Technologie & Rechte

"Beleidigende Kommentare“ müssen zitiert werden, bevor offizielle Stellen in Polen Userdaten von Internet-Nutzern anfordern dürfen.

Das Urteil eines polnischen Landgerichts klärt das Verfahren zur Erfassung von IP-Adressen und anderer Daten polnischer Internetnutzer, die auf Webseiten Kommentare hinterlassen.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Die Staatsanwaltschaft sollte zunächst den Inhalt der spezifischen Kommentare prüfen und feststellen, ob diese beleidigend oder diffamierend sind und nur dann, die Offenlegung von Userdaten von den Betreibern der Seite verlangen.

Der konkrete Fall betrifft die lokale polnische Nachrichten-Website przełom.pl. Die Staatsanwaltschaft beantragte, dass die Redakteure IP-Adressen und andere Daten offen legen von Nutzern, die auf der Website Kommentare hinterlassen haben.

Der Chefredakteur der Webseite reagierte auf diese Aufforderung mit einer offiziellen Beschwerde. Nach mehreren Versuchen, auf dem Rechtsweg eine Beschwerde gegen die Aufforderung der Staatsanwaltschaft einzulegen und einer einstweiligen Verfügung des Gerichts, dass diese Beschwerde nicht zulässig sei, waren die Betreiber der Webseite schließlich erfolgreich und ihr Anliegen wurde vor Gericht angehört.

Das Landgericht in Chrzanów bestätigt, dass die Administratoren der Webseite das Recht haben, einen Nachweis der Gültigkeit der Entscheidung zu verlangen, wenn es um die Offenlegung von IP-Adressen und andere Daten von Nutzern geht. Der Fall wird überprüft.

In der Erläuterung des Urteils erklärte das Gericht: "Die Staatsanwaltschaft sollte zunächst die Offenlegung des Inhalts der Kommentare von den Betreibern verlangen. Danach muss festgestellt werden, welche davon beleidigend, verleumderisch oder erniedrigend sind. Erst danach können die Urheber identifiziert und bestimmt werden, in welchem Umfang Daten von Forums-Benutzern offengelegt werden müssen."

Ohne Begründung geht nichts

Aus diesem Fall ergeben sich zwei wichtigsten Schlussfolgerungen. Zunächst bestätigte das Gericht, dass die Website-Administratoren das Recht haben, die Aufforderung der Staatsanwaltschaft, IP-Adressen der Benutzer offenzulegen, zu hinterfragen. Zweitens, Strafverfolgungsbehörden müssen ausreichend begründen, dass sie die Daten benötigen, und sie sollten den Inhalt der Kommentare vor dem Zugriff überprüfen.

„Tatsächlich ist es so, dass kritische Kommentare in der Regel nicht gegen das Gesetz verstoßen und Menschen, die angeblich kriminelle Aktivitäten vermuten, geben dies nur an, weil sie die Identität der kommentierenden Person wissen wollen. In diesen Situationen sollte es den Strafverfolgungsbehörden nicht erlaubt sein, die Offenlegung der Daten zu verlangen", sagt Dorota Głowacka, Rechtsanwältin bei der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte.

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