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Kindern aus gleichgeschlechtlichen Ehen wird die polnische Staatsbürgerschaft verweigert

Vier Kinder von gleichgeschlechtlichen Eltern wird die polnische Staatsbürgerschaft verweigert. Ein Gericht hat entschieden, dass ausländische Geburtsurkunden nicht als gültige Dokumente angesehen werden können, um die Eltern von Kindern zu bestimmen.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Das Gericht entschied, dass die Weigerung des Ministeriums für innere Angelegenheiten, den Kindern die polnische Staatsbürgerschaft zu gewähren, rechtmäßig war.

Ein verheiratetes gleichgeschlechtliches Paar hatte von einem polnischen Gericht eine Bestätigung der polnischen Staatsangehörigkeit ihrer Kinder angeforderte. Der Antrag wurde von einem Elternteil, Herrn X, einem Bürger Australiens und Polens eingereicht.

Die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte (HFHR) bat Paweł Marcisz, einen Anwalt der polnischen Kanzlei Łaszczuk und Partner, ihren Mandanten pro bono zu vertreten.

Nach dem Gesetz über die polnische Staatsangehörigkeit ist eine der grundlegenden Regeln der polnischen Staatsangehörigkeit, dass sie zuerkannt wird, wenn ein Elternteil eines Kindes ein Bürger von Polen ist. Herr X ist ein Elternteil der Kinder, wie es die internationalen Geburtsurkunden bestätigen.

Kinder haben ein Recht auf Identität

Herrn X Kinder wurden in dem Prozess der Leihmutterschaft geboren, was dort wo sie durchgeführt wurde legal ist, und sie wurden in einer gleichgeschlechtlichen Ehe aufgezogen, die Herr X außerhalb von Polen registriert hat.

Das Gericht betonte, dass die ausländischen Geburtsurkunden, welche die Vaterschaft von Herrn X ausweisen, nicht als Dokument behandelt werden können, welches Herrn X elterliche Beziehung zu dem Kind bestätigt, was ein Mandat für die Staatsbürgerschaft begründen könnte. Nach Ansicht des Gerichts gibt es keine Beweise für die Feststellung der Identität der Eltern der Kinder.

"Die Infragestellung einer internationalen Geburtsurkunde und damit die Untergrabung der Eltern-Kind-Beziehung, die in einem anderen Land etabliert wurde, schädigt das Wohlbefinden des Kindes. Diesen Kindern die polnische Staatsbürgerschaft zu verweigern ist eine Folge der Argumetationslinie des Gerichts in diesem Fall, aber dadurch wird das Recht auf Identität des Kindes diskreditiert", sagte Dorota Pudzianowska, Rechtsanwältin bei der HFHR.

Das Urteil ist nicht endgültig.

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