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Kritik des holländischen Gesetzentwurfs über Gewahrsam und Abschiebung

Zivilgesellschaftliche Gruppen kritisieren den Gesetzentwurf zu Rückkehr und vorläufige Gewahrsamnahme, da dieser in wesentlichen Punkten unverändert geblieben sei.

by PILP
(Image: United Nations Photo - Flickr/CC content)

Die holländische Sektion der International Commission of Jurists (NJCM) schickte am 30. November ihren Kommentar zum Entwurf des Erlasses über Rückführung und vorläufige Gewahrsamnahme an den Minister für Sicherheit und Justiz.

Bereits am 21. Februar 2014 hatte NJCM gemeinsam mit mehreren anderen Organisationen den Gesetzesentwurf über die Rückführung und die vorläufigen Gewahrsamnahme kommentiert.

Der vor kurzem gemeinsam mit dem Gutachten des Beraterstabs des Staatsrates dem Parlament vorgelegte Gesetzentwurf, bietet dem NJCM Anlass zu einer Reihe von Kommentaren.

Essentielle Änderungen

NJCM ist erfreut darüber, dass der Gesetzentwurf in Reaktion auf die Kritik von verschiedenen Seiten in einer Reihe von Punkten angepasst wurde.Leider ist der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten unverändert geblieben.

NJCM möchte insbesondere erwähnen, dass die substantielle Kritik des Beraterstabes des Staatsrates in seinen Hinweisen vom 18. Dezember 2014 nicht ausreichend berücksichtigt worden ist.

In dem Brief an den Minister für Sicherheit und Justiz vom 30. November 2015 hebt NJCM die folgenden Probleme hervor:

  • In dem Entwurf der Verordnung (vorgeschlagene Änderung von Artikel 5.3 des Ausländererlasses 2000) heißt es, dass bei der Auswahl einer speziellen Maßnahme der Umfang der Mitwirkung des Ausländers an seiner Rückführung (und inwieweit es ihm möglich ist zurückzukehren) berücksichtigt werden soll. NCJM meint, dass - wenn ein Ausländer bei der Rückkehr mitwirkt - es keinen Grund für Gewahrsamnahme gibt und ebenso wenig für die Anwendung leichterer Maßnahmen.
  • Der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck auf eine Weiterführung der gegenwärtigen Praxis ausgerichtet zu sein und einen Gefängnisaufenthalt vorzusehen.
  • Aus Sicht von NJCM ist die Erklärung des Staatssekretärs von Artikel 16, erster Abschnitt des Erlasses über die Rückführung nicht korrekt, ebenso wenig wie seine Auslegung bisheriger Rechtsprechung. Der niederländische Staat hat die positive Verpflichtung, in naher Zukunft spezielle Einrichtungen zu schaffen, die mit Gefängnissen nicht vergleichbar sind.
  • Ein guter Mechanismus zur Definition der Verletzlichkeit des Einzelnen ist notwendig.
  • NJCM stellt anerkennend fest, dass die Möglichkeiten mit der Außenwelt in Kontakt zu bleiben verbessert worden sind. Diese Möglichkeiten sind jedoch zu stark eingeschränkt. Das gilt zum Beispiel für die Dauer der Besuchszeit.
  • Ein weiterer Einwand ist, dass die Möglichkeit zur wiederholten Inhaftierung im Gesetzentwurf nicht ausgeschlossen wurde.
  • In der Begründung heißt es, dass die Empfehlungen des Nederlandse Orde van Advocaten (Niederländische Bar Association) und von Amnesty International, zusätzliche Mitteilungspflichten für den Anwalt im Legislativvorschlag zu verankern ignoriert wurden.Eine solche Verpflichtung ist von großer Bedeutung bei drastischen Maßnahmen wie etwa die Platzierung in einer Isolationszelle.
  • Im vorliegenden Gesetzesvorschlag enthält Artikel 44, dass die Befugnisse des Direktors, Gewalt und freiheitseinschränkende Maßnahmen einzusetzen auch in Hafteinrichtungen für Ausländer verwendet werden können. NJCM weist darauf hin, dass der Staatsrat in seiner Stellungnahme feststellte, dass unklar ist, warum es notwendig sei, dass auch der Direktor der Haftanstalt für Ausländer diese Befugnisse für die Anordnung derartiger Maßnahmen (im Sinne der Artikel 61 und 63, das Ausländergesetz 2000) hat. Die Antwort in dem Bericht vermag NJCM nicht zu überzeugen.
Die ungekürzte Version des Briefes kann hier heruntergeladen werden.
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