EU-Beobachtung

Ungarns Fidesz-Regierung will sich die Richter aussuchen

Die ungarische Regierung hat ihre Pläne für Administrierung der Verwaltungsgerichte bekannt gegeben. Das neue System räumt dem Justizministerium eine beispiellose Macht über die Ernennung und Entlassung von Richtern ein.

by Máté Szabó
Photo: Zsolt Czeglédi, MTI

Handverlesene Richterinnen und Richter sind in Ungarn nichts Neues. Vor dem Regimewechsel von 1989 agierten die Gerichte als Teil eines sowjetischen, vereinigten Staates, in dem das Justizministerium die politische Kontrolle über die Gerichte gewährleistete.

Die Verfassung von 1989 schränkte den Einfluss des Justizministeriums ein.

Die neue Verfassung von 1989 brach mit dem Konzept der vereinten Staatsmacht und garantierte die Unabhängigkeit der Justiz. Trotzdem blieb das Justizministerium bis 1997 für die Verwaltung zuständig. Die Befugnisse des Ministeriums über die Gerichte wurden durch die Organisationen der gerichtlichen Selbstverwaltung eingeschränkt. Und das damalige Verfassungsgericht stellte fest, dass dieses Verwaltungsmodell mit der Verfassung vereinbar ist.

Das 1997 geschaffene System, ein Novum in der ungarischen Geschichte, hatte die absolute Isolierung der Justizverwaltung von der Exekutive zum Ziel. Das Justizministerium hatte keine Macht mehr über die Verwaltung der Gerichte und mit dem Nationalen Justizrat wurde ein neues, mit der Rechtspflege beauftragtes Hauptorgan eingerichtet.

Der Justizminister (oder gegebenenfalls die Justizministerin) und zwei Abgeordnete saßen noch in diesem Rat, aber Richterinnen und Richter, die von anderen Richterinnen und Richtern gewählt wurden formten eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder. Bald stellte sich heraus, dass das auf einem Modell der totalen Selbstverwaltung beruhende System einer radikalen Überarbeitung bedurfte, da die Vorsitzenden der Landgerichte einen entscheidenden Einfluss auf die Verwaltung erlangten und somit für die Kontrolle ihrer eigenen Aktivitäten verantwortlich wurden.

2012 brachte das ungarische Justizsystem weitere beispiellose Veränderungen.

Am 1. Januar 2012 wurde ein neues Justizsystem eingeführt, welches auf einem dritten, für Ungarn genauso neuen, Modell basierte. Die für die Prüfung der Einhaltung der Verfassungsbestimmungen zuständige Venedig-Kommission sagte nicht nur, dass "die Reform in ihrer jetzigen Form die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet", sondern auch, dass "ein einzigartiges System geschaffen wurde, das es so in keinem anderen europäischen Land gibt".

In diesem neuen System hatte der Präsident der Nationalen Justizbehörde (NJA), der vom Parlament gewählt wird, extrem starke Befugnisse, und dem von Richtern gewählten Nationalen Justizrat blieben tatsächlich nur sehr eingeschränkte Kontrollbefugnisse gegenüber dem Präsidenten. Seitdem gab es einige kleinere Anpassungen. Obwohl jedoch viele der Befugnisse des Präsidenten in Reaktion auf internationale Kritik eingeschränkt wurden, konnte der Präsident dennoch außerordentlichen Einfluss auf die Arbeitsweise der Gerichte ausüben.

Die Regierung wollte mehr Kontrolle über die Verwaltung der Justiz auf den Ebenen unterhalb der Curia und des Hohen Verwaltungsgerichts erlangen. Die Verantwortung sollte dem vom Parlament gewählten Vorsitzenden der NJA und einem Mitglied der Regierung, nämlich dem Justizminister, übertragen werden. Den Richterräten, die ihre Mitglieder aus ihren eigenen Reihen wählen, sollten nur noch eingeschränkte Kontrollbefugnisse zugestanden werden. Im Ergebnis erhielt der Minister Verwaltungsbefugnisse über die Gerichte, die für Urteile im Zusammenhang mit Verstößen der Exekutive zuständig sind.

Obwohl sie keine direkte Einmischung in die Entscheidungen der Richter gewährleistet, bestimmt die Verwaltung der Gerichte effektiv, wer wie urteilen darf.

Der Gesetzentwurf verankert die Macht über die Richter in den Händen der Exekutive

Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf würde der Justizminister / die Justizministerin entscheidende Befugnisse im Zusammenhang mit den Haushalten der Verwaltungsgerichte erhalten. Das Ministerium würde das Bewerbungsverfahren für Richterposten an den Verwaltungsgerichten handhaben und den Präsidenten (die Präsidentin) der Republik bei der Ernennung und Entlassung von Richterinnen und Richtern beraten. Darüber hinaus würde das Ministerium die Verwaltungsrichter bestimmten Gerichten zuordnen und die Leiter der Verwaltungsgerichte (mit Ausnahme des Vorsitzes des Rates) ernennen und entlassen. Es wäre auch in der Lage, Sekretäre und Sachbearbeiterinnen, die an Verwaltungsgerichten tätig sind, einzustellen und zu entlassen.

Obwohl das Ministerium theoretisch mit den Organen der gerichtlichen Selbstverwaltung zusammenarbeiten müsste – was typischerweise durch Beratungsrechte geregelt ist - wird niemand Richter an einem Verwaltungsgericht oder Präsident eines Verwaltungsgerichts werden, ohne dass der Justizminister sein OK gegeben hat.

Was können wir für die Zukunft erwarten?

Die Regierung plant vorerst nicht, die derzeit an den Verwaltungsgerichten tätigen Richterinnen und Richter zu entlassen. Wenn diese beantragen, vom Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht übernommen zu werden, wird dem jedoch stattgegeben. Bewerbungen sind nur für die auf diese Weise freiwerdenden Stellen möglich, aber wir wissen noch nicht, wie viele neue Richterinnen und Richter ernannt werden. Die Justizverwaltung - mit Ausnahme der Ratsvorsitzenden - wird zwar ihr Gehalt behalten können, nicht aber ihre Ämter.

Richterinnen, die keine Übernahmen beantragen, können ihre Laufbahn als Richterinnen an Arbeitsgerichten fortsetzen. Solange die derzeit an Verwaltungsgerichten tätigen Richterinnen den Wechsel auf das neue System beantragen, können sie zumindest vorübergehend verhindern, dass nur politisch ernannte Richterinnen Urteile in den neuen Sondergerichten fällen.

Donate to liberties

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Mach mit beim Schutz unserer Freiheiten

Wir haben
► Den größten Fonds für Demokratieinitiativen in der EU geschaffen
► Neue Befugnisse geschaffen, um Autokraten die EU
► Finanzierung zu entziehen
► neue EU-Regeln verfasst, um Journalisten und Aktivisten vor Scheinklagen zu schützen

► Über 400 Menschenrechtsverteidiger/innen ausgebildet, um die Kampagnen, die dir am Herzen liegen, zu unterstützen.


Weitere Meilensteine

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Aboniere den Newsletter, um

dabei zu sein

Warum sollte ich?

Du bekommst die neuesten Berichte vor allen anderen!

Du kannst miterleben, wie wir uns für Deine Rechte einsetzen!

Du wirst sehen, was wir erreicht haben!

Zeig mir ältere Ausgaben des Newsletters