Demokratie & Gerechtigkeit

In Polen ist die Versammlungsfreiheit gefährdet

Das polnische Parlament hat eine Gesetzesänderung zum Versammlungsrecht angenommen, die von staatlichen und religiösen Institutionen organisierte Versammlungen bevorzugt.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Menschenrechtsaktivisten warnen, dass die Gesetzesänderungen das Recht, Gegen-Demonstrationen und spontane Versammlungen abzuhalten, erheblich einschränkt.

Zyklische Versammlungen

Mit den neuen Änderunen wird das Konzept der "zyklischen Versammlungen" eingeführt. Gemeint sind Veranstaltungen vom selben Organisator, die am selben Ort oder auf der gleichen Route und viermal jährlich oder mindestens einmal jährlich aber bereits seit drei Jahren stattfinden.

Die Verfasser des Gesetzes nennen als Beispiele etwa "die Feier von wichtigen Ereignissen für die Geschichte der Republik Polen". Die Zuständigkeit für die Entscheidung, ob eine Versammlung als zyklisch betrachtet werden kann oder nicht liegt bei den Regionalgouverneuren.

Genehmigt ein Regionalgouverneur eine solche "zyklische Versammlung" zum selben Zeitpunkt und an gleichem Ort wie eine andere Veranstaltung, dann müssen die Behörden die "nicht zyklische" Veranstaltung unterbinden.

Priorität den Behörden

Die Änderung sieht ferner vor, dass Versammlungen von Bürgern nicht gleichzeitig und am gleichen Ort stattfinden können wie solche, die von den Behörden organisiert oder im Rahmen der Tätigkeit von Kirchen oder anderen religiösen Vereinigungen abgehalten werden. Allerdings schlug der Senat nach Protesten von politischen Gegnern, NGOs und Bürgern vor, diese Regel aus dem Änderungsantrag zu streichen.

"Die Versammlungsfreiheit gilt dem Volk und nicht dem Staat", betont Barbara Grabowska-Moroz, Rechtsanwältin der Helsinki Foundation for Human Rights. "Der Charakter der Körperschaft, die eine Versammlung organisiert, ist für die Beurteilung des friedlichen Charakters dieser Versammlung nicht von Belang und darf auch nicht zu einer Priorität gegenüber anderen Versammlungen führen."

"Ein Recht, das von den Behörden organisierten Versammlungen Vorrang gibt, widerspricht dem bürgerlichen Recht auf Gegen-Demonstration und der Meinungsfreiheit", sagt Danuta Przywara, Präsidentin der HFHR.

Außerdem verbietet das Strafrecht bereits jetzt die Unterbrechung genehmigter Veranstaltungen, was die geplanten Änderungen überflüssig macht.

"Der Änderungsantrag gibt jedoch Versammlungen von staatlichen und religiösen Institutionen und der neuen Kategorie der „zyklischen Versammlung“ Vorrang und es muss nicht einmal geprüft werden, ob die Nähe einer Gegendemonstration eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt, ergänzt Grabowska-Moroz.

Keine Konsultation

Das neue Gesetz wurde sehr schnell und ohne öffentliche Konsultation verabschiedet.

Der Gesetzentwurf wurde dem Unterhaus des Parlaments direkt nach dem 11. November, Polens Nationalem Unabhängigkeitstag, vorgestellt. Jedes Jahr organisieren an diesem Tag die nationalen und rechten Kreise in Warschau den Marsch der Unabhängigkeit. Im Jahr 2016 wurden einige unabhängige Gegenveranstaltungen abgehalten, teilweise auch am gleichen Ort wie der übliche Unabhängigkeitsmarsch.

Während der Diskussionen über die Gesetzesänderung wurde wiederholt die Vermutung geäußert, es ginge bei dem Gesetz hauptsächlich darum, in Zukunft Gegen-Demonstrationen bei dem Unabhängigkeitsmarsch und bei den Feiern zum Gedenken an Smolensk zu verbieten. Jeden Monat versammeln sich Mitglieder der Regierungspartei und ihre Sympathisanten vor dem Präsidentenpalast in Warschau, um der Opfer der Katastrophe von Smolensk zu gedenken, bei der damals unter anderem auch der damalige polnische Präsidenten Lech Kaczyński umkam, der Zwillingsbruder des Vorsitzenden der derzeitigen Regierungspartei PIS.
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