EU-Beobachtung

Spanien: Zivilgesellschaft für Wiederbelebung des Weltrechtsgrundsatzes

Zivilgesellschaftliche Gruppen arbeiten in Spanien daran, den Weltrechtsgrundsatz wiederzubeleben, der in den letzten Jahren fast vollständige aufgehoben wurde.

by Pilar Eirene de Prada

Opfer schwerer Verbrechen im legalen Niemandsland zurückgelassen

Das Grundlagengesetz Ley Orgánica 1/2014 hat praktisch verhindert, dass Menschen wegen der schwersten internationalen Verbrechen - Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen -, die außerhalb Spaniens begangen wurden, strafrechtlich verfolgt werden können, selbst dann, wenn diese Verbrechen an spanischen StaatsbürgerInnen begangen wurden. Dies hat zu einer massiven Einstellung der Strafverfahren geführt, die vor dem National Hohen Gericht behandelt werden, wodurch die Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen in einem legalen Niemandsland zurückgelassen wurden.

Im Juni gelang es mit einem Misstrauensantrag gegen die konservative Regierung von Mariano Rajoy, die unter Korruptionsverdacht stehende Partido Popular zu entmachten. Dadurch konnte die Partido Socialista die Regierung übernehmen.

Einzelpersonen und Organisationen kämpfen zusammen, um den Verlust von Rechten rückgängig zu machen.

Dieser politische Wechsel sollte dazu führen, die schwerwiegenden Rückschritte bei den Rechten und Freiheiten umzukehren und alle Verluste wiedergutzumachen, die in den letzten Jahren entstanden sind, indem unverzüglich die dazu erforderlichen politischen und legislativen Verfahren eingeleitet werden. An dieser Aufgabe sollten neben der Zivilgesellschaft auch alle politischen Parteien und demokratischen Kräfte, die bereit sind, diesen Wandel durchzuführen, teilhaben.

Unter dem Namen Justicia Universal YA! Haben sich Organisationen und Einzelpersonen aus der Zivilgesellschaft gesammelt, die die Bedeutung kennen, welche der universellen Gerichtsbarkeit als Instrument im Kampf gegen die Straflosigkeit und für die Opfer der schwersten internationalen Verbrechen, unabhängig davon, wo sie begangen wurden, zukommt. Ziel ist es, eine Rechtsreform zu erreichen, die dieses grundlegende Instrument im Kampf um die Menschenrechte in die Gesellschaft zurückführt. Wir glauben jedoch nicht, dass dazu eine einfache Reform ausreichen wird.

Was ist notwendig für die wirksame Reform?

Aus diesem Grund möchten wir als Mitglieder der spanischen Zivilgesellschaft unsere Meinung zu den Kernpunkten äußern, die einer solchen Reform zugrunde liegen sollten, und zwar durch folgende Erklärung zur Wiederherstellung der universellen Gerichtsbarkeit in Spanien:

  • Es sollte eine klare Unterscheidung getroffen werden zwischen der Universalgerichtsbarkeit für die schwersten internationalen Verbrechen - Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression, Folter oder erzwungenes Verschwinden - und anderen Formen der extraterritorialen Gerichtsbarkeit für andere internationale Verbrechen.
  • Die so anerkannte universelle Gerichtsbarkeit sollte bedingungslos sein und keine Verbindung zum spanischen Territorium voraussetzen.
  • Ebenso sollten andere Grundsätze des extraterritorialen Handelns der spanischen Gerichtsbarkeit gestärkt werden, wie der Schutz der spanischen Opfer und der in unserem Land ansässigen europäischen Bürger, die Opfer internationaler Verbrechen geworden sind. Dieses sollte parallel zur universellen Gerichtsbarkeit für alle Opfer anwendbar sein.
  • Ferner sollte die verfahrensrechtliche Legitimität des Rechts von Opfern auf Schutz vor internationalen Straftaten im Einklang mit dem europäischen Konzept des Opferschutzes (Richtlinie 2012/29/EU und Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie) weitgehend anerkannt werden.
  • Der internationale Schutz der Rechte der neuen Generation sollte einbezogen werden, wie beispielsweise Verbrechen die mit allen Formen der modernen Sklaverei, oder mit Umwelt- und Ökozid zusammenhängen, sowie der, alle Staaten betreffende, Schutz internationaler Naturräume.
  • Ebenso sollte die Universalgerichtsbarkeit auf Wirtschafts- und Finanzkriminalität angewendet werden, die aufgrund ihres Umfangs die Menschenrechte schwerwiegend beeinträchtigt.
  • Eine wirksame extraterritoriale Strafverfolgung von juristischen Personen, seien es Mutter- oder Tochtergesellschaften, mit spanischer Anschrift oder wenn sie gewöhnlich in Spanien tätig sind, sollte sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht eindeutig festgelegt werden.
  • Größtmögliche Legitimität für die Strafverfolgung, nicht nur von Seiten der Staatsanwaltschaft, sondern auch von Opfern und in Form von Sammelklagen, sollte angestrebt werden.
  • Bei der Staatsanwaltschaft sollte, wie in anderen Ländern auch, eine spezielle Ermittlungseinheit für internationale Verbrechen eingerichtet werden, die für die Koordinierung von Strafverfolgungsmaßnahmen und polizeilichen Maßnahmen sowie für die Erleichterung der Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der Ermittlung und Verfolgung internationaler Verbrechen zuständig wäre.

Der vollständige Text der Erklärung der Zivilgesellschaft zur Wiederherstellung der universellen Gerichtsbarkeit ist auf der Website von Rights International Spain zu finden. Um dem Protest gegen die Straflosigkeit und für das Recht auf Gerechtigkeit und Wahrheit im Zusammenhang mit schwersten Verbrechen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht eine Stimme verleihen, ist es allen Interessierten möglich, die Erklärung dort zu unterschreiben.

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