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Behindertenrechte in Litauen: UN kritisiert erzwungene Hospitalisierung

Litauen wurde für seinen Umgang mit Behindertenrechten kritisiert, unter anderem wegen Unzugänglichkeit, Zwangs-Hospitalisierung, Menschenrechtsverletzungen in geschlossenen Einrichtungen und psychiatrischen Abteilungen und Einschränkungen des Wahlrechts.

by Human Rights Monitoring Institute
(Image: Emma - Flickr/CC content)

Der UN-Behindertenrechtsausschuss hat seine Überprüfung der Umsetzung des Abkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Litauen abgeschlossen. Leider waren die Ergebnisse nicht besonders erbaulich, da wenig bis gar keine Fortschritte erzielt worden sind.

Der UN-Behindertenrechtsausschuss drängt Litauen, in offiziellen Dokumenten auf die Verwendung ungeeigneter und für behinderte Menschen beleidigender Terminologie zu verzichten. Einige dieser Begriffe, wie "Störung" oder "Taubstumme“, fanden sogar ihren Weg in den Bericht, der dem Ausschuss vorgelegt wurde.

Außerdem wurde empfohlen, die Definition von Behinderung zu überarbeiten, da sie derzeit nicht den Anforderungen des Übereinkommens entspricht.

Perspektivwechsel

Nach Jūratė Guzevičiūtė, Direktorin am Human Rights Monitoring Institute, liegt in Litauen das größte Hindernis für die Umsetzung des Übereinkommens in der Einstellung gegenüber Behinderung und Behinderten.

"Bis zum heutigen Tag, werden Behinderung und Behinderte überwiegend aus medizinischer Sicht betrachtet, so werden die Behinderten selbst, zusammen mit ihrer Behinderung, als das Hauptproblem wahrgenommen. Das Übereinkommen verschiebt diese Sicht hin zu einer sozialen Perspektive. Oder anders ausgedrückt, die Behinderung einer Person kann als ein soziales Konstrukt betrachtet werden, welches aus den Einschränkungen seiner oder ihrer sozialen oder physischen Umgebung entsteht".

Guzevičiūtė: "Das Problem liegt nicht bei den Personen oder ihren Behinderungen, sondern bei den unfreundlichen Umgebungen, die nicht an ihre Bedürfnisse angepasst wurden und voller Hindernisse sind. Wenn eine Person im Rollstuhl nicht in der Lage ist, in ein Gebäude zu gelangen, dann liegt das Problem bei dem fehlenden Zugang, nicht bei der Person selbst. Dieses Verständnis hat sich in Litauen immer noch nicht durchgesetzt."

Rechtsverletzungen

In dem Bericht wurde Litauen dringend aufgefordert, Zwangs-Hospitalisierung und medizinische Behandlung ohne Zustimmung abzuschaffen. Der Ausschuss ist auch zutiefst besorgt über die Menschenrechtsverletzungen in geschlossenen Einrichtungen, insbesondere in Pflegeheimen und psychiatrischen Abteilungen.

Dem Staat wurde empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen und Missbrauch von Bewohnern geschlossener Einrichtungen zu verhindern und um zu gewährleisten, dass diese Zugang zu Beschwerdemechanismen haben, wenn ihre Rechte verletzt wurden.

Der laufende Prozess der Deinstitutionalisierung, der die Schließung von Pflegeeinrichtungen für Behinderte vorsieht und diese durch Dienstleistungen aus der Gemeinde ersetzen soll, erfuhr auch einiges an Kritik. Der Ausschuss war zutiefst besorgt über das Fehlen einiger Unterstützungsmechanismen, die ein selbständiges Leben ermöglichen können, behinderte Kindern und Erwachsenen werden statt dessen immer noch in Heimen platziert.

Es wurde festgestellt, dass der Staat keine Maßnahmen ergriffen hat, um den Missbrauch (sexueller oder anderer Natur) von Kindern mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Institutionen zu bekämpfen.

Unzugängliche Umgebungen

Litauen wurde auch wegen Fällen von Unzugänglichkeit in verschiedenen Bereichen kritisiert, sei es physisch, zu Information oder anderer Art und das Land wurde aufgefordert, keine weiteren EU-Mittel für die Errichtung unzugänglicher Gebäude, Webseiten oder anderer Räume auszugeben.

Der Ausschuss empfahl das Konzept der "Arbeitsunfähigkeit" abzuschaffen und stattdessen eine bessere Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt anzustreben.

Der Staat wurde auch aufgefordert, das Wahlrecht von Behinderten nicht zu beschränken. Die Verfassung und das aktuelle Wahlrecht erlauben es Menschen, denen die Rechtsfähigkeit fehlt, nicht abzustimmen und deshalb wurde empfohlen, diese Einschränkungen aufzuheben oder zu ändern. Leider wird es wohl nicht gelingen, rechtzeitig für die kommenden Parlamentswahlen den Behinderten ihr Wahlrecht zurückzugeben.

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