EU-Beobachtung

Folter wegen Alkoholkonsum in Italien

Ein Straßburger EGMR Urteil stellte fest, dass Italien nicht in der Lage war, nachzuweisen, dass das gewaltsame Vorgehen von Polizeibeamten gegen eine Frau, die verdächtigt wurde, unter Alkoholeinfluss zu fahren, gerechtfertigt war.

by Federica Brioschi

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat wegen Verstoßes gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention, der die Anwendung von Folter verbietet, ein weiteres Urteil gegen Italien gefällt.

Gewalt auf der Wache

In dem Fall ging es um die Misshandlung der 43-jährigen Frau Tiziana Pennino durch die städtische Polizei von Benevento. Am 2. April 2013 wurde Pennino wegen des Verdachts des Autofahrens unter Alkoholeinfluss angehalten. Die Beamten versuchten, sie einem Alkoholtest zu unterziehen, was aber aufgrund ihres Zustands nicht möglich war.

Sie wurde zur Polizeistation gebracht, wo ihr der Zugang zu einem Telefon verweigert wurde, sie wollte ihre Familie anrufen und ihren Aufenthaltsort mitteilen. Als sie versuchte, ein Telefon zu ergreifen, fesselten sie die Polizisten mit Handschellen, brachen ihr einen Finger und verursachten Blutergüsse an verschiedenen Stellen ihres Körpers.

Eine medizinische Untersuchung nach ihrem Aufenthalt auf der Polizeiwache fand sie in einem äußerst fragilen psychologischen Zustand: Sie leidet an posttraumatischer Belastungsstörung, Depression und einer Störung, die in Momenten besonderer Anspannung zu Stimmungsschwankungen führt.

Beweislast

Bei der Schädigung einer Person, die sich in Polizeigewahrsam befindet, liegt die Beweislast bei der Regierung, "um eine befriedigende und überzeugende Erklärung für die Umstände zu geben, unter denen die Verletzungen erlitten wurden und ob die Gewalt wegen des Verhaltens der jeweiligen Kläger unbedingt erforderlich war". In diesem Zusammenhang stellte der Gerichtshof fest, dass die von der Regierung vorgebrachten Rechtfertigungen nicht ausreichend waren.

Der Mangel an Begründungen hängt auch mit dem Fehlen einer Untersuchung, um genau festzustellen, was auf der Polizeistation passiert ist, zusammen. Tatsächlich wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Polizisten eingestellt, ohne die Ereignisse und ihre Umstände deutlich zu aufzuklären und so wurde versäumt festzustellen, ob die von den Beamten angewandte Gewalt legitim war.

Auf der anderen Seite wurde ein Strafverfahren gegen Frau Pennino eingeleitet und eine Bewährungsstrafe von 28 Tagen Haft verhängt, weil sie einem Polizeibeamten Körperverletzungen zufügte. Das Verfahren gegen sie, weil sie sich einem Polizisten widersetzt, einen Beamten beleidigt hat und unter Alkoholeinfluss gefahren ist, wurde ausgesetzt und sie wurde auf Bewährung freigelassen, muss allerdings eine gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Urteil

Der EGMR entschied, "dass eine Verletzung von Artikel 3 sowohl in der materiellen als auch in der Verfahrensordnung vorliegt", wegen der Behandlung die die Klägerin erdulden musste und weil polizeiliche Ermittlungen fehlten. Der Gerichtshof gewährte ihr daher 12.000 € für immaterielle Schäden und 8.000 € für alle Kosten und Ausgaben.

Patrizio Gonnella, Präsident der Liberties-Mitglieder Associazione Antigone und the Italian Coalition for Civil Liberties and Rights, beklagt Italiens wiederholte Verletzungen der EMRK: "Dass Italien die Menschenrechte verletzt, ist unanständig und kostspielig. Was dieses Urteil verdeutlicht, ist dass Misshandlungen in jeder Polizeieinheit auftreten können und dass die Justizbehörden gegen die von Polizeikräften verursachten Misshandlungen nicht ausreichend ermitteln.“

Weitere Klagen wegen Verstößen gegen Artikel 3 (betreffend die Fälle Bolzaneto und Asti) durch die italienischen Behörden sind beim EGMR noch anhängig.

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