sachverständigen räumten jedoch ein, dass sie nicht einmal die CTG-Aufzeichnung der Geburt, welche angeblich Komplikationen zeigen sollten, eingesehen haben. Statt dessen äußerten sie sich abfällig über die betroffene Mutter. Gleichzeitig lehnte es das Gericht ab, fachkundigen Zeugenaussagen des Klägers in Betracht zu ziehen.

Internationale Kritik

Das Recht auf informierte Zustimmung und auf Ablehnung bestimmter medizinischer Verfahren ist gesetzlich verankert und die Geburt ist dabei keine Ausnahme. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau kritisierte die Tschechische Republik für die häufige Verwendung von Episiotomien ohne medizinische Rechtfertigung und im Widerspruch zum ausdrücklichen Wunsch der Frauen. Der Ausschuss forderte, dass alle Interventionen während der Geburt nur mit einer vorherigen freien und informierten Zustimmung der Frau durchgeführt werden.

Auch die World Health Organization ist besorgt über die Misshandlung von Frauen bei der Geburt und fordert eine menschenwürdige Geburtshilfe, die auf dem Recht auf körperliche Unversehrtheit basiert.

Eine ausführlichere Beschreibung der Fall- und Gerichtsurteile findet sich hier

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