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Polnische Regierung plant, die Rolle des Verfassungsgerichts zu unterminieren

Der Umgang der polnischen Regierung mit dem Verfassungsgerichtshof und seinem Personal ist ein Hohn für die die Rechtsstaatlichkeit.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

"Wieder einmal haben die Entscheidungen der Verantwortlichen in Legislative und Exekutive, welche die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte (des Verfassungsgerichtshofs und der ordentlichen Gerichtsbarkeit) direkt angreifen, den Vorstand und den Verwaltungsrat der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte (HFHR) und das Helsinki-Komitee in Polen dazu veranlasst, zu erklären, dass die Rolle der Justiz im Verfassungs-Modell der Gewaltenteilung zerstört wurde. Es wurden Grenzen überschritten", heißt es in einer gestern Vormittag abgegebenen Erklärung.

Die gemeinsame Erklärung befasst sich mit dem neuen Gesetz über das Verfassungsgericht, das derzeit im Sejm (dem Unterhaus des polnischen Parlaments) vorbereitet wird. Nach Ansicht des Helsinki-Komitees und des Vorstands der HFHR wird die Fassung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof vom 29. Juni diese Körperschaft effektiv lahm legen und es so umwandeln, dass seine Arbeit (einschließlich der Reihenfolge, in der Fälle behandelt werden und das Arbeitstempo) abhängig wird von manipulativen Entscheidungen des Präsidenten, der Generalstaatsanwaltschaft und des Premierministers. Außerdem garantiert die Einführung eines Vetos, das es vier Richtern erlaubt, die Erörterung eines Falles zu verschieben, die ständige Möglichkeit, Fälle die dem Gericht und der Führung der Regierungspartei unbequem sind, nicht anzuhören."

Das Helsinki-Komitee und der Vorstand der HFHR schlagen Alarm, dass die Schaffung der Möglichkeit eines solchen Vetos, eine direkte Bedrohung für den Einfluss des Kommissars für Menschenrechte ist, da seine Einwendungen dauerhaft blockiert werden könnten. "Die Zusammensetzung des Personals des Tribunals ist durch den nicht Verfassungskonformen Erlass über die bereits besetzten Sitze geprägt. Dies führt zu Entscheidungen, die dauerhaft verfassungswidrig sind", heißt es in der Erklärung weiter.

"Der Umgang der polnischen Regierung mit dem Verfassungsgerichtshof und seinem Personal ist ein Hohn für die die Rechtsstaatlichkeit und den Staat an sich. Gleichzeitig sind andere, formal unabhängige Organe unter großen Druck geraten", schrieben die Unterzeichner der Erklärung.

In ihrer Erklärung verweisen das Helsinki-Komitee und der Vorstand der HFHR auf die jüngste Entscheidung des polnischen Präsidenten, der 10, vom Nationalen Rat der Justiz empfohlene Richter nicht eingesetzt hatte. Nach Auffassung des Helsinki-Komitees und des Vorstands der HFHR, ist die Tatsache, dass die Richter nicht ernannt wurden (zusätzlich zu der bisherigen Weigerung des Präsidenten, drei rechtmäßig gewählte Richter an den Gerichtshof zu berufen) ein weiterer Beweis dafür, dass die Regierung die Unabhängigkeit und den Einfluss der Judikative einschränkt. Diese Maßnahmen werden die Einstellung der Richter und anderer Mitarbeiter der Gerichte beeinflussen. Sie versuchen, die Justiz in eine Körperschaft zu verwandeln, die der Exekutive und ihren Erwartungen entspricht.

"Die Stellung und die Unabhängigkeit der Judikative zu untergraben, stellt eine direkte Bedrohung für den Schutz der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten dar", heißt es schließlich in der Erklärung.

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