Technologie & Rechte

Corona in Belgiens Gefängnissen: Gesundheit ist ein Grundrecht

Belgische Menschenrechtsorganisationen drängen die Behörden, strenge Maßnahmen zu ergreifen, um der Krise des Coronavirus-Ausbruchs im überfüllten Gefängnissystem des Landes zu begegnen.

by Camille Van Durme

Angesichts der gegenwärtigen Gesundheitskrise erinnert die Belgische Liga für Menschenrechte (LDH) daran, dass Gesundheit ein Grundrecht ist. Auch und gerade im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 haben wir alle das Recht, so weit wie möglich geschützt zu werden und, wenn nötig, die bestmögliche Behandlung zu erhalten. Inhaftierte Menschen sind besonders gefährdet und müssen angemessen geschützt werden, denn Gesundheit ist ein Grundrecht, das respektiert werden muss.

Die Situation von inhaftierten Menschen ist in der gegenwärtigen Corona-Kriese aus mehreren Gründen besonders ernst.

Schon unter normalen Umständen sind die Haftbedingungen in den belgischen Gefängnissen ausgesprochen prekär. Aufgrund der chronischen Überbelegung vieler Strafvollzugseinrichtungen befinden sich die Gefangenen in einer Situation der räumlichen Nähe, die im Zusammenhang mit einem Krankheitsausbruch gefährlich ist, da sich mehrere Insassen eine einzige Zelle teilen und Kontaminationen nicht vermeiden können.

Darüber hinaus sind Häftlinge eine gesundheitlich besonders anfällige Gruppe, da die Raten von Infektionskrankheiten, Suchtproblemen und psychischen Erkrankungen im Gefängnis überdurchschnittlich hoch sind. Die Ausbreitung der Epidemie innerhalb der Gefängnisse könnte besonders dramatisch sein und das stellt eine ernsthafte Gefahr für das Leben der Inhaftierten dar.

LDH fordert dringende Maßnahmen

Daher drängt LDH die Behörden, im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 umfassende Maßnahmen zum Schutz dieser gefährdeten Gruppe zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollten umfassen:

  • Inhaftierte in Untersuchungshaft, die keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, sollten entlassen werden.
  • Ältere und kranke Häftlinge oder solche, die als schutzbedürftig gelten, sollten entlassen werden. In so vielen Fällen wie möglich sollte dazu das Instrument der bedingten Entlassung zum Einsatz kommen.
  • Die Gesundheitsüberwachung der Häftlinge, die in der Haftanstalt bleiben, sollte mit effizienten und sicheren Mitteln zum Schutz ihrer Gesundheit verstärkt werden.
  • Erleichterte Telefongespräche mit der Außenwelt und freier zugang zu Telefonen
  • Externen Akteuren und Anwälten muss es u.a. gestattet werden, Häftlinge anzurufen, ohne dass sie die Gefängnisse betreten müssen.

Diese Maßnahmen sind nicht nur für Personen, denen die Freiheit entzogen ist, sondern auch für alle Menschen, die mit ihnen in Kontakt stehen (wie z.B. die Vollzugsbeamtinnen und -beamten), und in einem weiteren Sinne für die Gesellschaft als Ganzes von Vorteil.

Unterzeichner:

Belgian League of Human Rights

International Prisons Observatory – Belgian section

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