Technologie & Rechte

HCLU klagt gegen Medienmonster der ungarischen Regierung

Nachdem die ungarische Regierung die Wettbewerbsbehörde des Landes per Erlass an einer unabhängigen Untersuchung gehindert hat, zieht HCLU für die Meinungsfreiheit vor Gericht.

by Hungarian Civil Liberties Union

Die Pläne zur Gründung eines neuen Medienimperiums namens Central European Press and Media Foundation (auf Ungarisch KESMA) würden in Ungarn zu einer beispiellosen Konzentration der Medien führen. Die Wettbewerbsbehörde wurde per Regierungsverordnung daran gehindert, die Fusion zu untersuchen. In der Verordnung heißt es, die Transaktion sei "von nationaler strategischer Bedeutung und von öffentlichem Interesse". Da große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Fusion bestehen, hat sich HCLU an die Gerichte gewandt.

Ungarns Regierung unternimmt beispiellose Schritte zur Konsolidierung der Medienmacht

Am 28. November wurde die Wettbewerbsbehörde über die Fusion zur KESMA in Kenntnis gesetzt. Damit bestätigte sich, was schon lange befürchtet wurde, das die Regierung plant einen regierungsfreundlichen Medienkonzern zu gründen.

Wie angekündigt, hat KESMA 100% der Anteile an Opus Press Ltd., Echo Hungária TV Ltd., Magyar Idők Publishing Company LLC. und New Wave Media Group for Communication and Service Providing LLC übernommen. Laut einer Analyse des Untersuchungsportals Átlátszó führt das dazu, dass 476 Medien zusammengeführt werden, die, wie in der Ankündigung erwähnt, 2017 einen Umsatz von rund 60 Millionen ungarischen Forint erwirtschafteten. Die Infografiken von Átlátszó veranschaulichen die Situation gut.

Nach Angaben aus der KESMA-Akte der Wettbewerbsbehörde wurde vom Fusionsbüro ein wettbewerbsrechtliches Verfahren eingeleitet, und später stimmte der Wettbewerbsrat zu, eine Wettbewerbsprüfung einzuleiten. Die am 5. Dezember erlassene Regierungsverordnung 229/2018 blockierte diese Prüfung jedoch, indem sie feststellte, dass die Fusion von nationaler strategischer Bedeutung sei und dass dies im "öffentlichen Interesse" liege. Diese eine Erklärung war der einzige Grund, warum die Fusion von der wettbewerbsrechtlichen Prüfung ausgenommen war.

Am nächsten Tag schloss die Wettbewerbsbehörde das Verfahren mit der Begründung ab, sie verfüge in der Angelegenheit über keine Zuständigkeit.

Die Fusion macht einen fairen Wettbewerb unmöglich.

Es gibt mehrere wesentliche, verfahrenstechnische und verfassungsrechtliche Probleme mit dieser Fusion. Auch das Dekret der Regierung und die Tatsache, dass die Wettbewerbsbehörde daran gehindert wurde, den Fall zu prüfen, geben Anlass zu ernsthaften Bedenken. In diesem Text konzentrieren wir uns auf zwei dieser Probleme. Außerdem veröffentlichen wir unsere Klage gegen die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde.

Der Medienmarkt und die Pluralität werden durch die von KESMA verursachte Konzentration ernsthaft verzerrt, und unter diesen Umständen ist ein fairer wirtschaftlicher Wettbewerb unmöglich. Laut Kreatív Online würde nach der Fusion mehr als die Hälfte des Umsatzes mit Gedruckten Zeitungen an KESMA gehen.

Die meisten lokalen Zeitungen gehören bereits zu Geschäftsleuten mit starken Verbindungen zur Regierung und haben die Regierungsparteien stark unterstützt, womit sie im Wesentlichen zu Propagandablättern geworden sind.

Zum Beispiel haben alle diese lokalen Zeitungen vor den Parlamentswahlen 2018 unter dem Titel "Beide Stimmen für FIDESZ!" die gleiche Titelgeschichte mit einem Bild von Viktor Orbán veröffentlicht. Mit der Einführung von KESMA werden noch mehr lokale Zeitungen unter staatlichem Einfluss stehen, darunter Új Dunántúli Napló und seine Online-Ausgabe sowie bama.hu im Landkreis Baranya, die politische Wochenzeitung Szabad Föld und die Werbezeitung Szuperinfo mit einer lokalen Pécs-Ausgabe.

Jede Klage muss von einem KESMA-Mitbewerber stammen.

Nur einer der Wettbewerber von KESMA kann gegen die Entscheidung vor Gericht Berufung einlegen. Unser Kunde, der Kläger im Gerichtsverfahren, ist Szabad Pécs, eine unabhängige politische Online-Nachrichtenseite für das Komitat Baranya und Pécs. Die Website läuft mit Werbeeinnahmen und könnte sich nach der Fusion in einer stark benachteiligten Position befinden.

Wir argumentieren auch, dass sowohl das Regierungsdekret als auch das ihm zugrunde liegende Gesetz des Parlaments verfassungswidrig sind. Das Gesetz ist verfassungswidrig, weil es nicht angibt, unter welchen Bedingungen bestimmte Geschäfte von einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung ausgenommen werden können. Die Regierungsverordnung ist verfassungswidrig, weil sie das Gesetz missbraucht, indem sie als einzige Begründung die Schlagworte 'öffentliches Interesse' angibt. Wir haben auch beantragt, dass sich der Richter zur weiteren Prüfung an das Verfassungsgericht wendet.

Die Fusion sollte entweder blockiert oder es sollte eine Wettbewerbsprüfung durchgeführt werden.

Wir haben die gerichtliche Prüfung der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde beantragt. Wir haben das Gericht gebeten, die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde zu ändern und die Fusion zu blockieren oder die Wettbewerbsbehörde zu verpflichten, eine vollständige wettbewerbsrechtliche Prüfung durchzuführen.

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