EU-Beobachtung

Kaum Fortschritte beim Kampf gegen Folter in Italiens Gefängnissen

Italiens Regierung sah sich bei der Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens gegen Folter peinlichen Fragen ausgesetzt. Der Schutz der Rechte der Häftlinge und die Anwendung von Folter durch die staatlichen Behörden bleiben ein großes Problem.

by Federica Brioschi

Vom 13. bis 15. November wurde Italien im Rahmen der 62. Sitzung des Komitees der Vereinten Nationen gegen Folter (CAT) überprüft. Am 13. September fand ein privates Treffen mit Organisationen der italienischen Zivilgesellschaft statt, darunter das Liberties Mitglied Antigone, das einen Schattenberichtüber das neue Gesetz gegen Folter, die Situation in den Gefängnissen und die Einwanderungsgesetze und -Haftanstalten verfasste.

Auf der öffentlichen Sitzung am 14. September äußerte sich der Ausschuss zu Italiens Fortschritten bei der Umsetzung des Übereinkommens. Auf der öffentlichen Sitzung am 15. Mai hatte die Regierung Gelegenheit, Fragen und Bedenken zu beantworten, die der Ausschuss bis dahin vorgebracht hatte.

Abgesehen von den Problemen in Zusammenhang mit der Migrationspolitik, auf die hiernäher eingegangen wird, äußerte der Ausschuss Bedenken hinsichtlich des Gesetzes gegen Folter und wegen der Haftbedingungen in Italien.

Das Gesetz gegen Folter ist nicht konform

Einige der vom Ausschuss im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen Folter aufgeworfenen Fragen betreffen die Definition von Folter, deren Ergebnisse schwer nachzuweisen sind, die Unspezifität des Verbrechens, das von jedermann begangen werden kann, anstatt sich nur auf von Amtsträgern begangene Verbrechen zu beziehen; außerdem gilt die normale gesetzliche Verjährungsfrist, und es wurde kein Fonds für Folteropfer eingerichtet.

Gefängnisse: Überbelegung und Misshandlung

Hinsichtlich der Haftbedingungen äußerte das CAT Bedenken wegen der sehr langen Haftstrafen für Häftlinge im 41-bis-System sowie wegen der exzessiven Anwendung der Isolationshaft innerhalb dieses Regimes. Das CAT forderte den italienischen Staat auf, den Einsatz von Untersuchungshaft zu reduzieren, und äußerte Bedenken wegen der Überbelegungsrate, die nach Angaben der italienischen Regierung derzeit bei etwa 120 % liegt.

Der Ausschuss mahnte auch an, es gäbe einen Mangel an Lehrern und Sozialarbeitern und, die Isolationshaft als Disziplinarmaßnahme würde überbeansprucht. Darüber hinaus erkundigte sie sich über besonders hervorstechende Fälle von Misshandlung von Häftlingen, wie den Fall Asti, den Fall Liotta und den Fall Rotundo, und war sehr besorgt über das Fehlen von Disziplinar- und Strafverfahren, insbesondere aber nicht nur gegen die Polizeibeamten, die in diesen Fällen Gewalttaten begangen haben.

Eine positive Entwicklung

Der Ausschuss würdigte die Ernennung des nationalen Garanten für die Rechte der Häftlinge. Das Amt wird derzeit von Mauro Palma bekleidet, einem ehemaligen Präsidenten der Kommission des Europarates zur Verhütung von Folter und einem herausragenden Experten für Haftbedingungen.

Die italienische Regierung gab Antworten auf viele der vom CAT aufgeworfenen Fragen, aber nicht auf alle. Wir hoffen, dass die Regierung den Rat des Ausschusses ernst nimmt, um das Problem der fortdauernden Menschenrechtsverletzungen angemessen und umfassend anzugehen.

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