EU-Beobachtung

Neues Gesetz über Patientenverfügung in Italien

Mit Hilfe einer Patientenverfügung ist es in Italien jetzt möglich, für den Fall einer schweren Krankheit oder einer geistigen Behinderung Vorsorge zu treffen.

by Giulia Buosi

Die Wahlmöglichkeit

Im Dezember 2017 verabschiedete das italienische Parlament ein neues Gesetz über Patientenverfügungen. Das Gesetz Nr. 219/2017, die Richtlinie über die Gesundheitsvorsorge (DAT), ist Am 31. Januar 2018 in Kraft getreten.

Mit diesem Gesetz wurde endlich allen Erwachsenen mit voller geistiger Zurechnungsfähigkeit die Möglichkeit eingeräumt, vorsorglich Angaben zu den medizinischen Behandlungen zu machen, die sie erhalten wollen, falls sie zukünftig aufgrund einer Krankheit oder einer geistigen Behinderung nicht mehr in der Lage sein sollten, diese Wahl zu treffen.

Das Gesetz ist eine große Errungenschaft für die vielen Verbände und Parteien, die sich seit Jahren dafür einsetzen, dass die Vorgaben der Gesundheitsfürsorge-Richtlinie durchgesetzt werden. Die Associazione Luca Coscioni, Mitglied der Italian Coalition for Civil Liberties and Rights, ist eine der aktivsten NGOs auf diesem Gebiet, und auf ihrer Internetseite finden sich alle Informationen über das DAT und darüber, wie man eine Patientenverfügung verfasst bzw. ein Testament einreicht.

Wie man ein Patientenverfügung verfasst

Das DAT ist Bestandteil des Testaments, das ein formelles Dokument ist und auf drei verschiedene Arten verfasst werden kann:

  • Indem man ein handgeschriebenes Dokument schreibt;
  • Durch das Ausfüllen eines Formulars, das auf der Website der Associazione Luca Coscioni zur Verfügung steht (kann an individuelle Bedürfnisse angepasst werden);
  • Wenn die physischen Bedingungen der Person es nicht zulassen, dass die Patientenverfügung geschrieben wird, ist es möglich, seine Wünsche und Bedürfnisse durch eine Videoaufzeichnung oder mit technischen Geräten auszudrücken, die für Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten entwickelt wurden.

Auf diese Weise können italienische Staatsbürger im Falle einer künftigen Krankheit ihre eigenen Richtlinien zur Gesundheitsversorgung verfassen. Es ist jederzeit möglich, sie zu ändern, zu widerrufen oder zu bestätigen.

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, einen Treuhänder zu benennen: Jeder kann sich eine Person (z.B. ein Familienmitglied) aussuchen, die aufgrund ihrer bevorzugten Stellung die Gesundheitsrichtlinie im Lichte der medizinischen und wissenschaftlichen Entwicklung richtig interpretieren kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass es durch die Patientenverfügung nicht möglich ist, rechtswidrige medizinische Behandlungen zu verlangen. Das bedeutet, dass das Dokument keine medizinischen Behandlungen anbieten kann, die nach italienischem Recht illegal sind, z.B. schreibt Artikel 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, dass es verboten ist, eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit der Person herbeizuführen, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist, um das Leben der Person zu retten.

Nach dem Verfassen der Patientenverfügung ist es möglich, es in ein amtliches Protokoll umzuwandeln und es der öffentlichen Verwaltung, z.B. dem Bürgermeister der Wohnstadt, oder einem Notar vorzulegen. Auch wenn die Wohnregion die Sammlung und Aufbewahrung von Patientenverfügungen regelt, ist es möglich, diese bei der zuständigen Gesundheitseinrichtung einzureichen.

Nächster Schritt: Regulierung der Sterbehilfe

Trotz des großen Fortschritts, den das Gesetz darstellt, fehlt noch immer ein Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe.

Heute umfasst das Thema Euthanasie alle medizinischen aktiven oder passiven Interventionen, die in der Lage sind, den körperlichen und seelischen Schmerz eines unheilbar kranken Menschen zu beenden, wenn dieser seine eindeutige Zustimmung gibt. In Italien gilt die Euthanasie in ihrer aktiven Form noch immer als Mord.

Wieder einmal ist es die Associazione Luca Coscioni, die einen Gesetzesentwurf zur Regulierung der Euthanasie vorgelegt hat, der von 70.000 Menschen unterzeichnet wurde; mehrere politische Parteien und der Heilige Stuhl waren jedoch mit einer normativen Regelung der Euthanasie nicht einverstanden. Gegenwärtig entscheiden sich viele von denen, die sich einer Sterbehilfe unterziehen wollen (und über ausreichende Mittel verfügen), aus Italien auszureisen, insbesondere in die Schweiz, wo die Praxis legal ist.

Das Recht auf Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder, der sich in einem durch eine Krankheit verursachten Leidenszustand befindet, beschließen kann, das Leben auf würdige und sichere Weise zu beenden.

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