Technologie & Rechte

Litauen: Recht von Gefangenen auf Internetzugang für Bildung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat befunden, dass Litauen das Informationsrecht eines Mannes verletzt hat, als die Leitung der Strafanstalt Pravieniškės sich weigerte, ihm zu Studienzwecken einen Online-Zugang zu ermöglichen.

by Natalija Bitiukova

Herr Jankovskis, ein Insasse in der Strafanstalt Pravieniškėsm wollte lediglich Zugang zu AIKOS erhalten, einer Website des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft mit Informationen über verschiedene Studienprogramme.

Der Insasse wollte sich über Möglichkeiten zum Jurastudium per Fernunterricht informieren, aber die Anstaltsleitung weigerte sich, ihm Onlinezugang zu gewähren mit der Begründung: "Wenn Gefangene das Recht hätten, das Internet zu nutzen, könnten sie ihre kriminellen Aktivitäten fortsetzen." Diese Auffassung wurde von den litauischen Gerichten geteilt.

Ist Internet-Zugang ein Menschenrecht?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nannte die Position der litauischen Behörden unangemessen.

Nach Ansicht des Gerichtes suchte Jankovskis Informationen über Abschlüsse, die ihm bei seiner Rehabilitation und Reintegration in die Gesellschaft helfen würden. Die betreffende Seite wurde vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft betrieben und war somit kein Sicherheitsrisiko. Die Gefängnisverwaltung war allerdings nicht bereit Jankovskis wenigstens einen eingeschränkten Zugang zu dieser einen Website zu gewähren.

Das Straßburger Gericht stellte fest, dass die Bedeutung des Internets für den Genuss einer Reihe von Menschenrechten zunehmend anerkannt wird und dass der Internetzugang zunehmend als Recht verstanden wird.

Das Gericht war der Auffassung, dass diese Veränderungen die Bedeutung des Internets im Alltag widerspiegelten, vor allem angesichts der Tatsache, dass einige Informationen nur online verfügbar sind.

Dies ist nicht das erste Mal, dass der EGMR über das Recht auf Zugang zum Internet entscheiden musste - im Fall Kalda v. Estonia (2016) stellte das Gericht fest, dass Estland gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, indem es Gefangenen den Zugang zur Online-Gazette (Repository der Gesetzgebung) und einer Online-Datenbank der Gerichtsentscheidungen verweigerte.

Änderung des Ansatzes zur Rehabilitation

Diese beiden Fälle zeigen, dass der EGMR dem rehabilitativen Aspekt der Strafe große Bedeutung beimisst, was auch dem Strafgesetzbuch der Republik Litauen entspricht. Der Kodex besagt, dass Strafen nicht nur die Täter bestrafen und ihre Rechte beschränken sollen, sondern auch "einen Einfluss auf die Personen ausüben sollen, die ihre Strafe verbüßt haben, um sicherzustellen, dass sie die Gesetze achten und nicht ins Verbrechen zurückfallen".

Dies macht eine aktive Modernisierung der Justizvollzugsanstalten und der Gefängnisinfrastruktur sowie eine Veränderung im Umgang mit den Häftlingen und ihren Bedürfnissen erforderlich, um sicherzustellen, dass sie zu produktiven Mitgliedern der Gesellschaft werden können, nachdem sie ihre Zeit abgesessen haben.

Andernfalls, wenn wir uns nicht auf Rehabilitation konzentrieren, lösen wir die Probleme, die im Zusammenhang mit Kriminalität stehen nicht, wir verschieben sie nur.

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