Technologie & Rechte

Wie ist die Pflege in den Geburtskliniken Tschechiens? Streng geheim!

Es ist ziemlich schwierig Statistiken von allen Geburtskliniken der Tschechischen Republik über die Zahl der Geburten, der Kaiserschnitte und der Frauen, die während der Geburt verletzt werden zu erhalten. Eine Mutter versucht es seit zwei Jahren.

by The League of Human Rights

Schlechte Erfahrungen mit chirurgischen Eingriffen, insbesondere im Zusammenhang mit Periduralanästhesie, einem Verfahren zur Schmerzkontrolle bei den Wehen, während ihrer ersten Geburt weckten bei der Mutter zweier Kinder Jarmila Hnilicova das Interesse an der Qualität der Geburtskliniken in der Tschechischen Republik und der dort durchgeführten Operationen.

Vor ihrer zweiten Niederkunft wollte sie vollständige Statistiken über alle inländischen Einrichtungen dieses Typs einsehen. "Ich wollte wissen, wie häufig die Komplikationen nach der Periduralanästhesie waren und ich habe herausgefunden, dass solche Daten fast unmöglich zu erhalten sind, man bekommt nicht einmal die grundlegendsten Informationen über die Pflege in den Geburtskliniken", erklärte sie der Nachrichten-Website Lidovky.cz.

Sie interessierte sich für die Gesamtzahl der Geburten, Kaiserschnitte und der Dammschnitte, sowie der Geburten, die mit Problemen endeten. Sie wollte auch wissen, wie viele davon Zangengeburten waren. Diese Informationen sollten ihr dabei helfen, zu entscheiden, wo und wie sie ihr zweites Kind zur Welt bringen würde.

Kein "Herumstochern" in Krankenhausstatistiken

Allerdings enthielt ihr das Institut für Gesundheits-Information und Statistik (IHIS) diese Informationen erst einmal zwei Jahre lang vor, bis es schließlich wenigstens, gegen eine Gebühr, eine anonymisierte Zusammenfassung lieferte. Obwohl diese Zusammenfassung ihre Annahme bestätigte, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Krankenhäusern gibt, konnte sie ohne die Namen der Einrichtungen kaum ein umfassendes Bild der Situation gewinnen. Nicht einmal das Gesundheitsministerium half ihr in der Angelegenheit.

"Ich denke, dass sie nicht wollen, dass jemand hier herumstochert, vielleicht gibt es viel zu viel Druck von den Geburtshelfern", sagte Hnilicova.

Die ganze Geschichte über die fehlgeschlagene Informationsbeschaffung begann Ende 2014, als Hnilicova von einem Beamten erfuhr, dass sie eine Genehmigung von den Geburtskliniken braucht, um die Informationen zu erhalten, obwohl ihr versprochen wurde, dass dies ohne möglich wäre.

Im Januar 2015 reichte sie einen offiziellen Antrag im Rahmen des tschechischen Informationsfreiheitsgesetzes ein. Das IHIS lehnte den Antrag unter Bezugnahme auf das Gesetz über staatliche statistische Dienste und das Gesetz über die Gesundheitsversorgung ab. Insbesondere erklärten die Beamten, dass es sich um vertrauliche statistische und personenbezogene Daten handele, die im Zusammenhang mit den Namen der Geburtskliniken ohne deren Zustimmung nicht bereitgestellt werden könnten.

"Sie erklären es, unter anderem, durch die Verpflichtung zum Schutz der Betroffenen. Es ist klar, dass sie keine personenbezogenen Informationen, wie zum Beispiel" Frau Schmitz" hat unter solchen und solchen Umständen ein Kind zur Welt gebracht geben können, aber diese Informationen wollte ich auch nie haben. "Ich fragte nur nach den Namen der Geburtskliniken und deren allgemeinen Statistiken", sagte Hnilicova.

Der Kampf für eine informierte Entscheidung

Gemeinsam mit ihrer Anwältin Zuzana Candigliota, die sich schon seit langem für die Rechte von Eltern einsetzt, hat sie auch auf andere ungewöhnliche Argumente von IHIS aufmerksam gemacht. "Der Beschwerdeführer hat ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Information", argumentierte Candigliota, die mit der League of Human Rights kooperiert.

Hnilicova weist auch darauf hin, dass Daten über Verfahren in Mutterschutzkliniken "notwendig für die freie und informierte Wahl" der Frauen sind und die Qualität der Gesundheitsdienste verbessern können. Die Rechtsanwältin legte anschließend Berufung ein und übermittelte die Angelegenheit dem Gesundheitsministerium, das sich bereit erklärte, die Lage erneut zu überprüfen.

Hnilicova wartete Monate auf eine Antwort, erhielt aber nichts. "Nach sieben Monaten wurde mir gesagt, ein Brief des Ministeriums sei irgendwo auf dem Weg. Lustig ist nur, dass das Institut und das Ministerium in einem Gebäude untergebracht sind", erzählte sie mit einem verzweifelten Lachen.

Schutz der öffentlichen Gesundheit?

Im Juli 2016 erhielt sie schließlich ein weiteres negatives Urteil des Gesundheitsministeriums. "Das Recht des Beschwerdeführers ist beschränkt, um die Rechte und Freiheiten der anderen sowie den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu schützen", erklärte Jan Bacina, Direktor der Rechtsabteilung des Gesundheitsministeriums, in einem 10-seitigen Dokument. IHIS habe richtig Entschieden, als es dem Informationsgesuch von Hnilicova nicht stattgab.

Der Text stellt auch die Behauptung auf, dass die Berücksichtigung statistischer Daten bei der Auswahl einer medizinischen Einrichtung irreführend sein könnte: "Die bloße Tatsache, dass ein bestimmtes Krankenhaus z.B. statistisch gesehen mehr Kaiserschnitte durchgeführt hat als ein anderes, spiegelt nicht die Qualität des Gesundheitsdienstleisters wieder. Größere Einrichtungen, haben logischerweise auch mehr pathologische Geburten, was gleichzeitig eben auch mehr durchgeführte medizinische Interventionen bedeutet".

Hnilicova ist mit dieser Erklärung nicht zufrieden. Sie und ihr Anwalt planen weitere Maßnahmen. "Die wegen ihrer illegalen Entscheidung gegen das Ministerium für Gesundheit gerichtet werden", sagte Hnilicova.
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