Technologie & Rechte

Rumänische Behörden tun nichts gegen die Misshandlungen durch die Polizei

Von den 3034 Klagen gegen Misshandlung durch die Polizei die in Rumänien zwischen 2012 und 2014 eingereicht wurden, haben es nur 14 bis vor Gericht geschafft.

by The Association for the Defense of Human Rights in Romania – the Helsinki Committee
Image: West Midlands Police - Flickr/CC content

Die Menschenrechtsorganisation Association for the Defense of Human Rights in Romania - the Helsinki Committee (APADOR-CH) hat eine neue Untersuchung veröffentlicht, die zeigt wie rumänische Behörden lediglich vortäuschen, Polizisten die sich der Misshandlung von Bürgern schuldig gemacht haben, zu bestrafen.

Die Untersuchung wurde zwischen Februar und Juni 2015 durchgeführt und war Teil des Projekts "Eyes on Abuse". Sie zeigte, dass zwischen 2012 und 2014 lediglich 14 der 3034 Klagen von Bürgern gegen Polizeibeamte die Gerichte erreicht haben.

Sie zeigte auch, dass das Generalinspektorat der Rumänischen Polizei in derselben Zeit 3301 Beschwerden wegen missbräuchlichem Verhalten entgegengenommen hat aber nur in 47 von diesen Fällen Disziplinarmaßnahmen verhängt hat, das entspricht einem von siebzig Fällen.

Die von APADOR-CH genutzten Daten wurden mittels Informationsfreiheits-Anfragen erhoben, diese Anfragen wurden an die Staatsanwaltschaften aller Bezirke, die lokalen Polizeiinspektorate, den Oberste Rat der Magistratur und an das Generalinspektorat der Rumänischen Polizei (IGRP) gestellt.

IGRP hat sich geweigert der Informationsanfrage "im öffentlichen Interesse" zu entsprechen und musste mittels einer administrativen Beschwerde und einer Klage vor Gericht dazu veranlasst werden.

Keine Schritte zur Vermeidung von Misshandlung

Die Untersuchung zeigt, dass die Polizeikräfte sich der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zur Verhinderung und Aufdeckung von Misshandlung nicht in ausreichendem Maße bedienen, sinnvoll wäre etwa die Installation von Videokameras in Polizeirevieren, was nur geringe Kosten verursachen würde.

Außerdem unternimmt die Polizei nichts, um die Bürger über ihre Rechte aufzuklären. Beispielsweise weigern sich Polizeibeamte illegaler Weise die Vorschriften in Zusammenhang mit Ausweiskontrollen, der Abnahme von Fingerabdrücken und Durchsuchungen offenzulegen.

Die Tatsache, dass Bürger diese Verfahren nicht kennen trägt dazu bei, dass Polizeibeamte willkürlich handeln können und es leichter zu Misshandlungen kommt.

Mehr Kameras bitte

Eine mögliche Erklärung für diese Geheimniskrämerei könnte der Wunsch sein, die Polizei als Unterdrückungsapparat zu erhalten, anstatt sie in eine eher Bürgerorientierte Institution zu reformieren.

APADOR-CH hat den Obersten Rat der Magistratur aufgefordert, den Verlauf der Ermittlungen von Misshandlungsfällen der vergangenen Jahre zu untersuchen.

Außerdem hat die Organisation IGRP und das Innenministerium gebeten, schnellstmöglich die notwendigen Mittel bereitzustellen, um alle Polizeistationen mit Überwachungssystemen auszustatten.

Misshandlung durch die Polizei ist auch dann ein Verbrechen wenn statt physischer Gewalt beispielsweise der Tatbestand der Beleidigung vorliegt und kann auch dann mit Geldstrafen oder Gefängnis zwischen einem und sechs Monaten bestraft werden.Stellt sich heraus, dass ein Polizeibeamter bei der Ausübung seines Amtes auf Drohungen oder Gewalt zurückgreift soll das Strafmaß um ein Drittel über dem eigentlich für die Tat veranschlagten liegen.

Der Bericht ist hier in voller Länge erhältlich. Sie können auch mehr über das Projekt "Eyes on police abuse" erfahren oder sich über die Rechte von Menschen informieren, die auf eine Polizeiwache verbracht werden sowie über die Möglichkeiten, die Opfern von Misshandlungen durch die Polizei zur Verfügung stehen.

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