Technologie & Rechte

Im Kampf gegen Fake News vergisst die EU-Kommission die freie Meinungsäußerung

Liberties und andere Bürgerrechtsinitiativen fordern die Europäische Kommission auf, keine Maßnahmen gegen Fake News zu beschließen, ohne vorher deren Auswirkungen auf die Menschenrechte genau überprüft zu haben.

by LibertiesEU

Die Europäische Kommission hat am 26. April 2018, eine Pressemitteilung zum Thema " Bekämpfung von Desinformation im Internet veröffentlicht. Liberties, European Digital Rights (EDRi) und Access Now haben beschlossen, in den kommenden Wochen mit der Veröffentlichung eines Schattenberichts gemeinsam darauf zu reagieren.

Wir fordern die Europäische Kommission nachdrücklich auf, nicht blindlings verbindliche Maßnahmen in Bezug auf "Fake News" oder "Online-Desinformation" zu ergreifen, sondern die fachlichen Stellungnahmen von Experten für bürgerliche Freiheiten und digitale Rechte zu berücksichtigen. Liberties, EDRi und Access Now weisen nachdrücklich darauf hin, dass alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Online-Desinformation folgende Anforderungen erfüllen müssen:

  • eine klare und enge Problemdefinition muss vorliegen;
  • sie müssen auf klaren empirischen Daten über tatsächliche Schäden beruhen, die von einem Ausmaß sind, das eine Intervention rechtfertigt;
  • die internationalen Menschenrechtsvorschriften über Meinungsfreiheit, Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre sind uneingeschränkt zu respektieren;
  • klare Maßstäbe müssen gegeben sein;
  • sie müssen einer strengen fortlaufenden Überprüfung unterzogen werden, um kontraproduktive Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, die Privatsphäre und die Ziele der Maßnahmen zu verhindern.
  • sie dürfen nicht zu schädlichen Folgen für das technische Funktionieren des Internets führen; sie sollten unter anderem seine Fragmentierung vermeiden und sicherstellen, dass seine Sicherheit, Stabilität und Widerstandsfähigkeit intakt bleiben;
    und
  • jede Maßnahme, die den Zugang zu Qualitätsjournalismus erschweren und die Verbreitung von Desinformation noch erleichtern würde, wie etwa das Leistungsschutzrecht, ist zu vermeiden.

Liberties, EDRi und Access Now arbeiten daran, in den kommenden Wochen einen Schattenbericht herauszugeben, um eine gründliche Menschenrechtsbewertung der aktuellen politischen Überlegungen vorzunehmen und konstruktive Empfehlungen abzugeben.

"Zuerst müssen wir das Problem verstehen, vor dem wir stehen: die tatsächlichen Auswirkungen von Fake News. Dafür brauchen wir Forschung und Daten. Liberties fordert die politischen Entscheidungsträger auf, die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre nicht unverhältnismäßig einzuschränken, denn dies wird das Fake News Problem nicht lösen, sondern die Situation verschlimmern", sagte Eva Simon, Beauftragte für Meinungsfreiheit bei Liberties.

"Gute Politik basiert auf Fakten und Belegen. Im Moment haben wir es mit verschiedene Initiativen der Europäischen Kommission zu tun, deren Initiatoren sich nicht einmal darüber einig sind, wie das Problem überhaupt zu definieren ist", sagte Maryant Fernández Pérez, Senior Policy Advisor bei European Digital Rights (EDRi).

"Politische Entscheidungsträger sollten sich von generischen und irreführenden Aktionen unter dem falschen Oberbegriff 'Fake News' verabschieden. Access Now fordert alle Akteure nachdrücklich auf, durchsetzbare Datenschutzbestimmungen rund um das Thema Online-Tracking zu beschließen, zu stärken und zu respektieren, um den Herausforderungen in den Informationsökosystemen begegnen zu können. Zu diesen Herausforderungen gehört natürlich auch die Verbreitung von Fehlinformationen und das Erstellen von Nutzerprofilen", fügte Fanny Hidvégi, European Policy Manager bei Access Now, hinzu.

Hintergrund

Am 13. November 2017 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum Thema "Fake News"und "Online-Desinformation", die keine klare Definition des Begriffs "Fake News" enthielt.

Am 13. November 2017 kündigte die Europäische Kommission Pläne für eine "hochrangige Expertengruppe" zu "Fake News" an, ohne das Thema oder die Themen zu definieren, in denen die Experten Experten sein sollten.

Am 12. Januar 2018 beriefdie Europäische Kommission 39 Personen in die Gruppe, darunter sieben Vertreter von Fernsehsendern, aber weder der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerungnoch irgendeine auf digitale Rechte ausgerichtete Organisation sollten der Gruppe angehören.

Am 12. März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Eurobarometer-Umfrage, in der Einzelpersonen zu ihren Ansichten über "Fale News" befragt wurden. Den Befragten wurde jedoch gesagt, dass "Nachrichten oder Informationen, die die Realität falsch darstellen oder sogar falsch sind", als "Fake News" bezeichnet werden. Am gleichen Tag legte die "Hochrangige Expertengruppe" ihren Abschlussberichtzum Thema vor. Der Bericht hätte von einer größeren Diversität seiner Mitglieder profitiert. Wir betrachten beispielsweise mit Sorge, dass die Definition von "Desinformation" zu weit gefasst ist und sich eher auf die Absicht als auf die tatsächliche Wirkung der "Desinformaiton" stützt. Der Bericht enthält jedoch auch einige wichtige Punkte, die wir begrüßen:

  • Die hochrangige Expertengruppe bezweifelt die Methodik der Eurobarometer-Umfrage und weist darauf hin, dass "die Forschung gezeigt hat, dass die Bürger den Begriff "Fake News" häufig mit einer parteipolitischen Debatte und einem schlechten Journalismus im Allgemeinen und nicht mit schädlicheren und genau definierten Formen der Desinformation in Verbindung bringen". Dies zeigt deutlich, dass die Frage nach "Fake News" in Umfragen wie der oben genannten sehr wahrscheinlich zu unzuverlässigen Ergebnissen führt.
  • Der Bericht stellt unmissverständlich fest, dass "Zensur und Online-Überwachung und andere fehlgeleitete Reaktionen, die im Wesentlichen nach hinten losgehen können und von den Anbietern von Desinformation in einer "us vs. them"-Erzählung verwendet werden können, die Reaktionen gegen Desinformation delegitimieren und kurz- und langfristig kontraproduktiv sein können. Auch der Mangel an Transparenz und die Privatisierung der Zensur durch Delegation an bestimmte Stellen oder private Unternehmen sollten berücksichtigt werden.

Am 18. März 2018 veröffentlichte der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Stellungnahmezu Online-Manipulationen und personenbezogenen Daten, in der zu Recht darauf hingewiesen wird, dass "Fake News" ein "Symptom konzentrierter, unverantwortlicher digitaler Märkte, ständiger Nutzerüberwachung ("tracking") und rücksichtsloser Behandlung personenbezogener Daten" sind.

Am 26. April 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung über Fake News und Online-Desinformation. Wie bei früheren Initiativen zu illegalen oder unerwünschten Online-Inhalten gelingt es der Europäische Kommission nicht:

  • Zu erkennen, dass Maßnahmen nach hinten losgehen können;
  • Daten zu sammeln, um frühzeitige Warnungen vor solchen kontraproduktiven Auswirkungen zu erhalten;
    oder
  • Maßnahmen zu planen, um auf kontraproduktive Auswirkungen zu reagieren.

Lies mehr:

Der Kampf der EU gegen Fake News gefährdet die Freie Rede (12.03.2018)

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