Technologie & Rechte

Einschränkung der Redefreiheit in der Reform des EU-Urheberrechts verhindert

Bei der Debatte um eine Reform des Urheberrechts konnte im Europäischen Parlament ein wichtiger Etappensieg für das Recht auf freie Meinungsäußerung errungen werden. Trotzdem bleiben noch viele Fallgruben bestehen.

by LibertiesEU

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments (EP) hat letzte Woche gegen die Zensurlösung im Entwurf der Reform der Urheberrechtsrichtlinien (Copyright Directive) gestimmt. Während die angenommene Version alles andere als perfekt ist, sieht Liberties trotz allem so deutliche Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Version, dass wir sie durchaus als kleinen Sieg für die Meinungsfreiheit betrachten.

Die größte Fallgrube vermieden

Der ursprüngliche Artikel 13 hätte Internetdienste, die nutzergenerierte Angebote teilen und speichern, gezwungen, Uploads auf ihre Plattformen zu zensieren. Liberties und 56 weitere Menschenrechts- und Digital Rights-Organisationen hatten sich in einem offenen Brief an EU Entscheidungsträger gewandt und sie aufgefordert, den problematischen Artikel 13 zu streichen. Wir argumentieren, dass der Vorschlag in Zensur und der Löschung von Onlineinhalten resultieren würde und gleichzeitig dazu führen müsste, dass die Aktivitäten der Nutzer konstant überwacht werden. Diese Bedingungen würden die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit und die Privatsphäre verletzen. Nicht nur Menschenrechtsorganisationen, sondern auch führende Wissenschaftler und Akademiker haben Bedenken gegen Artikel 13 geäußert. Sogar einzelne EU-Mitgliedsstaaten haben Zweifel an der Legalität des Vorschlags zum Ausdruck gebracht.



Der gültige LIBE-Bericht über die Reform schlägt vor, die beiden umstrittensten Teile von Artikel 13 zu entfernen. Erstens wird empfohlen, die obligatorische Filterung für jeden einzelnen Upload ins Internet zu streichen. Zweitens wird klargestellt, dass Maßnahmen zur Durchsetzung von Lizenzvereinbarungen keine Verpflichtung der Internetfirmen zur allgemeinen Überwachung enthalten sollen.

Was kommt als nächstes?

Der nächste parlamentarische Schritt wird die Abstimmung im Rechtsausschuss des Europaparlaments (JURI) sein. Die dortige Abstimmung ist für den 24./25. Januar 2018 geplant. Die jüngste, durch den LIBE Ausschuss angeregte, Abstimmung sollte JURI unterstützen, indem sie zu ´Fragen der bürgerlichen Freiheiten eine Stellungnahme beisteuert. LIBE hat im Sinne der Menschenrechte abgestimmt, aber das bedeutet nicht automatisch, dass der zuständige Ausschuss (JURI) dem gleichen Ansatz folgen wird. Wir von Liberties würden erwarten, dass JURI dem Rat von LIBE folgt. Aber weil es sich um ein kontroverses Thema mit vielen widerstreitenden Interessen handelt, ist der Kampf auf parlamentarischer Ebene nicht vorbei. Nach der Abstimmung im Parlament werden in der nächsten Phase die Trialogverhandlungen zwischen den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat, der Kommission und dem Parlament stattfinden.

Die Debatte ist noch lange nicht abgeschlossen und wir arbeiten weiter an der Urheberrechtsrichtlinie, um sicherzustellen, dass die politischen Entscheidungsträger der EU unsere Menschenrechte ernst nehmen. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren oder wenn sie sich unserem Kampf gegen Zensur anschließen wollen, dann tragen sie sich bitte für unseren Newsletter ein.


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