"Die Rückführungsrichtlinie verhindert, dass ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes, der noch nicht Gegenstand der Rückführungsprozedur ist, eingesperrt wird, nur weil er oder sie illegal über eine interne Grenze des Schengen-Raums das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats betreten hat", heißt es in einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Kein exzessiver Gewalteinsatz
Migranten, die sich illegal im Land aufhalten, sollten stattdessen unter der so genannten Rückführungsrichtlinie in das Land zurückgeschickt werden, aus dem sie kamen, so das Urteil des Gerichts.
Gemäß der Richtlinie hat ein illegaler Migrant, der zum Verlassendes Landes aufgefordert wurde, 30 Tage Zeit, freiwillig zu gehen. Danach darf bei der Abschiebung keine exzessive Gewalt angewandt bzw. das Leben der Person gefährdet werden.
Auslöser war der Fall eines Migranten aus Ghana
Das Urteil wurde durch den Fall eines ghanaischen Migranten ausgelöst, der von der französischen Polizei am Eingang zum Kanaltunnel mit einem gefälschten belgischen Ausweis aufgegriffen wurde.

Nachdem sie einen Zaun überwunden haben, versuchen Migranten den Kanaltunnel in Frethun, in der Nähe von Calais zu Fuß zu erreichen. Der EuGH Fall folgte auf eine Verhaftung am Tunneleingang. (REUTERS / Juan Medina)
Selina Affum wurde für die illegale Einreise in Französisches Gebiet in Polizeigewahrsam genommen, aber das Luxemburger Gericht stellte fest, dass diese Verhaftung im Lichte der EU-Rückführungsrichtlinie rechtswidrig war.
Das Urteil betrifft Migranten, die innerhalb des Schengen-Raums Grenzen überqueren oder diesen verlassen.
Licht und Schatten
Die Entscheidung wird die Kritik an der Politik der EU befeuern, aber zugleich führt sie in mehreren wichtigen Aspekten zu Handlungsdirektiven.
Die Entscheidung gilt nicht für die Nicht-Schengen-Mitglieder Irland und Großbritannien und auch nicht für Dänemark, das, obwohl Schengen-Mitglied, aus der gemeinsamen Rechtspolitik der EU ausgestiegen ist.
In dem Urteil heißt es auch, dass Migranten für bis zu 18 Monate in Haft genommen werden können, wenn "das Risiko besteht, die Abschiebung könnte verhindert werden."
Inhaftierung ist auch erlaubt, wenn eine Person einer Ausreiseaufforderung unterliegt und sich geweigert hat zu gehen, oder, wenn sie bereits abgeschoben worden ist und versucht hat, unter Verstoß gegen ein Einreiseverbot, das Land erneut zu betreten.