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"Christliche Werte" statt Menschenrechte: Litauen diskutiert Abtreibungsverbot

Der Menschenrechtsausschuss des litauischen Parlaments muss sich wieder einmal mit einem Gesetzentwurf für ein umfassendes Abtreibungsverbot beschäftigen, dessen Initiatoren behaupten, christliche Werte zu vertreten und dabei die Menschenreche ignorieren.

by Human Rights Monitoring Institute

Nicht das erste Mal

Der Vorschlag, Abtreibungen zu verbieten, steht erneut auf der Tagesordnung der Frühjahrstagung des Parlaments. Ungeachtet des breiten Widerstands in der Öffentlichkeit und zahlreicher Proteste findet der Gesetzentwurf jedes Jahr aufs Neue seinen Weg in den Menschenrechtsausschuss.

Dieselben Abgeordneten, die bereits 2013 das "Gesetz zum Schutz des Lebens in der pränatalen Phase" initiiert hatten, versuchen erneut, das Recht der Frau auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper einzuschränken.

Die Initiatoren appellieren an die christlichen Werte und die öffentliche Moral und ignorieren die von NGOs geäußerten Bedenken in Bezug auf eine mögliche Verletzung der Menschenreche. Kommt der Antrag durch, würde das Parlament zum Richter in einer Frage, über die Frauen das Recht haben sollten, selbst zu entscheiden: ob sie gebären oder nicht.

Ein Abtreibungsverbot würde sich negativ auf die Gesundheit und das Leben der Frauen auswirken. Die Regierungspartei wiederum rechtfertigt die Entscheidung mit dem Hinweis auf die außergewöhnlich niedrige Geburtenrate in Litauen, die, wie es scheint, mit allen erforderlichen Mitteln gefördert werden muss.

Zbignev Jedinskij, Abgeordneter der Partei der polnischen Minderheit (LLRA) und einer der Initiatoren des Gesetzentwurfs, sagte:

"Die Kirche unterstützt unser Gesetz, die Kirche und die Gläubigen sind Teil der Gesellschaft. Warum können wir sie nicht nach ihrer Meinung fragen? Aber wir sind uns einig. Es gibt viele Anstrengungen dieses Gesetz zu verhindern, weil es angeblich illegal sei, aber wir sind ein Teil der Gesellschaft und wir haben das Recht unsere Meinung zu äußern. Ich war noch nie in der Erzdiözese, aber ich bin gläubig und ich habe nichts gegen dieses Gesetz."

Auch wenn es in Litauen offiziell keine Staatsreligion gibt, appelliert die Regierungspartei trotzdem immer häufiger an religiöse Gefühle, wenn sie versucht, Gesetze zu verabschieden, die die Menschenrechte verletzen.

Zwei Ausnahmen?

Der Änderungsentwurf sieht vor, dass eine Frau in allen Fällen gebären sollte, auch wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Kind ernsthafte gesundheitliche Probleme haben wird. Es scheint, als sollten Frauen gezwungen werden, auch wenn das Baby nicht überlebt, während der Schwangerschaft eine starke emotionale Verbindung mit dem Fötus herzustellen.

Es soll hier nicht verschwiegen werden, dass die Initiatoren des Gesetzes zwei Ausnahmen von dem Verbot vorgesehen haben: erstens, wenn die Schwangerschaft ein Risiko für die Gesundheit der Frau darstellt; zweitens, wenn es berechtigte Gründe für die Annahme gibt, dass die Frau sexuellen Missbrauch erfahren hat.

Diese Ausnahmen sind jedoch scheinheilig, da in beiden Fällen, egal ob es sich nun um eine Gefahr für die Gesundheit der Mutter, oder um sexuellen Missbrauch handelt, Zeit und Beweise vorausgesetzt werden. Das Gesetz würde Ärzte davon abhalten, das Risiko einer Verurteilung einzugehen und Schwangerschaften abzubrechen, selbst wenn es gute Gründe gibt anzunehmen, dass der Fötus geschädigt ist oder dass die Frau Opfer von sexuellem Missbrauch war.

In Fällen von sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch gäbe es zusätzliche Schwierigkeiten aufgrund des komplizierten Verfahrens, diese Fälle den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis zu bringen. Nach wie vor tut sich die Polizei schwer damit, Anzeigen solcher Vorfälle überhaupt aufzunehmen. Dass es tatsächlich zu Ermittlungen kommt, ist noch seltener.

Systemische Probleme bleiben unberührt

Es ist kaum anzunehmen, dass Bemühungen, Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten, dazu führen werden, die Abtreibungsquote zu senken. Frauen aus den oberen Gesellschaftsschichten wären nach wie vor in der Lage, den Eingriff im Ausland vornehmen zu lassen, weil das Gesetz keine strafrechtliche Verfolgung dafür vorschreibt.

Dies würde nicht nur die Kluft zwischen wohlhabenden und nicht so wohlhabenden Frauen vergrößern, sondern auch zu einem "Schwarzmarkt" für Abtreibungen führen, der das Leben, die Gesundheit und das psychische Wohlbefinden von Frauen ernsthaft gefährdet. Für minderjährige Mädchen käme noch das Problem der sozialen Ausgrenzung hinzu, da sie gezwungen wären, auch eine ungewollte Schwangerschaft fortzuführen.

Wir müssen die Integration der Sexual- und Gender-Erziehung in den Schulen fördern, und diese muss sich ausführlich mit den Fragen der reproduktiven Rechten, dem Recht auf Leben, der sicheren Familienplanung und der Verhütung befassen. Auch bei den hinter dem Gesetzentwurf stehenden Abgeordneten scheint sich inzwischen zwar die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass Aufklärung durch Sexualkunde die beste Methode ist, um die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren, aber trotzdem verstecken sie sich immer noch hinter einem, von ihnen angeblich erkannten, "Willen Gottes" und den Predigten der Kirche und sie wagen es nicht, den progressiven Problemlösungen die ihnen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.

Abtreibung wird in weiten Teilen der litauischen Gesellschaft immer noch als Stigmatisierung und manchmal sogar als Mord angesehen. Genau deshalb versucht die Regierungspartei auch weiterhin, Wähler mit konservativen Ansichten mit einer regressiven Politik anzusprechen. Käme dieser Änderungsantrag durch, wären Frauen in einem Teufelskreis gefangen. Anstatt auf den Prinzipien der Menschenrechte und der Wahlfreiheit zu basieren, wäre ihr Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper vollkommen eingeschränkt.

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