Technologie & Rechte

Polen: Schutz für Opfer von Straftaten und Zeugen ungenügend

Polens Gesetze zum Schutz von Opfern von Straftaten und Zeugen könnten verfassungswidrig sein. So werden Opfer erneut zu Opfern einer Regierung, die ihre Grundrechte einschränkt und ihnen die Kontrolle über ihr eigenes Leben nimmt.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights
(Image: Aftab Uzzaman)

Die Helsinki Foundation for Human Rights forderte das Justizministerium auf, gesetzliche Maßnahmen in Bezug auf die Verfassungskonformität der Regelungen des Zeugen- und Opferschutzes zu treffen.

Isolation für Kooperation

Die Familie Kowalski* führte ein Consulting Büro und arbeitete häufig mit Firmen aus dem Osten zusammen. Bei der Arbeit mit einem der Unternehmen fiel ihnen auf, dass diese höchstwahrscheinlich Geldwäsche betreibt. Nachdem sei ein mögliches Verbrechen angezeigt hatten, erhielt die Familie Drohungen und ihr Haus wurde in Brand gesetzt.

Die Polizei entschied, die Kowalskis in einem sicheren Haus in einer anderen Stadt unterzubringen. In Folge dessen lebte die Familie 8 Monate lang in Isolation, es war ihnen untersagt zu arbeiten, zur Schule zu gehen oder in irgendeiner Weise in Kontakt mit der Außenwelt zu treten.

Höchstwahrscheinlich in Folge ihrer Beschwerden über ihre Lebensumstände, entschied die Polizei, die ihnen gewährten Schutzmaßnahmen aufzuheben. Es gab keine angemessene Möglichkeit, rechtlich gegen diese Entscheidung vorzugehen.

Das Gesetz ist legaler Unsinn

Die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte (HFHR) betonte in ihrer Erklärung an das Justizministerium, dass das Gesetz über den Zeugen- und Opferschutz den Betroffenen keine ausreichenden Garantien für rechtlichen Schutz gewährt. Diesen Menschen wird das Recht auf effektive Rechtsmittel vor Gericht verweigert, mit denen sie Entscheidungen wie das Nicht-Gewähren von Schutz oder anderer Unterstützung, etwa finanzieller Art, anfechten könnten.

Stattdessen können Zeugen oder Opfer nur beantragen, dass ihr Fall von derselben Stelle überprüft wird, die bereits die negative Entscheidung getroffen hat. Darüber hinaus muss dieser Antrag nur dann zwingend berücksichtigt werden, wenn neue Erkenntnisse zu dem Fall vorliegen. Die gleiche Regelung gilt bei der Anordnung, ganz auf Schutzmaßnahmen zu verzichten.

"Es ist ganz anders als bei dem Gesetz über Kronzeugen, welches das Recht vorsieht, bei Entscheidungen die den Schutz betreffen die Staatsanwaltschaft anzurufen", sagt Marcin Wolny, ein Anwalt für die HFHR. "Das bedeutet, dass Kronzeugen, also in der Regel reuige Verbrecher, mehr Rechte haben als Opfer und reguläre Zeugen."


Ein Enger Bereich des Schutzes

Das Problem mit dem Gesetz über die Zeugen- und Opferschutz ist der enge Bereich der Schutzmaßnahmen, die denen zur Verfügung stehen, die von der Polizei geschützt werden. Sie können weder ihre Identität ändern, noch können sie sich plastischer Chirurgie unterziehen. Dies steht im Widerspruch zu dem, was nach dem Gesetz über Kronzeugen möglich ist. Darüber hinaus ist die finanzielle Unterstützung, die den Menschen laut Gesetz über den Zeugen- und Opferschutz gewährt wird, willkürlich, denn sie hängt nur vom guten Willen der zuständigen Polizeichefs

ab.

"Außerdem stehen Opfern und Zeugen keine rechtlichen Mittel zur Verfügung, falls mit der Methode des Schutzes nicht einverstanden sind", sagt Marcin Wolny.

* Name für diesen Artikel geändert

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