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Niederländisches Gericht verurteilt vier NVU-Anhänger wegen antisemitischer Hetze

Die vier Männer wurden verhaftet, weil sie im März des vergangenen Jahres auf einer rechtsextremen Demonstration in Amsterdam antisemitische Banner gezeigt hatten.

by Nina Kesar

Die Männer im Alter von 28 bis 42 Jahren wurden am 12. Januar von einem Gericht in Amsterdam für den Aufruf zur Diskriminierung von Juden verurteilt. Sie erhielten Strafen von 600 bis 900 Euro und zwischen 24 und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

NVU zeigt ihr Gesicht

Die vier Männer nahmen im März 2016 an einer Veranstaltung der rechtsextremen Partei Nederlandse Volks-Unie (NVU) teil. Die NVU hatte eine Genehmigung des Bürgermeisters von Amsterdam, gegen linke Gewalt und Faschismus zu protestieren.

Die Männer wurden von der Polizei festgesetzt, weil sie Banner mit Botschaften wie "Combat 18", "Whatever it takes" und "Europa verteidigen" trugen. Die Banner mit "Combat 18" und "Whatever it takes" waren schwarz-weiß mit einem weiß-roten Streifen in der Mitte, den charakteristischen Farben der deutschen Nationalsozialisten. Der Text auf dem Banner war in einer gotischen Schrift gedruckt. Zwei der vier Männer trugen antisemitische Aufkleber, ein Bild einer stereotypischen jüdischen Nase, die mit einem roten Streifen durchgestrichen wurde.

18 und schuldig

Nach Angaben des Rechtsanwalts der vier Angeklagten waren sich die Männer nicht der beleidigenden und diskriminierenden Natur der Texte auf den Bannern oder den antisemitischen Aufklebern bewusst. Sie verteidigten sich mit der Behauptung, dass der Aufkleber nicht Hass, Gewalt oder Diskriminierung von Juden provoziere. Die Nase würde sich auf Juden beziehen, aber das stünde im Zusammenhang mit Fans des Amsterdamer Fußballvereins Ajax, die sie provozieren wollten, sei aber nicht als Beleidigung von Juden im Allgemeinen gemeint.

Der Richter in Amsterdam war von der Argumentation der Verteidigung nicht überzeugt und urteilte, es sei bewiesen, dass die Angeklagte wussten, dass ihre Aussagen Juden beleidigen und diskriminierend sind.

Innerhalb der sozialen und politischen Kreise, zu denen die Männer gehören, ist es allgemein bekannt, dass die Zahl 18 die erste und die achte Zahl des Alphabets, und damit die Initialen von Adolf Hitler bezeichnet. Die Slogans "Combat 18" und "Whatever it takes" drücken einen Handlungsbedarf aus und das alle notwendigen Mittel legitim seien.

Laut dem Gericht ist die Erklärung " Europa Verteidigen" nur im Zusammenhang mit den antisemitischen Aufklebern, welche die Männer trugen, diskriminierend oder beleidigend für Juden.

Freie Meinungsäußerung?

Die Rechtsprechung des niederländischen Obersten Gerichtshofs besagt, dass der Kontext, in dem eine Erklärung abgegeben wird, den beleidigenden oder diskriminierenden Charakter einer Aussage aufheben kann, falls sie zum öffentlichen Diskurs, einer Religion oder zum künstlerischen Ausdruck gehört.

Der Kontext wird durch das Recht auf freie Meinungsäußerung des Angeklagten bestimmt, wie es in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen ist, in dem auch die Äußerungen der Angeklagten enthalten sind.

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs waren die Äußerungen der Angeklagten nicht Teil eines öffentlichen Diskurses, der Religionsausübung oder eines künstlerischen Ausdrucks, weshalb auch keine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung vorliegt.

Darüber hinaus war der Richter nicht der Auffassung, dass die vier Männer zu Hass und / oder Gewalt gegen Juden aufgerufen haben. Dies wäre der Fall gewesen, wenn die Angeklagten dazu aufgefordert hätten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen.

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