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Legale Abtreibung ist in Polen immer noch eine Illusion

Liberties Mitglied the Helsinki Foundation for Human Rights warnt, dass Polen das Straßburger Urteile über den legalen Zugang zu Abtreibung nicht umsetzt.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights
(Image: Grzegorz Żukowski)

Die HFHR macht das Ministerkomitee des Europarates auf die fehlende Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die polnische Regierung in Bezug auf das Recht von Frauen auf sichere und legale Abtreibungen.

Die Organisation betont, dass es in Polen keine Mechanismen gibt, die Frauen einen praktikablen Zugang zu legaler Abtreibung garantieren.

Von Polen verlorene Gerichtsverfahren

Die Mitteilung der HFHR bezieht sich auf drei Urteile, P. and S. v. Poland, R.R. v. Poland und Tysiąc v. Poland, in denen der Gerichtshof feststellte, dass Polen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Die Klägerinnen hätten in diesen Fällen nach polnischem Recht Anspruch auf einen Schwangerschaftsabbruch gehabt, aber das medizinische Personal beschränkte ihren Zugang zu diesem Gesundheitsdienst. Aufgrund des Fehlens ordnungsgemäßer Rechtsmechanismen wurden die Klägerinnen entweder daran gehindert, ihr Recht auf Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen auszuüben, oder hatten erhebliche materielle Schwierigkeiten bei der Ausübung dieses Rechts.

In Erwartung der Debatte des Ministerkomitees über den Abschluss des Verfahrens zur Vollstreckung des Urteils P. and S. v. Poland forderte die Helsinki-Stiftung den Ausschuss auf, die Umsetzung dieser Urteile in Polen weiterhin zu überwachen. Die HFHR stellte ferner fest, dass in ihrer Mitteilung nicht auf den bestehenden rechtlichen Rahmen für legale Abtreibungen Bezug genommen wird, sondern nur auf die prozessualen Aspekte, die gewährleisten sollen, dass Frauen Abtreibungen vornehmen können, wenn das polnische Recht dies zulässt.

Übermäßig formalistische Kriterien

"Nach unserer Einschätzung gibt es keine Mechanismen, die gewährleisten, dass Frauen einen wirksamen und rechtzeitigen Zugang zum rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch haben. Bedauerlicherweise ist das bestehende Verfahren, um Einspruch gegen eine Bescheinigung oder Stellungnahme eines Arztes, der eine Abtreibungen verweigert äußerst formalistisch und es ist nicht garantiert, dass die endgültige Entscheidung vor dem Ende des Zeitraums, in dem eine Schwangerschaft legal beendet werden kann, ausgestellt wird", sagt Jarosław Jagura, Mitglied der HFHR-Rechtsabteilung. "Das Einspruchsverfahren stellt auch nicht sicher, dass eine Frau genaue, vollständige und objektive Informationen darüber erhält, ob sie das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch hat, sowie Informationen über den Zustand und die Gesundheit des Fötus."

Recht auf legale Abtreibung "illusorisch"

Das Verfassungsgericht hat in einem Urteil von 2015 entschieden, dass ein Arzt, der sich aus moralischen Gründen weigert, einen medizinischen Dienst zu erbringen, nicht verpflichtet sei, einen Patienten an eine andere Einrichtung zu verweisen, wo der Patient diesen Dienst erhalten kann. Es gibt keine Person oder Institution, die Patienten, die sich in einer solchen Situation befinden, auf eine geeignete Einrichtung verweisen könnten, wo sie Zugang zu den Dienstleistungen erhalten, auf die sie rechtlich Anspruch haben.

"Der Staat sollte Maßnahmen einführen, die sicherstellen, dass wenn sich das medizinische Personal auf die „Gewissensklausel" beruft, Frauen der Zugang zu legalen Abtreibungen nicht vorenthalten wird. Andernfalls wird das Recht der Frauen auf eine legale Abtreibung zu einer Illusion", erklärt Jagura.

Die Mitteilung an das Ministerkomitee des Europarates kann hier gelesen werden.

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