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Spanien geht neue Menschenrechtsverpflichtungen ein

Der UN-Menschenrechtsrat hat den Bericht zur Universellen Periodischen Berichterstattung (Universal Periodic Review) über Spanien angenommen. Das Land hat viele Vorschläge angenommen und ist damit neue Verpflichtungen für die Menschenrechte eingegangen.

by Rights International Spain

Am 25 Juni hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen den "Universal Periodic Review Report" von letztem Januar angenommen, in dem die teilnehmenden Länder Spanien konkrete Vorschläge zur Erfüllung seiner internationalen Menschenrechtsverpflichtungen machen.

Es gab unter Anderem Vorschläge zur Bekämpfung von ethnischer Diskriminierung und Folter, für den Schutz der Rechte auf Versammlung, freie Meinungsäußerung, den Zugang zu Information und für die genaue Untersuchung und die Entschädigung im Falle von schweren Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit begangen worden sind.

Als Reaktion auf den Bericht hat Spanien viele der von den teilnehmenden Ländern gemachten Vorschläge ganz oder teilweise angenommen und dadurch zahlreiche der bestehenden Lücken in der Verteidigung der Menschenrechte anerkannt und sich zur Einführung von spezifischen Maßnahmen verpflichtet.

Gleichzeitig hat Spanien aber andere bedeutende Empfehlungen zurückgewiesen. Die Repräsentantin der spanischen Delegation konnte diese Ablehnende Haltung vor dem Menschenrechtsrat nicht ordnungsgemäß begründen.

'Meilenstein'

Im Einzelnen erklärt sich Spanien zur Schaffung eines interministeriellen Komitees bereit, welches auf Kommentare und Empfehlungen internationaler Organisationen antworten soll. Die Repräsentantin der spanischen Delegation nannte die Schaffung dieses Verfahrens einen 'Meilenstein' in der Verteidigung der Menschenrechte und kündigte an, dass diese in den folgenden Monaten eingerichtet wird.

Spanien hat sich auch zur Implementierung der zweiten Edition des Menschenrechtsplans verpflichtet (deren Anerkennung allerdings schon seit Beginn der Legislaturperiode auf sich warten lässt). Außerdem sollen Schritte zur Bekämpfung rassistischer, ethnischer und religiöser Diskriminierung, einschließlich Racial Profiling, durch Angehörige der Sicherheitskräfte unternommen werden.

Trotzdem hat Spanien die Empfehlung zurückgewiesen, ein Gleichstellungsgesetz zu schaffen, das internationale Standards zur Bekämpfung sämtlicher Formen von Diskriminierung umsetzt. "Die in Spanien existierenden Gesetze reichen aus". Hieß es dazu von Seiten der Repräsentantin. Damit ignorierte sie die Kritik, welcher unser Land diesbezüglich zu Recht ausgesetzt ist, da wir immer noch keine unabhängige Organisation haben, die Fälle von Diskriminierung untersuchen und, wenn nötig auch verfolgen kann und die den Opfern von Diskriminierung eine ordentliche Bearbeitung ihres Falles garantiert.

Isolationshaft bleibt?

Spanien hat mehrere wichtiger Empfehlungen hinsichtlich der Verhinderung und der Untersuchung von Folter und Misshandlungsfällen akzeptiert. Trotzdem, erklärte das Land sich lediglich dazu bereit, die Anwendung der Isolationshaft (Incommunicado detention) zu "überprüfen", um sicherzustellen, dass jeder Betroffene Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl hat.

Es hat sich nicht bereiterklärt, diese Praxis einzustellen, wie es von mehreren Ländern verlangt und von internationalen Körperschaften empfohlen wurde. Es hat sich auch verpflichtet, akkurate Untersuchungen von Fällen von Verschleppung zu garantieren, allerdings ohne die Schritte, die es zu unternehmen gedenkt, genauer zu spezifizieren.

Spanien hat auch versprochen davon abzusehen, die Freiheit der Rede, der Versammlung und des Zugangs zu Information einzuschränken und Misshandlungen in Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen zu verhindern. Es hat jedoch abgelehnt die Reformen des Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit und des Strafgesetzbuchs zu überarbeiten, die am 1. Juli in Kraft getreten sind.

Die internationale Gemeinschaft hat diese einstimmig als eine Bedrohung des Rechtes auf die Teilnahme an friedlichen Protestkundgebungen gewertet. Spanien hat auch erklärt, dass es die Rechte von Migranten und Asylsuchenden schützen wird, weigerte sich aber die Regelung abzuschaffen, mit der sofortige Abschiebung von Migranten aus Ceuta und Melilla "legalisiert" wurde.

Kritik von NROs

Während der gesamten Sitzung kam es zu Interventionen verschiedener Repräsentanten von Organisationen der Zivilgesellschaft. Es gelang der spanischen Delegation jedoch nicht, auf die Kritik der NROs einzugehen.

Rights International Spain und der International Service for Human Rights haben in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Sorge in Bezug auf das neue Gesetz über die öffentliche Sicherheit und die beiden jüngsten Reformen des Strafgesetzbuchs ausgedrückt, da diese die friedliche Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlung und Information kriminalisierten und zahlreiche nichtdefinierte Begriffe einführten, deren vage und wenig präzise Natur zu einer willkürlichen Anwendung von Sanktionen führen kann.

Nach Ansicht dieser Organisationen "bestünde die einzig angemessene Reaktion Spaniens darin, die Einführung dieser Reformen solange aufzuschieben, bis sie Überprüft und internationalem Recht angepasst worden sind."

Sie machten auch auf weitere Reformen der Regierung aufmerksam, die den freien Zugang zum Justizsystem gefährden, wie etwa die Reform des Gesetzes über die Rechtsbeihilfe, durch welches "immer weniger Menschen einen öffentlichen Strafverteidiger erhalten können", das Fehlen finanzieller Mittel im Justizsystem und der allgemeine politische Druck, dem Richter und Justizbeamte ausgesetzt sind und die "Angriffe auf die juristische Unabhängigkeit".

Schließlich wurde auf der Vollversammlung die Tatsache kritisiert, dass alle diese Reformen ohne Einbeziehung unabhängiger Experten durchgeführt wurden, wodurch das Prinzip eines transparenten, demokratischen und pluralistischen Regulierungsprozesses verletzt werde.

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