EU-Beobachtung

Italiens Einschränkungen der persönlichen Freiheit sind möglicherweise verfassungswidrig

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionsrate in Italien, einschließlich harter Quarantänemaßnahmen zu Hause, basieren statt auf Gesetzen nur auf Dekreten, obwohl die vorgesehenen Sanktkionen sogar Gefängnisstrafen beinhalten können.

by Italian Coalition for Civil Liberties and Rights
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Während des Corona-Notstands galten für aus dem Ausland zurückkehrende Personen und für diejenigen, die mit Personen in Kontakt gekommen sind, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, vorbeugende Quarantänemaßnahmen. Diese Maßnahmen schränken die Bewegungsfreiheit der Menschen stark ein, können aber nicht zu einem vollständigen Entzug der persönlichen Freiheit führen, wie es bei denjenigen der Fall ist, die positiv auf das Virus getestet wurden. Nur denjenigen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, ist es absolut verboten, ihre Wohnung zu verlassen.

Die Maßnahmen sind verfassungsrechtlich bedenklich

Auch wenn diese Maßnahmen durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sind, die öffentliche Gesundheit zu schützen (Art. 32 der Verfassung) und die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sind Zweifel an der verfassungsmäßigen Legitimität aufgekommen, da keine individuelle schriftliche Anordnung vorgesehen ist, die dem Betroffenen zugestellt wird und ihn über die für ihn geltenden Einschränkungen informiert. Derzeit reicht ein Telefonanruf oder eine mündliche Mitteilung eines Mitarbeiters des Gesundheitswesens aus.

Diese Art der Kommunikation, mit den damit verbundenen möglichen Missverständnissen, birgt die Gefahr, dass die Maßnahme wirkungslos wird. Die Behörden sind auch nicht verpflichtet mitzuteilen, dass die Strafe für den Verstoß gegen die Quarantäne bis zu fünf Jahren Gefängnis oder ein vollständiges Verbot, die Wohnung zu verlassen, beträgt. Es wird nicht mitgeteilt, bei welchem Gericht die Aufhebung oder Änderung der gegen sie verhängten Maßnahmen beantragt werden kann. Für einen einzigen Verstoß gegen das absolute Verbot, die Wohnung zu verlassen (jedoch ohne das Ergebnis, eine Ansteckung zu verursachen), wird eine Strafe von bis zu 18 Monaten Gefängnis verhängt.

Die Art und Weise in der die italienische Regierung versucht, die öffentliche Gesundheit zu schützen, verstößt also eigentlich gegen Art. 13 der Verfassung, welcher der Beschneidung der Freiheit der Person klare gesetzliche Grenzen setzt. Die gegenwärtigen Maßnahmen basieren größtenteils auf Verordnungen und Ministerialdekreten und haben nur in einer Primärquelle (Gesetzesdekret 19/2020) eine schlanke Rechtsgrundlage. Aber im Widerspruch zu Art. 13 der Verfassung , ist die Abzeichnung durch einen Richter nicht vorgesehen.

Ein Telefonanruf, um die Menschen über die Quarantäne zu informieren, reicht nicht aus

Diese Maßnahmen gelten für alle Menschen, die mit Personen in Kontakt gekommen sind, die mit COVID-19 infiziert sind, auch wenn sie davon nichts wussten. In diesen Fällen genügt ein Telefonanruf eines Angehörigen eines Gesundheitsberufs, der die Anwendung der Maßnahme und das Reise- und Kontaktverbot meldet, um bei einem Verstoß des Betroffenen gegen die Anordnung eine strafrechtliche Sanktion verhängen zu können.

Wenn dies geschieht, gibt es keinen Richter, der die Maßnahme absegnet, bei dem der Betroffene seine Argumente geltend machen kann, warum die Maßnahme nicht auf ihn angewandt werden sollte. Stattdessen können sie den Fall nur vor das regionale Verwaltungsgericht bringen. Ähnliche Bedenken entstehen zum Beispiel, wenn diese Einschränkungen einer großen Anzahl von Personen auferlegt werden (wie zum Beispiel in Rom, wo 500 Bewohner eines besetzten Gebäudes, des Selam-Palastes, unter Quarantäne gestellt wurden). Unter diesen Umständen kann es für die betroffenen Personen sehr schwer sein, zu verstehen was sie tun können und was nicht, was die Konsequenzen einer Übertretung der Anordnung sind und welche Möglichkeiten es gibt (oder auch nicht), vor einen Richter zu treten, wenn sie sich diesen Maßnahmen widersetzen.

Kein Gesetz, keine Strafe?

Wenn durch das Gesetz keine Änderungen vorgenommen werden, wie es in England der Fall ist, besteht ein konkretes Risiko, dass die Maßnahmen wirkungslos bleiben, weil die Menschen nicht wissen, dass sie verbindlich sind. Außerdem können die anschließenden strafrechtlichen Sanktionen nicht wirklich verhängt werden, weil es keine individuelle schriftliche und klare Anordnung gibt. Dies kann insbesondere bei Maßnahmen der Fall sein, die die Freiheit des Einzelnen verletzen, denn diese ist verfassungsmäßig garantiert und durch besondere Garantien gestützt.

Der Richter Andrea Natale schrieb auf Questione Giustizia: "Die Maßnahmen zur Einschränkung der persönlichen Freiheit können nicht nur mit administrativen Mitteln getroffen werden, sondern müssen - auch heute noch - nach dem Gesetz und unter der Kontrolle der Justizbehörden erlassen werden. Heute einen Verstoß gegen Art. 13 der Verfassung zuzugeben, würde das Risiko bedeuten, einen gefährlichen Präzedenzfall in das historische Gedächtnis des Systems einzuführen. Heute ist der Notstand, der die Ausnahme von Art. 13 der Verfassung rechtfertigt, das Coronavirus. Morgen, wer weiß... Die Hoffnung ist, dass der Gesetzgeber - wenn er wirklich in der Metapher des Krieges verweilen will - den Kampf gegen die Epidemie mit den Waffen, die ihm die Verfassung anvertraut hat, fortsetzen wird".

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