Technologie & Rechte

Durchbruch in Urheberrechtsverhandlungen verschlimmert Artikel 13.

Obwohl sich die Hälfte der EU-Staaten zunächst weigerte, den Kompromissvorschlag der rumänischen Präsidentschaft für den Entwurf einer Urheberrechtsrichtlinie anzunehmen, birgt ein jetzt gefundener neuer Kompromiss erneut die Gefahr der Zensur.

by György Folk

Die Diskussionen über den Entwurf eines EU-Urheberrechtsgesetzes, den die Mitgliedstaaten derzeit im Rat und im Europäischen Parlament aushandeln, waren vor allem von Uneinigkeit geprägt.

Aber der Grund für den Streit waren weder der Schutz der Meinungsfreiheit noch die Bedenken hinsichtlich der Grundrechte, die sich aus Artikel 13 des Vorschlags ergeben, der Internetunternehmen zwingen würde, die Beiträge der Nutzer durch die Anwendung von Upload-Filtern zu zensieren.

Mit den Verhandlungen vertraute Quellen berichteten Liberties, dass Frankreich und Deutschland, also zwei Länder, die allein aufgrund ihrer Größe einen Deal im Rat durchsetzen oder zu Fall bringen könnten, ihre Meinungsverschiedenheiten darüber, welche Unternehmen gezwungen wären, Upload-Filter zu installieren, überwinden konnten. Berlin und Paris haben sich am vergangenen Freitag allem Anschein nach geeinigt und grünes Licht für eine Einigung im Rat gegeben. Am 8. Februar soll soll im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) der Entwurf des Mandats abgestempelt werden, womit dann der Weg für die abschließenden Triloggespräche mit dem Europäischen Parlament am 11. Februar frei wäre.

Angesichts der kurzen Zeit bis zu den Europawahlen und dem Ende des Mandats der EU-Kommission sind sowohl die Abgeordneten als auch die Vertreter der Mitgliedstaaten bestrebt, das Abkommen in wenigen Tagen durchzusetzen und die Richtlinie im März oder April 2019 zu verabschieden.

Worum geht es bei dem Deal zwischen Deutschland und Frankreich?

Kurz gesagt, Frankreich hält Artikel 13 für gut und findet, er sollte auf alle Online-Plattformen angewandt werden. Das Land vertritt die Auffassung, dass es den Gerichten überlassen bleibt, ob die Upload-Filterung auf kleine und mittlere Unternehmen angewendet wird. Deutschland hingegen setzt sich für die Verteidigung europäischer Internetunternehmen ein, und insbesondere dafür, dass Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von unter 20 Millionen Euro ausgenommen werden. Letzteres ähnelt dem Vorschlag des EP, der Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro ausschließt.

Als Mittelweg führte der deutsch-französische Deal zu einem Vertragsentwurf, der für alle For-Profit-Plattformen gilt, mit Ausnahme von Plattformen, die alle drei der folgenden sehr engen Kriterien erfüllen: Das Unternehmen ist seit weniger als drei Jahren öffentlich, sein Jahresumsatz liegt unter 10 Millionen Euro und es hat weniger als 5 Millionen Unique User pro Monat.

Es fehlen angemessene Schutzvorkehrungen.

Liberties befürchtet, dass dies dazu führen wird, dass sich eine große Anzahl von Apps und Websites, die nicht alle drei Kriterien erfüllen, gezwungen sehen wird, Upload-Filter zu installieren, was sie mit zusätzlichen Kosten belasten und sie zwingen würde, die freie Meinungsäußerung ihrer Nutzer einzuschränken. Diese Algorithmen werden nicht in der Lage sein, zwischen Urheberrechtsverletzungen und legalen Werken wie Parodie, Memes und Kritik zu unterscheiden. Im Text fehlen angemessene Garantien, um eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit zu vermeiden.

Digitaler Unternehmen in die Rolle des Zensors zu zwingen, würde dazu führen, dass öffentliche Debatten unterdrückt werden, was letztlich eine Bedrohung für unsere Grundrechte und die Stärke unserer Demokratie darstellt.

Der Zeitdruck vor den Wahlen wirft eine wichtige Frage auf: Werden die Abgeordneten angesichts der Zurückhaltung der Mitgliedstaaten, die freie Meinungsäußerung online gegen Upload-Filter zu verteidigen, bei der abschließenden Abstimmung im Parlament über die Urheberrechtsrichtlinie den Mut haben, Artikel 13 abzulehnen?

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