Demokratie & Gerechtigkeit

Der EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht: ein Instrument, das eher dokumentiert aber keine Prävention ist??

Lückenanalyse zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026

by Kersty McCourt & Anastasiia Polezhaeva

Der siebte jährlich erscheinende Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission wurde an einem späten Freitagnachmittag mitten im Sommer veröffentlicht. Der Bericht soll Entwicklungen beobachten und aufkommende Probleme erkennen, bevor sie sich verschlimmern. Sein Wert liegt darin, dass er  hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit politische Sichtbarkeit verleiht und diese Überprüfung mit fachlicher Unterstützung einhergeht. Die Regierungen setzen sich zwar mit den Ergebnissen auseinander und stellen sie in Frage, doch wie die „Gap Analysis 2026“ von Liberties feststellt, führt dies nicht zu sinnvollen Reformen.

Anhaltende Lücke in der Umsetzung

Der Bericht 2026 ist der fünfte Bericht der Kommission, der Länderempfehlungen zur Behebung von Rechtsstaatlichkeitsverstößen enthält. Liberties jährlicher Bericht zeigt, dass angesichts des anhaltenden demokratischen Niedergangs bei minimalen Fortschritten die Skepsis hinsichtlich der Wirksamkeit des Rechtsstaatlichkeitsberichtszyklus der Kommission als Instrument wächst. Der Niedergang der Rechtsstaatlichkeit wird weder angegangen noch verhindert, sondern lediglich dokumentiert. 

In unserer Lückenanalyse bewertet Liberties die Fortschritte des Berichts 2026, indem sie eine Bestandsaufnahme der Umsetzungsquoten der Empfehlungen für die Mitgliedstaaten vornimmt. Die Ergebnisse sind in jeder Hinsicht beklagenswert. 

Im Jahr 2026 waren mindestens 96 % der von der Kommission bewerteten Empfehlungen nicht umgesetzt worden, während bei mehr als der Hälfte der Empfehlungen (54 %) keine oder nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen waren. 96 % der im Jahr 2026 ausgesprochenen Empfehlungen wurden zudem aus früheren Berichtszyklen übernommen, wobei eine beträchtliche Anzahl bis ins Jahr 2022 zurückreicht. Deutschland ist ein Beispiel dafür: Bei der Empfehlung zur Reform der Rahmenbedingungen für die Steuerbefreiung gemeinnütziger Organisationen sind seit 2022 „keine Fortschritte“ zu verzeichnen, und es gibt Anzeichen dafür, dass keine Reformabsicht besteht.

Etwa ein Drittel aller Empfehlungen weist durchweg keine Fortschritte auf, was entweder auf einen Mangel an politischem Willen oder auf ein tief verwurzeltes Problem hindeutet. In beiden Fällen ist es unwahrscheinlich, dass eine bloße Wiederholung der Empfehlung ohne klare Maßstäbe oder Konsequenzen zu Ergebnissen führt. Anstatt als Katalysator für Reformen zu wirken, läuft der Berichtszyklus Gefahr, zu einer mechanischen Übung zu werden: Die Kommission identifiziert ein Problem, wiederholt die Empfehlung, verzeichnet begrenzte Fortschritte und kehrt im folgenden Jahr zu demselben Thema zurück. Liberties hatte gehofft, dass die neue Kommission und die Führung durch Kommissar Michael McGrath zu wesentlichen Verbesserungen führen würden, doch da die diesjährige Ausgabe bereits der zweite Bericht unter seiner Leitung ist, scheint alles beim Alten zu bleiben und es wurden lediglich oberflächliche Änderungen umgesetzt.

Unzureichende präventive Maßnahmen

Das Problem beschränkt sich nicht auf Länder, in denen Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit bereits seit Langem bestehen. Dänemark und Schweden weisen eine weitere Schwäche auf: Der Bericht funktioniert nicht immer effektiv als Frühwarnsystem. Beide Länder verfügen traditionell über starke demokratische Institutionen, doch die Analyse von Liberties aus dem Jahr 2026 identifiziert aufkommende Bedenken, die die Kommission entweder übersieht oder beschreibt, ohne sie in gezielte Empfehlungen umzusetzen. In Dänemark gehören dazu Schwächen bei der öffentlichen Konsultation und Druck auf den zivilgesellschaftlichen Raum; in Schweden beziehen sich die Bedenken auf die Bürgerbeteiligung, die Finanzierung der Zivilgesellschaft und den wachsenden Druck auf Menschenrechtsverteidiger.

Ebenso haben die Berichte das Potenzial, übergreifende Themen zu beleuchten und zu erkennen, wo in der gesamten Region neue Probleme entstehen könnten. Beispiele hierfür sind die Risiken durch künstliche Intelligenz und die Bedrohungen für die Rechtsstaatlichkeit. Der diesjährige Bericht geht allerdings nur am Rande auf künstliche Intelligenz ein, obwohl es strategisch sinnvoll wäre,  sie zu nutzen, um spezifische Themen zu vertiefen und aus den Trends zu lernen.

Die fehlende Richtung: vom Rückschritt zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit

Prävention ist nur die halbe Herausforderung. Die Erfahrungen Ungarns im Jahr 2026 werfen eine andere Frage auf: Was geschieht, wenn sich ein Land wandelt und Reformen verspricht?

Nach der Niederlage von Viktor Orbán und der Fidesz nach 16 Jahren an der Macht bei den Parlamentswahlen im April 2026 leitete die neue Tisza-Regierung eine Reihe von Reformen ein. Der politische Kurswechsel spiegelte sich auch in den Bewertungen der Kommission wider: Mehrere Empfehlungen, die jahrelang bei „keine Fortschritte“ festgesteckt hatten, wurden auf „einige Fortschritte“ hochgestuft. Nachdem die Kommission jahrelang Rückschritte dokumentiert hat, sollte sie überlegen, wie der Bericht ein Land unterstützen kann, das diese umkehren will.

Die bloße Übernahme derselben Empfehlungsliste aus den Vorjahren reicht während eines demokratischen Wandels nicht aus, da sich Prioritäten rasch ändern können. Manche Reformen werden dringend, während andere vernünftigerweise später folgen können. Die Kommission sollte daher in der Lage sein, Reformen während der Wiederherstellung zu priorisieren, anstatt jede ausstehende Empfehlung so zu behandeln, als ob der politische und institutionelle Kontext unverändert geblieben wäre.

Darüber hinaus ist die Verabschiedung neuer Gesetze oder die Schaffung neuer Institutionen nur der Anfang. Die Kommission sollte zwischen Gesetzen auf dem Papier und Reformen in der Praxis unterscheiden: ob neue Schutzmechanismen funktionieren, ob neue Institutionen unabhängig arbeiten und ob Reformen tatsächlich die Probleme angehen, die zur ursprünglichen Empfehlung geführt haben. Dies ist besonders wichtig in Ungarn, wo der Abbau jahrelanger institutioneller Vereinnahmung nicht einfach durch das Zählen gesetzlicher Änderungen gemessen werden kann.

Ungarn bietet daher nicht nur ein hoffnungsvolles Beispiel für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch die Gelegenheit, den Zweck des Berichts neu zu überdenken: Er könnte nicht nur ein Instrument zur Erkennung und Bekämpfung von Rückschritten, sondern auch eine Hilfe, um klarere Leitlinien zu liefern, wenn politische Veränderungen eine Chance für die Wiederherstellung der Demokratie bieten.

Ungarn wird möglicherweise kein Einzelfall bleiben. Sowohl in der Slowakei als auch in Italien stehen 2027 Parlamentswahlen an, und die politische Lage in beiden Ländern ist nach wie vor ungewiss.

Fünf Jahre Empfehlungen: Erfahrungen und Fragmentierung

Die „Gap-Analyse 2026“ von Liberties sollte nicht als Kritik um der Kritik willen betrachtet werden. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht ist ein Instrument mit echtem Potenzial und wird nun seit sieben Jahren angewendet (einschließlich der fünf Jahreszyklen mit länderspezifischen Empfehlungen). Das ist genug Zeit, um Muster zu erkennen: Was funktioniert, welche Probleme bleiben immer wieder ungelöst und wo muss sich die Methodik selbst weiterentwickeln? Ein Bericht, der immer wieder dieselben Probleme diagnostiziert, ohne sich an veränderte Realitäten anzupassen, läuft Gefahr, letztendlich sowohl bei Regierungen als auch bei der Zivilgesellschaft an Glaubwürdigkeit zu verlieren.

Der Rechtsstaatlichkeitsbericht ist zudem nur ein Teil des gesamten Instrumentariums, hat aber das Potenzial, einen übergreifenden Rahmen zu bieten, der wirkungsvollere Instrumente wie Vertragsverletzungsverfahren oder Haushaltsauflagen miteinander verknüpft. Ohne diesen Rahmen läuft der Rechtsstaatlichkeitsbericht Gefahr, zu einem „Restinstrument“ zu werden – einem Instrument, das Probleme nur dann aufgreift, wenn sie von den anderen Mechanismen der EU nicht behandelt werden. Zu Beginn eines neuen Zyklus, während die Rechtsstaatskonditionalität im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (Multiannual Financial Framework -MFR) Gestalt annimmt und sich in der gesamten Region ein weiterer Rückgang vollzieht, ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Rechtsstaatsbericht kein statisches Instrument bleibt, sondern sich an eine neue und sich wandelnde Realität anpasst.

Weitere Links

Laden Sie hier die Lückenanalyse 2026 herunter

Liberties-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026: Die sich verschärfende Rechtsstaatlichkeitskrise in der EU offenbart Mängel im Handeln der Kommission

Lückenanalyse 2026: Warum der Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission nicht als Frühwarnsystem funktioniert

Lückenanalyse 2025: Der EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht bedarf einer grundlegenden Reform

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