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"Weil du schwarz bist": Spaniens Ethnic Profiling-Fall kommt nach Straßburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der spanischen Regierung mitgeteilt, dass er den Fall eines jungen Mannes prüfen wird, der einzig und allein weil er schwarz ist, einer polizeilichen Durchsuchung unterzogen wurde

by Rights International Spain

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat ein Verfahren gegen Spanien wegen polizeilicher Identitätskontrollen aufgrund von ethnischen Profilen, d. h. aufgrund der Hautfarbe einer Person, angenommen. Die spanische Regierung hat bis April Zeit, um ihren Standpunkt zusammen mit etwaigen Bemerkungen oder Vorschlägen zu diesem Fall vorzulegen.

Weil du schwarz bist.

Zeshan Muhamad, der seit seiner Kindheit in Barcelona lebt und der über eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung verfügt, wurde am 29. Mai 2013 von einem Beamten der Nationalen Polizei in Barcelona angehalten. Der Beamte gab zu, dass er eine weiße Person unter ähnlichen Umständen nicht angehalten hätte, und er sagte Muhammad, die Begründung sei: "Weil du schwarz bist, Punkt!".

Muhammad treibt, unterstützt von SOS Racisme Catalunya und der Open Society Justice Initiative, diesen strategischen Rechtsstreit nicht nur deshalb voran, weil er dafür streiten will, dass diese Verletzung seiner Rechte anerkannt und wiedergutgemacht wird, sondern auch, um dieser diskriminierenden Polizeipraxis ein Ende zu setzen, die von einem riesigen Teil der Bevölkerung erduldet wird: nämlich von all jenen, die nicht weiß sind.

In der beim EGMR eingereichten Klage wird argumentiert, dass die als "Ethnic Profiling" bekannte Methode, der Kontrolle einer Person aufgrund von Vorurteilen in Verbindung mit ihrer Hautfarbe, das Recht auf Nichtdiskriminierung (wie in Artikel 14 und Protokoll 12 der Europäischen Menschenrechts­konvention dargelegt), sowie das Recht auf Privatleben (wie in Artikel 8 derselben Konvention dargelegt) verletzt.

Im November 2016 wies das spanische Verfassungsgericht den Fall Mohammeds zurück und berwertete ihn als "nicht relevant", obwohl in der Berufung behauptet wurde, dass Stop-and-Search-Verfahren auf der Grundlage ethnischer Profilerstellung sowohl gegen die Verfassung als auch gegen internationale Normen verstoßen, die für Spanien verbindlich seien, und dass diese diskriminierende Polizeipraxis Tausende von Menschen in Spanien betrifft.

Spanien wird von anderen EU-Staaten längst abgehängt

Der Verfassungsgerichtshof selbst hat diese systematischen Menschenrechtsverletzungen legitimiert. Im Jahr 2001 wurde das Gericht mit einer ähnlichen Klage konfrontiert, eingereicht von Rosalind Williams und entschied, dass es legal und legitim sei, nicht-weiße Personen zu stoppen und zu durchsuchen, und zwar mit der Begründung, dass "spanische Staatsbürger normalerweise weiß sind". Als Reaktion auf diese Entscheidung urteilte das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen, nachdem es von Williams angerufen worden war, dass diese Praxis diskriminierend und illegal ist, und forderte den spanischen Staat auf, sie abzuschaffen. Das Verfassungsgericht hat jedoch die historische Chance, die der Fall des jungen Zeshan Muhammad bietet, nicht genutzt, um im Einvernehmen mit der UNO eine andere Entscheidung zu treffen und festzustellen, dass Ethnic Profiling illegal und diskriminierend ist.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts über Mohammeds Fall widerspricht Gerichtsurteilen in anderen europäischen Ländern: Nur einen Tag später entschied der französische Kassationsgerichtshof, dass polizeiliche Kontrollen, die auf ethnischen Profilen beruhen, illegal sind. Und in Schweden wurde die Regierung rechtskräftig verurteilt, weil sie ein Register der Roma erstellt und geführt hat.

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