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Ameisen, eine Kettensäge, und unmenschliche Behandlung durch die Polizei der Tschechischen Republik

Ein Protest gegen illegalen Holzeinschlag in einem tschechischen Nationalpark wurde gewalttätig, als die Polizei einen Aktivisten misshandelte und später zuließ, dass Parkmitarbeiter und ein Holzfäller das gleiche tun.

by The League of Human Rights
(Image: Rachel Zurier)

Das Verfassungsgericht Tschechiens hat die Unfähigkeit der internen Ermittler der Polizei kritisiert, den Verdacht auf unmenschliche Behandlung effektiv zu untersuchen.

Ameisen und eine Kettensäge

Tschechische Polizisten sind schuldig, während eines Protestes gegen illegalen Holzeinschlag im Šumava Nationalpark (Böhmerwald) ungerechtfertigte Gewalt gegen einen Aktivisten angewandt zu haben, urteilte das Verfassungsgericht. Der Kläger, Jan Skalík, reichte gemeinsam mit der tschechischen Liga für Menschenrechte eine Strafanzeige gegen Polizeibeamten ein, die ihn über seine Beine trampelten und ihn mit Füßen traten.

Darüber hinaus ließen sie zu, dass Angelstellte des Parkmanagements Ameisen hinter seinem Hals gossen und einen Holzfäller herbeiriefen, der eine laufende Kettensäge einen Meter von Skalíks Kopf entfernt hielt, um ihn einzuschüchtern.

Untersuchung unter den Teppich gefegt

Bei der Untersuchung des Falls Skalík handelten die Gerichtsbehörden halbherzig und seine Aussage wurde verharmlost. Nachdem Skalík eine Strafanzeige eingereicht hatte, wurde die Angelegenheit erstmal mit der Begründung aufgeschoben, es läge keine Straftat vor.

Skalík suchte Gerechtigkeit auf allen Ebenen der Justizapparats und forderte eine gründliche Untersuchung des Falles sowie persönlichen Zugang zu den Akten. Dies wurde, basierend auf der Tatsache, dass kein Strafverfahren erhoben wurde, abgelehnt und ohne Strafverfahren haben Opfer nicht das Recht auf Akteneinsicht.

Das Verfassungsgericht sah in dem Zugang zu den Akten eine wichtige Möglichkeit, Prozeduren und Umgang der Behörden mit spezifischen Fällen zu kontrollieren.

"Sehr schlechte" Inspektoren

Die Generalinspektion der Sicherheitskräfte (GIBS), also die Abteilung für innere Angelegenheiten der tschechischen Polizei, beschäftigt ehemalige Polizeibeamte, weshalb es fraglich ist, ob diese in Lage sind eine unabhängige Untersuchung zu führen.

Im Hinblick darauf ordnete das Verfassungsgericht umgehend eine wirksame Untersuchung der Vorfälle an, außerdem sollen die Verantwortlichen angeklagt werden. Das Gericht sagte, die Untersuchung müsse unter Teilnahme von unabhängigen Personen durchgeführt werden, die nicht mit der Polizei oder mit der ehemaligen Polizeiinspektion in Verbindung stehen.

"Die Generalinspektion der Sicherheitskräfte anzurufen finktioniert schon seit ihrer Gründung sehr schlecht, und dieser Fall bestätigt nur unsere Erfahrung, dass GIBS nur eine sehr vage Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit hat", sagt Zuzana Candigliota, Anwältin der Liga für Menschenrechte.

Nach ihrer Analyse liegt das Problem in einer völlig unzureichenden externen Kontrolle über GIBS und in einer schwachen Personalinspektion.
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