Technologie & Rechte

Egal ob mit oder ohne Papiere, die Menschenrechte gelten für alle

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz hat ihre allgemeinen Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen gegen die Diskriminierung von Migranten mit irregulärem administrativen Status veröffentlicht.

by Cristina de la Serna Sandoval
Die spanische Regierung rechtfertigt Sammelabschiebungen an den Grenzen von Ceuta und Melilla (hier), unter Berufung auf die Notwendigkeit Migration zu steuern.

Staaten nutzen häufig das Argument der Migrationskontrolle um Praktiken zu rechtfertigen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, oder um Menschen mit irregulärem Aufenthaltsstatus bestimmte grundlegende Dienstleistungen vorzuenthalten.

Dies wird besonders deutlich anhand der höchst fragwürdige Reaktion vieler europäischer Staaten (und der Europäischen Union selbst) auf die Flüchtlings "Krise". Auch die amtierende Regierung in Spanien hat sich auf Migrationskontrolle berufen, um Praktiken zu rechtfertigen die gegen die Menschenrechte verstoßen, angefangen bei dem Ausschluss von Migranten mit irregulärem administrativen Status vom Zugang zur Gesundheitsversorgung bis hin zu den Massendeportationen aus Ceuta und Melilla.

Die Menschenrechte stehen über allem

Immer wieder wird behauptet, es gäbe eine unauflösliche Spannung zwischen dem legitimen Recht der Staaten, ihre Grenzen zu kontrollieren und ihren Menschenrechtsverpflichtungen unter zahllosen internationalen Rechtsinstrumenten. Nach dieser Logik würde sich das Gleichgewicht manchmal in Richtung Grenzkontrolle und zu anderen Zeiten für die Rechte von Menschen ohne Papiere verschieben.

Es ist wichtig klarzustellen, dass dieser Konflikt nur vorgeschoben ist: Es gibt ihn einfach nicht, denn es handelt sich um zwei Werte, die in ihrer Natur nicht vergleichbar sind. Die Menschenrechte stehen weit über jeder anderen gesetzlichen Aufgabe, einschließlich der Steuerung der Migration.

Wie die UN-Menschenrechtskommission festgeschrieben hat, ist "die Wahrnehmung der durch den [Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte] anerkannten Rechte nicht auf die Bürger der Unterzeichnerstaaten beschränkt, sondern muss für alle Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bzw. ihrer Staatenlosigkeit zugänglich sein, einschließlich Asylbewerber, Flüchtlinge, Wanderarbeiter und andere Personen im Gebiet oder unter der Zuständigkeit des Vertragsstaats."

Die Frage der Achtung der Menschenrechte von Migranten hat besondere Aufmerksamkeit von internationalen Organisationen erhalten, die sich der Bekämpfung der Rassendiskriminierung verschrieben haben, da viele staatliche Praktiken auf dem Gebiet der "Migrationskontrolle" Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer ethnischen oder nationalen Herkunft verursachen können.

Diese Organisationen haben Richtlinien für Staaten zur Verfügung gestellt, um sie an ihre Verpflichtungen gegenüber den Personen, die unter ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zu erinnern. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung hat vor einigen Jahren mit seiner Allgemeinen Empfehlung Nummer 30 über die Diskriminierung von Nicht-Bürgern solche Leitlinien angeboten und auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), eine Organisation, die unter der Schirmherrschaft des Europarates steht, hat dies vor kurzen mit ihrer Allgemeinen Empfehlung Nummer 16 über den Schutz irregulärer Migranten vor Diskriminierung getan.

Die spanische Regierung rechtfertigt Sammelabschiebungen an den Grenzen von Ceuta und Melilla (hier), unter Berufung auf die Notwendigkeit Migration zu steuern.


Diese von der ECRI herausgegebenen Richtlinien sind wahrscheinlich die klarsten und vollständigsten, die zu dieser Frage bisher existieren. Neben der Aufforderung, dass die Staaten die Ausübung der Menschenrechte (einschließlich Gesundheitsfürsorge und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen) von Migranten in irregulären Situationen respektieren und garantieren, drängen sie die staatlichen Stellen auch, die für die Steuerung der Migration zuständigen Stellen von jenen zu trennen, die für die Unterstützung von und die Bereitstellung von Dienstleistungen für Migranten zuständig sind.

Dazu gehört auch, alle Behörden oder Einrichtungen, die Dienstleistungen zur Verfügung stellen (Bildung, Gesundheit, Wohnen, soziale Sicherheit, Rechtshilfe, Gerechtigkeit usw.), vollständig von "Einmischung durch die Politik und die Institutionen der Migrationskontrolle" zu befreien.

Außerdem sollten die Staaten, um die Allgemeine Empfehlung 16 zu erfüllen, Gesetze erlassen, die die Weitergabe personenbezogener Daten von irregulären Migranten durch öffentliche oder private Organisationen an Behörden verbietet, außer in sehr außergewöhnlichen und gesetzlich klar definierten Fällen und nur dann, wenn diese gemeinsame Nutzung von Informationen einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wird.

Missbrauch der Migrationskontrolle verbieten

Die Empfehlung verlangt auch, dass die Staaten Einsätze zur Migrationskontrolle (wie Identitätskontrollen) in der Nähe von Räumen wie Schulen, Gesundheitszentren, Sozialwohnungen, Essensausgaben oder religiösen Einrichtungen verbieten.

Im Hinblick auf die Arbeit der Polizei und Rechtsangelegenheiten, ruft die Empfehlung die Staaten auf, "den Missbrauch der Migrationskontrolle oder anderer Strafverfolgungs-Aktivitäten zur Rechtfertigung von Racial Profiling, zu unterbinden und eine wirksame und unabhängige Aufsicht über alle Polizeipraktiken zu garantieren."

Ebenso wird den Staaten empfohlen, „Schutzmaßnahmen zu etablieren, die es irregulären Migranten, die Opfer von Verbrechen geworden sind, ermöglichen, ihre Rechte wahrzunehmen und Verbrechen an die Strafverfolgungsbehörden zu melden, vor Gericht auszusagen und Gerechtigkeit und wirksame Wiedergutmachung einzufordern, ohne jemals dem Risiko ausgesetzt zu sein, dass ihre Daten mit den für Migrationskontrolle verantwortlichen Behörden geteilt werden."

Ethnic Profiling in Spanien

Die Spanischen Behörden sollten die von der ECRI zur Verfügung gestellten Richtlinien zur Kenntnis nehmen. Hier ist der Einsatz von Ethnic Profiling sehr verbreitet, da die Polizei Identitätskontrollen zum Zwecke der Steuerung der Migration durchführt. Diese Art der Kontrolle wird für gewöhnlich um Schulen oder in der Nähe von Cáritas Zentren durchgeführt, wie die NGO selbst berichtet.

Ethnic Profiling ist durchaus üblich in Spanien, wo die Polizei befugt ist, migrationsbezogene Verfahren einzuleiten. (Monte Foto)



Es wird auch vermutet, dass die Polizei Daten aus den städtischen Einwohnerregistern verwendet und diese Informationen mit Daten über Aufenthaltsgenehmigungen abgleicht, um so Migranten in irregulären administrativen Situationen in ihren eigenen Wohnungen zu suchen, und dann Prozesse zu initiieren, um sie zu bestrafen.

Der Eintrag in das städtische Einwohnerregister ist eine Voraussetzung, um öffentliche Dienste wie das Gesundheitswesen in Anspruch nehmen zu können. Die spanischen Behörden sind auch nicht in der Lage, die Empfehlung zu erfüllen, auf jeden Fall zu vermeiden, dass die persönlichen Daten von Personen ohne Papiere gegen sie verwendet werden, wenn sie Verbrechen anzeigen, denen sie zum Opfer gefallen sind.

Verbrechen anzeigen ist riskant

Die Polizei ist nicht nur befugt, migrationsbezogene Verfahren einzuleiten, sie ist auch die Stelle, bei der Verbrechen angezeigt werden. Deshalb setzen sich - außer in Fällen von Gewalt gegen Frauen - Personen ohne Papiere einer sehr realen Gefahr aus, abgeschoben zu werden, wenn sie sich an eine Polizeistation wenden, um anzuzeigen, dass Sie Opfer eines Verbrechens geworden sind, wodurch sie extrem Verwundbar werden.

Es ist daher dringend notwendig, dass Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Praktiken Einhalt zu gebieten, Praktiken die zwar legal erscheinen, aber in der Praxis diskriminierend sind und die wirksame Ausübung der Menschenrechte von Migranten mit unregelmäßigem administrativem Status vereiteln.

Dieser Artikel wurde ursprünglich im Abschnitt "Contrapoder" der Zeitung Eldiario.es veröffentlicht.

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