EU-Beobachtung

Steuerzahler raus! Estland sperrt sich gegen Gleichberechtigung

Sarah und Kristiina Raud sind ein estnisch-amerikanisches Ehepaar doch der estnischen Staat weigert sich, ihre Bindung anzuerkennen und der Amerikanerin eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.

by Estonian Human Rights Centre

Sarah und Kristiina haben 2015 in den Vereinigten Staaten geheiratet und beschlossen, nach Estland zu ziehen. Doch am 16. April gab der Oberste Gerichtshof Estlands seine Entscheidung bekannt, Sarahs Berufung abzuweisen. Damit bleibt ein vorangegangenes Urteil eines Bezirksgerichts in Kraft und Estland muss die Ehe nicht als Grund für die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung anerkennen.

Fast unmittelbar nach der Ankündigung des Obersten Gerichtshofs haben die zuständigen Behörden Sarah die Aufenthaltserlaubnis entzogen, wodurch ihr normalerweise nur wenige Stunden Zeit geblieben wären, um Estland und den gesamten Schengen-Raum zu verlassen. Während dieser wenigen Stunden sah es durchaus so aus, als müsse Sarah ihre Ehepartnerin und ihren Job zurücklassen und sehr viel Geld ausgeben, um sofort in die USA zurückzukehren.

Eingetragene Partnerschaft

Sarah hatte bisher in einem Altstadtcafé in Tallinn gearbeitet, wo sie sich zum Glück kurzfristig frei nehmen konnte, um zur Grenzschutzbehörde (PPA) zu gehen. Dort stellte sich dann, kurz vor Ende der Geschäftszeiten gerade noch heraus, dass Sarah aufgrund des Programms für Visafreiheit zwischen Estland und den Vereinigten Staaten vorerst in Estland bleiben kann, allerdings ohne das Recht zu arbeiten. Sarah musste also ihren Job kündigen, was der finanziellen Situation der Familie einen schweren Schlag versetzt.

Da der Staat Estland eindeutig erklärt hat, dass er die Ehe von Sarah und Kristiina nicht als gültig anerkennen wird, wird ihr nächster Schritt die Unterzeichnung eines Partnerschaftsvertrags sein, auf dessen Grundlage sie dann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Sahra beantragen werden. Zum Zeitpunkt ihrer Hochzeit war das noch nicht möglich. Der Oberste Gerichtshof hat jedoch in der vergangenen Woche entschieden, dass das Gesetz über das Zusammenleben auch ohne Umsetzung von Gesetzen gültig ist.

Dem Estonian Human Rights Centre sind viele Fälle von Familien in Estland bekannt, in denen eine der Parteien nicht estnischer Staatsbürger ist und die Schwierigkeiten haben, überhaupt einen Notar zu finden, der einen Vertrag über ein Zusammenleben schließen würde. Diese Situation ist für diese Familien weder gerecht noch würdevoll. Im Wesentlichen wird das Leben von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren, die sich an das Gesetz halten und Steuern zahlen, so verkompliziert, dass man den Eindruck gewinnt, sie sollen aus dem Land vertrieben werden.

Kampf um Liebe und Familie

Nach Ansicht des Justizkanzlers ist die Gleichbehandlung bei der Bearbeitung von Kohabitationsvereinbarungen sowohl in der Verfassung Estlands als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert. Im Jahr 2016 unterstützte das Parlament den Vorschlag des Kanzlers, das Ausländergesetz zu ändern, um den gleichgeschlechtlichen Partnern estnischer Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Zweiundvierzig Parlamentarier waren für den Vorschlag, 19 dagegen und 3 enthielten sich der Stimme. Der Entwurf für die Änderung steckt noch immer im Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Parlaments fest, und das Leben der betroffenen Familien hat sich nicht verbessert.

Sarah und Kristiina werden nicht aufgeben und weiter für Gerechtigkeit, ihr Recht, ihre Familie, für die Liebe und für alle anderen Paare in ihrer Situation kämpfen. Das estnische Menschenrechtszentrum wird ihnen bei jedem Schritt helfen, ebenso wie ihr Anwalt, der den Fall größtenteils pro bono bearbeitet hat.

Alle mit dem Fall verbundenen Kosten werden mit Hilfe von Spenden gedeckt.

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