Demokratie & Gerechtigkeit

Video: Polen schließt seine Grenzen für Flüchtlinge

Laut offiziellen Statistiken des polnischen Grenzschutzes ist im Jahr 2016 die Zahl der Anträge auf internationalen Schutz erheblich zurückgegangen. Die Gründe dafür sind allerdings heftig umstritten.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Ein Sprecher des polnischen Ausländeramtes sagte gegenüber der Tageszeitung Rzeczpospolita, der Rückgang der Anträge auf internationalen Schutz sei eine Konsequenz der Regierungspolitik, die darauf abziele, die polnischen Grenzen zu "versiegeln" sowie des strengeren Ansatzes der westeuropäischen Länder zur Kontrolle des Rechtsstatus von Ausländern, die innerhalb ihrer Grenzen leben.

Allerdings gibt es, wie die Rechtsexpertin der Helsinki Foundation for Human Rights (HFHR) Marta Górczyńska bemerkt, viele Unregelmäßigkeiten an den polnischen Grenzübergangsstellen und viele Menschen dürfen nicht einmal ein Asylverfahren einleiten, indem sie einen Antrag einreichen, denn ihnen würden ohne Prüfung sofort Entscheidungen ausgestellt, die ihnen die Einreise nach Polen verweigern.

Weitere Informationen über die Praktiken des Grenzschutzes enthält ein HFHR-Bericht "A road to nowhere" über einen Kontrollbesuch am Grenzübergang Brest-Terespol.

In den vergangenen Monaten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in mehreren Fällen interveniert, in denen Ausländern der Zugang zum polnischen Asylverfahren verweigert wurde. Der EGMR hat sogar eine einstweilige Verfügung erlassen, um die polnischen Behörden aufzufordern, Anträge auf internationalen Schutz von bestimmten Personen zuzulassen und ihnen zu erlauben, bis zur Überprüfung dieser Anträge in Polen zu bleiben. Die HFHR erklärte jedoch, dass diese außerordentlichen Maßnahmen ignoriert und die Ausländer gezwungen wurden, nach Belarus zurückzukehren.

Im Juni beschrieb die HFHR den Fall eines tschetschenischen Staatsangehörigen, dem zu 31 unterschiedlichen Anlässen die Möglichkeit verweigert wurde, seinen Asylantrag einzureichen und dem die Einreise nach Polen auch dann noch verweigert wurde, als ihm diese bereits durch eine einstweilige Verfügung des EGMR zugesichert worden war. In jüngster Zeit konnte die HFHR auch eine einstweilige Verfügung für drei Flüchtlinge aus Syrien erstreiten, doch auch in diesem Fall wurden die Ausländer nach Belarus zurückgeschickt.

Um mehr über die abnehmende Anzahl von Asyl-Anträgen in Polen zu erfahren, schau dir diesen Video-Kommentar von Marta Górczyńska an.
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